Danke für die Mühe der ausführlichen Antwort. Meine Reaktion ist ebenfalls (bzw. sehr) lang. Und bitte den folgenden Abschnitt (Kommentare zu Ihrer Antwort) nicht i.S.v.
>>> Nicht du kennst diese Lehre und Ordnung: ich kenne diese Lehre und Ordnung! Was wirst du diese Lehre und Ordnung verstehen? Auf falscher Fährte bist du: ich bin auf rechter Fährte. <<<
http://www.palikanon.com/digha/d29.htm (“Wortklauberei“) missverstehen
.
Was ist richtig, werter Upasaka Axel und was sind die Maßstäbe?
Wahrlich wahrlich
. Im “üblichen“ (normalen) Leben sind die Begriffe richtig/gut/wahr - “heilsam“ - (und ihre Gegenteile) einigermaßen relativ (um- und zustandsabhängig). Je eben nach Person. Obwohl, meine ich, andererseits paradoxerweise die meisten Menschen sehr ähnliche Vorstellungen von richtig/gut/wahr haben. Buddhistisch gesehen, was nicht der normale Zu- und Umstand ist, ist richtig was der Buddha gesagt hat - seine Maßstäbe gelten.
Ist es nicht so, daß man 1001mal am Tag nicht "rettet" was man "retten könnte" und nirgend wo wird in der Vinaya auf karmische Wirkung eingegangen.
Ja, natürlich. “Es ist so“, dass man vieles besser machen könnte/sollte. Dass im Vinaya nicht auf karmische Wirkungen eingegangen wird meint ja nicht dass es keine k. W. gibt.
Wenn man selbst [..] noch gerettet werden möchte, dies beansprucht, dann ist es richtig, dies auch zu tun. Wenn man solches abgelegt hat, dann gibt es keine Pflicht mehr es zu tun.
Also mir wäre es schon “nicht Unrecht“ wenn man mich retten würde wenn ich am ertrinken bin .. So à la: Was du nicht willst das man dir tu …
Tugend einhalten befreit von Geben müssen, man hat auch meist nichts mehr zu geben.
Der erste Teil des Satzes: Hm - und hm ("übrigens") auch bzgl:
Jemand der keine Ansprüche mehr stellt, ist von der Pflicht befreit.
Der zweite Teil: Helfen, sozusagen, kann man immer. Ob die Hilfe dann auch richtig verstanden wird bzw. so gewollt wurde wie man sie gab, ist eine andere Frage. Vor dem Ertrinken gerettet werden wollen allerdings wird wahrscheinlich jeder.
Atma hat schon viele Ertrinkende gesehen, schon viele Male "geholfen", schon viele Male nicht helfen können, schon viele Male tiefer darüber nachgedacht, schon selbst nahe am Ertrinken gewesen.
Es geht (mir hier) nicht um Ertrinkenden helfen im übertragenen Sinn, sondern konkret Ertrinkende ..
Ein praktizierender Mönch beansprucht weder gesellschaftliche Rechte, noch hat er ihr gegenüber Pflichten.
Das möchte ich nicht so sehen. Der Mönch “beansprucht“
dāna und er hat (auch daher) die “Pflicht“ Dhamma zu geben (zu beraten). Aber nicht dass Sie denken ich wäre großer Wohltäter der Menschen (Egoismus, sagt man, ist mir nicht fremd). Hier geht es um einen Ertrinkenden retten. Und das ist etwas was ich zumindest versuchen würde.
Das von Ihnen (u.a.) zitierte Bsp. aus dem Vinaya mindert mein Unverständnis nicht - eher umgekehrt:
For example, if a bhikkhu is sleeping alone in a room and a woman comes in and lies down in the room with him, he incurs the pācittiya for lying down in the same lodging as a woman even though his intention was to lie down alone and he was unaware of her presence.
Hier erhält der Bhikkhu eine “Strafe“, obwohl er die Absicht hatte alleine zu schlafen UND auch nicht (Mal) merkte als die Frau ins Zimmer kam und sich hinlegte. Im anderen Fall sieht er einen Menschen in einen Fluss fallen (bemerkt es), tut aber nichts den Ertrinkenden zu retten und geht “straffrei“ aus ..
Warum sollte eine Unterlassene Hilfe das Vergehen einer Tötung gleich kommen?
Das habe ich nicht gesagt. Zwar kann unterlassene Hilfe indirektes töten sein (Stichwort Schreibtischtäter), aber wirkliches töten ist doch noch etwas anderes.
Der Unterschied zwischen Patimokkha und weltlichem Recht ist, daß es stets eine Absichtsfrage ist und stets selbst zugestanden werden muß.
Ich unterstelle nicht dass ein Mönch der jemanden ertrinken lässt die “Absicht“ hatte diese Person zu töten. “Selbst zugestanden“? Sie meinen Sie sich selbst bzw. Anderen gegenüber eingestehen = zugeben dass man einen Fehler gemacht hat?
Das Ganze hängt für mich auch mit der Frage **Unheilsames wissentlich und unwissentlich tun** zusammen, wozu es ja bereits ein
topic gibt
http://forum.sangham.net/index.php/page,251.html, auf das ich weiter unten zurückkomme. Vorab noch ein paar Anführungen zu dem dortigen Milindapañha Auszug:
Georg Grimm in *Die Lehre des Buddho* (von 1915 - m.W. nicht im Netz) führt M 56 an: >>> Von diesen drei Arten von Handlung, Tapassī, die so analysiert und unterschieden wurden, beschreibe ich geistige Handlung als die verwerflichste für die Durchführung übler Taten, für die Verübung übler Taten, und nicht so sehr die körperliche Handlung und die sprachliche Handlung. <<< (Übersetzung von Zumwinkel
http://palikanon.com/majjhima/zumwinkel/m056z.html). Grimm sagt dann weiter, dass das was ohne Absicht geschieht nicht so sehr von Übel ist wie das mit Absicht und verweist dabei auf AN 6/63: >> Den Willen, ihr Mönche, bezeichne ich als das Wirken, denn, nachdem man es gewollt hat, vollbringt man das Wirken in Werken, Worten und Gedanken. << (Nyanatiloka 1907
http://palikanon.com/angutt/a06_061-064.html#a_vi63). Zumwinkel hat bei seiner obigen Übersetzung eine Anm. (BB = Bhikkhu Bodhi; M-A = M-Kommentar):
>>> BB: Der Buddha hat dies vermutlich gesagt, weil in seiner Lehre "Wille, Absicht" (cetanā), ein geistiger Faktor, der wesentliche Bestandteil von Kamma ist, und bei dessen Abwesenheit - also im Fall von unabsichtlicher körperlicher oder sprachlicher Aktivität - kein Kamma erzeugt wird. MN-A: Der Buddha sagte dies in Bezug auf falsche Ansicht mit unmittelbaren Folgen; das soll heißen, in Bezug auf geistige Handlung, deren unglückliches Resultat unvermeidbar ist.
Eine weitere Interpretation: nach buddhistischer Anschauung wiegt körperliches Kamma schwerer als sprachliches und geistiges Kamma. Zum Beispiel hat das Töten eines Menschen schwerwiegendere Folgen als die verbale Androhung dieser Handlung oder das geistige Erwägen derselben. Aber allen drei Instanzen liegt geistige Handlung, die Absicht, zugrunde; geistige Handlung ist der Punkt, an dem der Hebel des spirituellen Pfades anzusetzen ist. Genau genommen gibt es auch keine unabsichtliche Handlung. Absicht bedeutet in diesem Zusammenhang eine geistige Regung, die die Handlung als "einem Selbst zugehörig" determiniert (= beabsichtigt). Das was BB als "unabsichtliche" Handlung bezeichnet ist eigentlich nur "unreflektierte" Handlung. Ob Weltlinge nun "instinktiv" oder "automatisch" reagieren, oder aber "wohlüberlegt" - immer liegt Unwissenheit zugrunde. <<<
Grimm versteht ohne Absicht mit ohne es zu wollen (“unwillentlich“) und das wiederum mit unwissentlich, denn er verweist auf Milindapañha: >>> Der König sprach: Meister Nāgasena, wessen Schuld ist die grössere: dessen, der wissentlich oder dessen, der unwissentlich sündigt? Der Senior sprach: Wer unwissentlich sündigt, Grosskönig, hat die grössere Schuld <<< denn >>> wenn einer, ohne zu wissen, was er tut, und ein anderer mit Bewusstsein eine Eisenkugel ergreift, die bis zum Rotglühen erhitzt worden ist würde der sich stärker brennen welcher ahnungslos die Kugel ergreift. <<< (F. Otto Schrader 1915
http://www.zeno.org/Philosophie/M/Menandros/Die+Fragen+des+K%C3%B6nigs+Menandros/Drittes+Buch%3A+Zweifel+und+L%C3%B6sungen/Siebentes+Kapitel). Grimm zitiert dann weiter auszugsweise eine Anm. von Schrader, die ich hier etwas ausführlicher anführe:
>>> … unter »Schuld« (
apuññam, eigentl. »Böses, Schlimmes, Schlechtes«) ist hier selbstverständlich das durch die böse Tat entstehende schlechte Karman [..] zu verstehen, und die Frage ist folglich nicht, wer von den beiden der schlechtere ist, vielmehr die, wer für seine Tat schwerer büssen, ihre Folgen am längsten tragen muss. Hierauf wird uns nun die paradoxe Antwort zuteil: der unwissentlich Sündigende. Wie ist das zu verstehen? Schwerlich anders als im Sinne [..] dass nämlich bei dem, der sich seiner Tat als einer verwerflichen bewusst ist, alsbald die Reue kommt und infolgedessen »das Böse nicht zunimmt,« während bei dem, der ohne Skrupel seinen Freund betrügen kann, der, ohne einen Funken von Mitleid zu empfinden, einen Menschen ermorden, ein Tier quälen kann u.s.w., durch Verhärtung des Charakters die Disposition zum Bösen wächst.
Zu dieser Auslegung sind wir um so eher berechtigt, als ein anderer Satz des Buddha den unwissentlich Sündigenden von Schuld sogar frei spricht (
ajānantassa anāpatti. »Ohne Wissen keine Schuld«) und als gerade dieser Satz von den Jainas als ein unterscheidendes Merkmal des Buddhismus betrachtet und als tadelnswerte Lauheit verworfen wurde (ohne einleuchtende Gegengründe), wie denn umgekehrt die Buddhisten dem entgegengesetzten Standpunkt der Jainas bei jeder Gelegenheit den ihrigen als den vernünftigeren gegenüberstellten. Wie dieser Satz zu verstehen ist, zeigt der folgende, einem Buddhisten in den Mund gelegte Ausspruch des Sutrakrtānga (II, 6, 26 u. 27): »Wenn (ein Wilder) seinen Spiess durch die Seite eines [bienenkorbähnlichen] Kornschuppens rennt, im Glauben, es sei ein Mann, oder durch einen Kürbis, im Glauben es sei ein kleines Kind, und ihn brät, so ist er des Mordes schuldig nach unseren Ansichten. Wenn ein Wilder einen Mann aufspiesst und brät, im Glauben, es sei ein Stück vom (aus dem) Kornschuppen, oder ein kleines Kind, im Glauben es sei ein Kürbis, so ist er nicht des Mordes schuldig nach unseren Ansichten.« Also auf die Gesinnung, nicht auf die Tat, kommt es an nach der Lehre des Buddha. <<<
Nyanatiloka (
http://palikanon.com/diverses/milinda/milinda03a.htm#mil3_4_8 von 1913) hat an der gleiche Stelle des Milindapañha (auch) eine Anm.: >>> Wer eine böse Tat begeht und sie als unheilvoll erkennt, wird eher von ihr ablassen als derjenige, der diese heilsame Erkenntnis nicht besitzt. Letzterer wird eben in seinem Wahne vielleicht noch lange Zeiten fortfahren, solch unheilvolle Tat auszuüben und auf solche Weise seine Schuld vergrößern, die er nach buddhistischer Auffassung eben durch Leiden abbüßen muß. <<<
T.W. Rhys Davids übersetzt die Begriffe
jānanto und
ajānanto mit
conciously und
inadvertently: >>> Whose, Nâgasena, is the greater demerit – his who sins consciously, or his who sins inadvertently? <<< (
http://www.sacred-texts.com/bud/sbe35/sbe3511.htm 1890). Schrader mit wissentlich und unwissentlich. Nyantiloka mit wissentlich und ohne es zu wissen. N.K.G. Mendis (
https://books.google.de/books?id=OLWh1MMg_JQC&printsec=frontcover&dq=&hl=de#v=onepage&q&f=false) mit knowingly und unknowingly. Bhikku Pesala hat (
http://www.aimwell.org/The%20Debate%20of%20King%20Milinda.pdf)
conscious und
unconscious und die Anm.: >>> All wrong-doing is rooted in ignorance, so one who does wrong knowingly will feel remorse and correct himself sooner than one who is deluded. <<<
Jetzt zu
http://forum.sangham.net/index.php/page,251.html. (Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich finde den Aufsatz überwiegend gut):
Die universellen Verhaltensregeln erheben sich aus dem weltlichen Rahmen und haben das Wohlergehen aller Wesen und das eigene Wohlergehen als Maß der Dinge.
Das beantwortet - gewissermaßen - auch die Eingangsfrage Ihrer Antwort vom 26.6. “Was ist richtig, werter Upasaka Axel und was sind die Maßstäbe?“ beantworten.
Es sind zeitlose und unveränderliche Tugendregeln die sich auf die Absicht der jeweiligen Handlung stützen und weniger auf die jeweilige Erscheinung einer Tat, die ganz unterschiedlich aufkommen mag und von zahlreichen anderen Bedingungen abhängig ist.
“… weniger auf die jeweilige Erscheinung einer Tat, die ganz unterschiedlich aufkommen mag und von zahlreichen anderen Bedingungen abhängig ist.“ Wenn Sie damit meinen dass der Hebel an der Absicht anzusetzen ist [nicht an der “Erscheinung“ der Tat (= der gesetzten Tat) - so grausam sie auch sein mag], stimme ich zu. Die Erscheinung (und damit doch auch die Absicht) “kommt unterschiedlich auf“. Meinen Sie damit (z.B.) dass die Absicht gut war, aber die “Erscheinung“ nicht? So eben i.S.v. dass ich tötete um gutes zu tun, aber eben leider töten musste? Was hat denn dann die karmische Folge? Die Absicht od. die Erscheinung? Das (die k. F. und auch Ursache) kann (muss) man natürlich noch differenzieren nach Töten aus (z.B.) Gier od. um zu helfen. Wobei ersteres doch wohl gravierendere karmische Folgen hat als letzteres (also die Absicht/Motivation, der An-Trieb). Andererseits beim konkreten Töten die Absicht in den Hintergrund tritt. Die Absicht relativiert das Töten nur - rechtfertigt niemals die Tat (Erscheinung) des Tötens .. Kompliziert ..
Buddhistische Verhaltensweisen orientieren sich daher maßgeblich an der Absicht, wohingegen sich gesellschaftliche Regeln an den gewöhnten und üblichen Folgen (Tatsachen - eine Sache die aus einer Tat entstanden ist) mit all ihren gewohnheitsmäßigen Unschärfen orientiert.
Na ja -auch die weltliche Rechtssprechung berücksichtigt die Absicht (den Gemütszustand). S.z.B. diesen Artikel:
http://www.independent.co.uk/news/uk/crime/man-who-killed-his-wife-while-sleeping-goes-free-1824945.html. Hier schützt “Unwissenheit“ vor Strafe.
Nachfolgend vier Bsp., wie ich manchmal mit ihren Formulierungen nicht so klar komme (das in Klammern gesetzte ist jeweils von mir):
Im ersten Fall (einem grundsätzlichen Missverständnis was heilsam und was unheilsam ist, einer klaren Unkenntnis das es heilsame und unheilsame Taten gibt) wird Töten einfach als nicht unheilsam angesehen, gibt es doch auch keine heilsamen Taten [..] Man nimmt Töten und verletzen schlich weg als solches nicht war, sieht es nicht als unheilsam an oder als eine unveränderbare Natürlichkeit [..].
Mit “gibt es doch auch keine heilsamen Taten“ meinen Sie, dass es für eine/n der tötet die Begriffe/Kategorien gut/schlecht, richtig/falsch, zu tun/zu lassen (heilsames u. unheilsames) gar nicht gibt? “Oder als eine unveränderbare Natürlichkeit“ - müsste das nicht heißen: Oder als eine veränderbare Natürlichkeit?
Der Zweite Fall (einem fehlenden oder unklares Bewußtsein, Erinnern) auf dem man sich ausruhen kann, ist das vorhandene Bewusstsein und ich denke, daß dieses durch das Berufen auf die Faktoren die zu einem Brechen der Regel führen, leicht ignoriert werden bzw. sogar zu einer Stagnation der Entwicklung führen kann.
Meinten Sie das so: Der zweite Fall (ein fehlendes oder unklares Bewusstsein, Erinnern) auf dem man sich ausruhen kann ist das vorhandene Bewusstsein. Und ich denke, dass dieses durch das Berufen auf die Gründe (Erklärungen, Rechtfertigungen), die zu einem Brechen der Regel führten leicht verdrängt werden [ein gewisses aufkommendes Schuldbewusstsein war also vorhanden - weil man (später) Vorwürfe von Anderen bekam] bzw. sogar zu einer Stagnation der Entwicklung führen können (da man sein Schuld nicht wirklich einsieht)?
"Wir wissen es (was unheilsam ist) aber wir sind uns nicht bewußt darüber" oder "Wir sind uns dessen bewußt aber wissen es nicht besser."
So vll. verständlicher: "Wir wissen es, haben aber keine Zeit (Kraft) es konsequent zu tun" oder "Wir sind uns dessen bewusst, vermochten/vermögen es jedoch (leider) nicht besser."
Dinge die uns für den Moment als sicherer Erscheinen, die uns Annehmlichkeiten genießen lassen, stehen in der Absicht lange vor heilsam oder unheilsam. "Wir wollen ja sein und nicht etwas vergehen", als würden wir damit wirklich dazu beitragen, als könnten wir bekommen aber nicht vergehen.
Der erste Satz stimmt. Der zweiten verstehe ich eigtl. nicht. Vll.: "Wir wollen ja (gut) sein und (uns) nicht (gegen) etwas vergehen"? Was aber nicht zum zweiten Teil (des zweiten Satzes) passt.
Hier jetzt ein paar Stellen die sehr zutreffend sind:
Jemand der nun nichtwissend eine unheilsame Handlung begeht, ist wie herrenloses Treibgut auf dem Strom. Er ist sich in keiner Weise bewußt, daß er ins Verderben treibt und solange er sich an der Oberfläche befindet, wird er sich vielleicht sogar wohler als jeder fühlen, der sich seiner Taten schon etwas bewußt ist. Doch Zeit vergeht und die Resultate aus Handlungen folgen jedem, der aus dem Kreislauf des steten Fortwanderns nicht entkommen ist. Starke Strömung macht dies auch sehr schwer, ja gar unmöglich […] Doch ist es aber auch so, daß man sich in seiner Unwissenheit zumeist sehr sicher fühlt und man es nur selten als nützlich empfindet, wenn man in seiner Unwissenheit gestört wird. Wer mag es denn schon hören, daß man Dinge falsch und zu seinem eigenen und auch zum Schaden anderer macht. Auch hier können wir uns einem wohlweislichen Spruch aus dem Volksmund erinnern: "Viel wissen macht Kopfweh." Doch ist das Kopfweh nur daher bedingt, weil man zwar alles rund herum und was so erscheint kennt und weiß, aber deren Wahrheit und wahres Wissen um diesem zu entgehen, nicht kennt […] Doch ob man es nun weiß oder nicht, hat es dennoch seine Folgen […] Da ist also eine Kopfsache und eine Herzsache die einen Unterschied machen.
Nicht ohne Grund ist es Mönchen, nicht zu Letzt auch zu ihrem Selbstschutz, nicht erlaubt Dhamma zu lehren, wenn Anzeichen der Ablehnung oder der Respektlosigkeit gegeben sind.
Möchte ich so nicht sagen. Auf (geschweige denn Anzeichen von) Ablehnung (i.S.v. - wenn auch verständliches - Nichtverstehen/-wissen) stößt man oft. Da dann gleich aufhören zu “lehren“ (Dhamma zu kommunizieren) ist nicht “nett“.
Dies ist wohl auch der Punkt, wo sich der geglaubte Widerspruch zwischen wissentlichen und absichtsvollen Handlungen auflöst.
Müsste das nicht Widerspruch zwischen unwissentlichen und absichtsvollen Handlungen heißen?Oder: Zwischen wissentlichen und unbeabsichtigten Handlungen? Obwohl es stimmt (wie Sie sagen = in dem Bsp. mit auf den Stuhl setzen) dass es - ganz genau genommen - keine absichts-/ursachenlosen Handlungen gibt .. Manchmal erfolgt die Reaktion auf ein Ereignis so schnell, dass wir die Absicht dahinter (bzw. davor) gar nicht erkennen/merken - bzw. ggfls. erst im nachhinein.
Wenn da nun eine Unheilsame Tat erfolgt ist, wird man diese, wenn sie zum Beispiel ohne Ablehnung oder der Absicht des Verletzens passiert ist, der mangelnen Achtsamkeit oder Kopflosigkeit zusprechen und deren Gefahr erkennen. Handlungen aus Unachtsamkeit schmerzen genau so und haben auch ihre Auswirkungen, jedoch führen sie, wenn man sie erkennt, gleichzeitig dazu die Achtsamkeit zu steigern, um eben diesen Resultaten zu entgehen.
Ja, schon. Handlungen aus Unachtsamkeit (von mir als unbewusst, nicht mit Absicht getan assoziiert) schmerzen genauso - zumindest für den von der Handlung betroffenen (also z.B. wenn ich ein Insekt unbewusst zertrete). Haben also ihre Auswirkung für das Tier - UND mich. Indem ich eben weiterhin unbewusst unachtsam durchs Leben gehe und dann, falls mir das einmal klar wird, eine Menge abzuarbeiten habe. Die karmische Wirkung dieser (einzelnen) unbewussten Tat ist aber nicht so gravierend (“höllisch“ - nur z.B.) wie wenn ich es bewusst tue (das Insekt zertreten). Extreme Konsequenz solcher Erkenntnis könnte dann sein dass man quasi gar nicht mehr außer Haus geht - od. nur noch in Notfällen wie z.B. um Essen einzukaufen. Oder sich dabei förmlich auf allen vieren bewegt um ja nur auf kein Insekt zu treten. Man sollte aber durchaus versuchen sich achtsamer “fortzubewegen“.
Das eben Gesagte mit der nicht so gravierenden (karmischen od. sonstigen) Folge des ein Insekt unbewusst Zertretens widerspricht ja der Aussage von Nāgasena, dass derjenige sich mehr verbrennt der unwissentlich eine heiße Eisenkugel anfasst. Verbrennen - i.S.v. mehr Blasen bekommen (also nicht im übertragenen Sinn gemeint) - tut man sich aber vll. wirklich mehr wenn man unbewusst eine heiße Eisenkugel anfasst. Jemand der es bewusst tut ist, gewissermaßen, mehr auf die Folge (Blasen) vorbereitet und zieht die Hände schneller wieder von der Kugel zurück als der “Unbewusste“. Man kann/könnte hier auch noch nach unmittelbar körperlichen Auswirkungen (Blasen) und mentalen (i.S.v. geistigen Schmerzen) unterscheiden. Der bewusst Handelnde spürt vll. weniger geistige (emotionale) Schmerzen (da er wusste/ahnte was auf ihn zukommt). Aber es gibt eben auch Sichtweisen nach denen es gerade umgekehrt ist = dass der bewusst-absichtlich Handelnde mehr leidet. Nun denn ..
Mit der Überschrift dieses
threads **The only way to stop a bad guy with a gun is a good guy with a gun** hat das Ganze jetzt von mir gepostete ja eigtl. nur noch rel. wenig zu tun. Thema ist i.G. die Wurzel allen Übels =
avijja.
Lobha, dosa und
moha sind “nur“ Auswirkungen davon (und
moha ist ja i.G. dasselbe wie
avijja). Der Spruch **Wissen (
vijja) ist Macht** stimmt. Politisch jedoch nicht stets heilsam/richtig umgesetzt = Wissen, Klugheit, überlegene Intelligenz mehr im demagogischen, propagandistischen Sinne (Indoktrination) genutzt. Francis Bacon, auf den dieser Aphorismus (
udāna sozusagen) zurückgeht, soll gesagt haben: >>> Wissen und Macht des Menschen fallen zusammen, weil Unkenntnis der Ursache über deren Wirkung täuscht. <<< Sehr buddhistisch.
Was mich (im Kanon) immer wieder etwas erstaunt ist die Reihenfolge körperliche, sprachliche und geistige (z.B.) Gestaltungen/Handlungen. Eigtl. müsst es doch geistig, sprachlich, körperlich heißen (od. auch geistig, körperlich, sprachlich). Wo doch, zutreffenderweise, das Geistige allem vorangeht: **Den Dingen geht der Geist voran; der Geist entscheidet ...** (Dhammapada 1).
Ebenfalls etwas verwundern tuen mich hin und wieder die Schreib- (Satzbau) und Grammatikfehler/-schnitzer ihrerseits. Deutsch ist doch ihre Muttersprache - oder? Sind Sie vll. tlw. unter (dann verständlichem) Zeitdruck (denn man möchte meinen sangham.net ist ein 1-Mann-Betrieb)? Oder/und sind manche Abschnitte automatische Übersetzungen aus dem Englischen?