Auch in diesen Fall, scheint der Autor 1. die Faktoren zu vermengen und zweitens dem Faktor des Gegenstandes zu relativieren.
Da ist ein offensichtlicher Wiederspruch im Vinita-vatthu, die Strafe für Bhikkhus betreffend, welche versuchen, ein Person zu töten, jedoch eine andere an Stelle umbringen. In einem Fall sagt es, daß ein Bhikkhu, der absieht X zu töten, doch an Stelle Y tötet, sich ein Pārājika zuzieht. In einem anderen Fall sagt es, daß ein Bhikkhu, der einer Frau, die eine Abtreibung, nahe dem Ende der Schwangerschaft abbrechen will, Medizin gibt. Die Frau nimmt die Medizin, aber Anstelle den Fotus abzutreiben, stirbt die Frau, und der Säugling überlebt. In diesem Fall zieht sich der Bhikkhu ein Thullaccaya, vermutlich für die Verletzung, die dem Säugling zugefügt wurde, zu.
Der Kommentar versucht den Widerspruch mit einer Darstellung zu beheben: Ein Bhikkhu Neid gegenüber A, entschließt sich ihn aus dem Hinterhalt zu erschießen. Er B die Straße herunter kommen sehend, hält er ihn für A und erschießt ihn auf der Stelle. Weil seine Absicht es war, die Person zu töten, auf die er es abgesehen hatte, zieht er sich ein Pārājika zu. Wir können dieses als einen Fall der verwechselten Identität nennen. In Fällen dieser Art, egal ob die "richtige" oder "falsche" Person stirbt, hat dieses keine Auswirkung auf das Vergehen.
Wenn der Bhikkhu jedoch ein schlechter Schütze ist, es auf B absieht und versehentlich C Anstelle tötet, begeht er kein Pārājika, den er hatte in keinem Teil seiner Handlung beabsichtig C zu töten. Seine einzigen Strafen sind Dukkatas, die er sich während des Vorbereitens für B's Mord zuzieht.
Die Fälle der Fallgrube, und auch des Waldbrandes zeigen, daß es sich bei dem Element Vorstellung, nicht um die Vorstellung eines bestimmten Menschen handelt, sondern Mensch. Das heißt wenn jemand eingeht oder in Kauf nimmt, mit seiner Handlung zu töten, ist es eine Erfüllung des Faktors Vorstellung + Ergebnis.
Der Fall mit der Schwangerschaft hier, scheint der einzige Fall zu sein, in dem, aus irgend einem Grund, anders entschieden wird und ist als solches eher anzuzweifeln.
Da ist eine Sache, die Atma dabei hoch kommt, da es sich bei der Abtreibung ja eigentlich um eine Mittäterschaftshandlung handelt. Vor einigen Monaten wollte ein Gelehrten-Bhikkhu Atma auf eine Probe stellen und fragte ihn, wie er diesen Fall sehen würde. Da sieht ein Sohn, wie sein Vater mit einem Löwen kämpft nimmt eine Schießwaffe, und Anstelle den Löwen zu töten, tötet er den Vater. Der Mönch fragte Atma, ob er des Tötens eines Menschen schuldig sei und Atma antwortete "in gewissen Fällen reift Kamma schnell".
Was den Fall der Mittäterschaft (und das ist hier Ausschlaggebend) in der Schwangerschaft getrifft, so starb der primäre Täter in Folge seiner Handlung, und dieses läßt nur mehr den Mittäter gegebüber dem Ofper stehen.
Um hier einen Vergleich zu ziehen. Da zieht ein Kanonenschütze mit seinem General an die Front um den Feind zu töten.Während der Befeuerung kommt der General um, weil der Kanonenschütze nicht der Beste war und Splitter ihm trafen, und der Feind bleibt verletzt am Leben. War es nicht des Generals Absicht einen Menschen zu töten?
Diese Abschauung der Nichtnotwendigkeit deines Bestimmten Objektes der Vorstellung, sondern "bloß" der Kategorie, ist etwas, was auch das Thema Stehlen für eine Überabeitung fällig machen würde.
Also was das Töten nochmal betrifft, wenn man den Faktoren folgt und diese berichtigt:
1) Gegenstand: ein menschliches Lebewesen, welches, entsprechend dem Vibhaṅga, auch menschliche Föten beinhaltet, vom ersten Aufkommen von Bewußtsein im Mutterleib, unmittelbar nach der Empfängnis, bis zum Zeitpunkt des Todes.
Hier wird nur menschliches Lebewesen zum Gegenstand gemacht.
2) Absicht: wissentlich, bewußt, vorsätzlich und vorsatzvolles Wollen des Todes dieser Person (Gegenstandes: eines Menschen). "Wissendlich" beinhaltet auch den Faktor von —
"Dieser Person", paßt mit den Fallgeschichten nicht überein. Absicht (enthält in Kauf nehmen), zu töten. Was? Siehe Faktor Gegenstand. "Dieses beinhaltet auch den Faktor von Vorstellung. Atma, um solchen Fällen, wie dem Toden eines Menschen, wo man eine Ziege töten wollte, gerecht zu werden, würde den Gegenstand völlig aus dem Faktor herausnehmen. Absicht: "wissentlich, bewußt, vorsätzlich und vorsatzvolles Wollen des Todes" und noch mehr unterstreichen, daß ein in Kauf nehmen, etwas wissentliches, bewußtes, vorsätzliches und willendliches ist.
3) Vorstellung: die Person als lebendes Wesen (vorstellend/)wahrnehmend.
"Die Person" ist Frage des Gegenstandes und der ist "Mensch", Vorstellung bleibt hier mit "als lebend" stehen.
4) Anstrengung: was immer einer, für den Zweck des Verursachen des Todes einer Person (von Menschen), tun mag.
Auch hier wird in den Faktor ein anderer vermischt.
5) Ergebnis: Die Lebensfähigkeit der Person (des Gegenstandes), ist als Ergebnis der eigenen Handlung, abgetrennt.
Tod eines menschlichen Wesens.
So weit, was aus dem Regeltext und den zur Verfügung stehenden Geschichten zu entnehmen ist. Atma nimmt an, daß im Vibhanga solche Abhängigkeiten der Faktoren voneinander nicht vorhanden sind, denn solches würde setzlich eine Bemessung mit Faktoren unnötig machen und ein Aufteilen zum Urteil verhindern und Vermischen.
"Einer der menschliche Wesen wissentlich, bewußt, vorsätzlich und willenlich tötet, soll nicht in Verbindung mit der Sangha sein", so wäre es zu verstehen.
Hier ist zu sehen, daß in Buddhas Beurteilung, keine Vergleiche mit Vergeltungsrecht zu ziehen sind. Vernetzt man die Faktoren miteinander, werden sie zum Mittel für Spekulationsauswüchsen. Trennt man die Faktoren genau, und setzt sie nicht in Bezug zueinander, um ihnen Geltung zu geben, sind sie ein scharfes Mittel, das auch zu den Geschichten paßt.