Werte Freunde,
ich erlaube mir hier ein sehr heißes Thema aufzumachen. Heiß warum? Weil wohl Geschlecht der größte und stärkste Dünkel aber auch die größte Ausrede unserer Zeit ist. Einer sehr respektlosen Zeit und das ist auch, der Kernpunkt der ganzen Sache, so ich meine. Zumindest für jene, die dem Geschlechterstolz nicht der Sache Vorrang geben wollen, mag es eine Hilfe sein. Bedenkt bitte, daß diese Existenz für die meisten nicht das letzte Geschlecht sein wird, dessen man "inne wohnt". Die Schuhe des anderen trägt man schneller als man glaubt und hat sich auch schon oft getragen und doch ist bisher kein Sieg.
Zu Einführung hier vorweg eine grundsätzliche Erklärung von
Thanissaro Bhikkhu, aus dem Monastic Code II , wie das und warum das mit der Bhikkuni-Einweihung so "hart" gesehen wird. (die Übersetzung ist nicht korrekturgelesen und sicherlich fehlerhaft)
Ordination. After receiving full Acceptance, Mahāpajāpatī Gotamī approached the Buddha and asked him what should be done with the 500 Sakyan women who had followed her in requesting ordination. The Buddha's reply was to allow that bhikkhunīs be given full Acceptance by bhikkhus (Cv.X.2.1).
Einweihung. Nachdem Mahāpajāpatī Gotamī die volle Anerkennung erhalten hatte, wartete sie Buddha auf und fragte ihn, was mit den 500 Sakyan Frauen passieren sollte, die ihr für die Anfrage auf Ordination gefolgt sind. Buddhas Antwort war die Erlaubnis, daß Bhikkhus die volle Anerkennung an Bhikkhunīs erteilen dürfen (Cv.X.2.1).
When this allowance was first given, it obviously meant that bhikkhus could give full Acceptance to lay women. Over time, however, as the Bhikkhunī Saṅgha developed, the pattern for full Acceptance changed until it arrived at the pattern set forth in the sixth rule of respect (Cv.X.17). In other words, the candidate for full Acceptance first formally requested training from the Bhikkhunī Saṅgha, after which she underwent a training period in which she was not to break any of the first six of the ten precepts for two years. (Apparently she did this as a novice nun, although this point is controversial.) If she broke any of these six precepts, the two-year training period was begun again. When she had completed two full years of this training without break, the Bhikkhunī Saṅgha — after authorizing her as having completed the training — would give her full Acceptance (Bhikkhunī Pc 63, 64, 66, 67, 72, & 73).
Als diese Erlaubnis erteilt wurde, bedeutete dies offensichtlich, das Bhikkhus volle Anerkennung Laien Frauen erteilen können. Doch mit der Zeit, als sich die Bhikkhunī Saṅgha wuchs, änderten sich diese Vorgehensweisen für eine volle Anerkennung, bis diese an einem Musterset in den sechs Regeln des Respektes (Cv.X.17) anlangten. Mit anderen Worten erbat der Kanditatin einer vollen Anerkennung zuerst formal das Training unter der Bhikkhunī Saṅgha, nach dessen sie eine Übungszeit, in der sie keine der ersten sechs der zehn Tugendübungsregeln für eine Dauer von zwei Jahren brechen durfte, durchlebte. (So wie es scheint, tat sie dies als eine Novizen Nonne, auch wenn dieser Punkt etwas strittig ist). Wenn sie eine dieser sechs Regeln brach, begann die Zweijahresperiode von neuem. Wenn sie dieses Training innerhalb von zwei vollen Jahren, ohne ein Vergehen abgewickelt hatte, würde die Bhikkhunī Saṅgha, nach dem sie sie autorisiert hatten diese Übung abgeschlossen zu haben, ihr volle Anerkennung erteilen (Bhikkhunī Pc 63, 64, 66, 67, 72, & 73).
Unlike the Bhikkhu Saṅgha, where two or three candidates sharing the same preceptor could be ordained with a single transaction statement, only one candidate could be accepted as a bhikkhunī in a single transaction statement, inasmuch as one sponsor (pavattanī), the female equivalent of a preceptor, could not take on more than one student within a span of two consecutive years (Bhikkhunī Pc 82 & 83).
Anders als bei der Bhikkhu Saṅgham, in der zwei oder drei Kanditaten die den selben Tutor teilten, in einer einzigen Abwicklungsabhandlung eingeweiht werden konnten, konnte nur eine Kanditatin als Bhikkhunī, in eine einzelnen Abwicklungsabhandlung eingeweiht werden. Dies kommt daher, das ein Gönner (pavattanī), die weibliche Form eines Tutors, nicht mehr als einen Studenten in der Zeitspanne der laufenden zwei Jahre annehmen kann (Bhikkhunī Pc 82 & 83).
Immediately after her Acceptance in the Bhikkhunī Saṅgha, the candidate was to be taken to the Bhikkhu Saṅgha, where she was to be given full Acceptance a second time (Cv.X.17.8). If, however, there were dangers in taking her to the Bhikkhu Saṅgha, a messenger — an experienced, competent bhikkhunī — could be sent in her place (Cv.X.22). In either event, only when the candidate's Acceptance had been ratified by the Bhikkhu Saṅgha was she considered fully ordained.
Sofort nach der Anerkennung in der Bhikkhunī Saṅgha, war die Kaditatin zu der Bhikkhu Saṅgha zu bringen, wo ihr die volle Anerkennung ein zweites Mal gegen wurde (Cv.X.17.8). Wenn es aus irgend einem Grund ein Gefahr gab, sie zur Bhikkhu Saṅgha zu bringen, konnte ein Nachrichtenübermittler, eine Erfahrene, kompetente bhikkhunī, an ihrer Stelle gesendet werden (Cv.X.22). In jedem dieser Fälle,war die Kanditatin nur dann als voll eingeweiht betrachtet, nachdem ihre Anerkennung von der Bhikkhu Saṅgha akzeptiert wurde.
In establishing these procedures, the Buddha retained the earlier allowance for bhikkhus to give full Acceptance for bhikkhunīs but altered it so that it applied only to a candidate who had properly followed all the preliminary procedures, from requesting training to being given Acceptance by the Bhikkhunī Saṅgha (Cv.X.17.2).
Mit der Einführung dieser Prozedur, behielt Buddha die frühere Erlaubnis für Bhikkhus, volle Anerkennung für Bhikkhunīs zu erteilen, bei, aber formte sie so um, daß es nur dann möglich ist, wenn die Kanditatin in passender Weise den vorhergehenden Ablauf eingehalten hat: von dem Ersuchen um die Übung bis zur gegebenen Anerkennung von der Bhikkhunī Saṅgha (Cv.X.17.2).
It has been argued that because the original allowance for bhikkhus to ordain bhikkhunīs was never explicitly rescinded, it is still in place, and so bhikkhus may ordain bhikkhunīs without the candidates' having to go through the preliminary procedures. This argument is based on drawing a parallel to the way in which the Acceptance of bhikkhus changed in the early years of the Teaching, in which the allowance for the Community to give Acceptance by means of a transaction with one motion and three proclamations (Mv.I.28.3) explicitly rescinded the earlier allowance (Mv.I.12.4) for groups of bhikkhus to give the Going-forth and Acceptance by means of the three goings for refuge. This, the argument claims, establishes a pattern that can be applied to bhikkhuni ordination as well. If the Buddha had meant for the allowance in Cv.X.2.1 to be fully rescinded, he would have said so in Cv.X.17.2.
Es wurde Argumentiert, daß es aufgrund der vorhergehenden Erlaubnis für Bhikkhus, Bhikkhunīs einzuweihen, und nie expliziert annuliert wurde, dieses nach wie vor in Takt wäre und Bhikkhus Bhikkhunīs, ohne das die Kanditatin zuvor durch die vorrangige Prozzedur gegangen ist, einweihen dürfen. Dieses Argument zeichnet eine parallele zu dem Weg, wie die Anerkennung von Bhikkhus sich in den ersten Jahrender Lehre verändert hatten, heraus: die Abwicklung durch einen Antrag und drei Erklärungen (Mv.I.28.3) gefolgt von einer eindeutigen Annulierung der früheren Erlaubnis (Mv.I.12.4) für Gruppen von Bhikkhus das Fortschreiten durch die dreifache Zuflucht anzuerkennen. Dieses, auf das dieses Argument aufbaut, erstellt ein Muster, daß man auch für die Bhikkhuni Ordination anwenden könnte. Wenn Buddha beabsichtigt hätte die Erlaubnis von Cv.X.2.1 völlig zu anullieren, hätte er dieses in Cv.X.17.2. so geäußert.
However, this argument ignores the fact that the Buddha followed two different patterns in changing Community transactions, depending on the type of changes made. Only when withdrawing permission for something he had earlier explicitly allowed (as in Mv.I.28.3 and Cv.X.7) did he follow the pattern of explicitly rescinding the earlier allowance or imposing an offense on taking advantage of it. When keeping an earlier allowance while adding new conditions to it, he followed a second pattern, in which he merely stated the new conditions for the allowance and gave directions for how the new form of the transactions should be conducted. Examples for this second pattern include the changes in the Community transaction for the Acceptance of bhikkhus (Mv.I.38.3-5; Mv.I.76.10-12) and the authorization of areas where one is not apart from one's robes (Mv.II.12.1-2; Mv.II.12.3-4). When a Community transaction is modified in this way, the rescinding of the earlier transaction pattern is made clear by the fact that the revised directions state explicitly, "this is how it should be agreed upon," "this is how the Saṅgha is to be informed." This, in effect, means that the older procedures should no longer be used.
Wie auch immer übersieht dieses Argument die Tatsache, das Buddha zwei verschiedenen Mustern im ändern von Gemeinschaftsabläufen in Abhängigkeit der Art der Änderung die er machte, gefolgt ist. Nur wenn eine Erlaubnis für etwas das er zuvor explizit erlaubt hat (wie in Mv.I.28.3 und Cv.X.7), aufgehoben wurde, folgte er dem Muster des ausdrücklichen Annulierens der früheren Erlaubnis oder verhängte ein Vergehen, für den Missbrauch dessen. Wenn er eine frühere Erlaubnis hernahm und ihr neue Bedingungen zufügte, folgte er einem anderen Muster, in dem er sich mehr auf die neuen Bedingungen für die Erlaubnis bezog und gab eine Richtung vor, wie die neuer Form der Abwicklung gehandhabt werden sollte. Ein Beispiel für dieses zweite Muster beinhaltet die Änderunger der Gemeinschaftsabwicklungen für die Anerkennung von Bhikkhus (Mv.I.38.3-5; Mv.I.76.10-12) und die Bewilligung von Bereichen, wo jemand nicht über getrennt von seinen eigenen Gewändern ist (Mv.II.12.1-2; Mv.II.12.3-4). Wenn eine Gemeinschaftsabwicklung in dieser Weise geändert ist, wird die Aufhebung des früheren Abwicklungsmusters klar mit dem Umstand, daß überarbeitete Richtungsweisung eindeutig erklärt „so sollte dies vereinbart sein,“ „so ist die Saṅgha zu informieren“. Das bedeutet, das die ältere Prozedur nicht mehr genutz werden sollte.
Because Cv.X.17.2, the passage allowing bhikkhus to give full Acceptance to a candidate who has been given Acceptance by the Bhikkhunī Saṅgha, simply adds new conditions to the earlier allowance given in Cv.X.2.1, it follows this second pattern. This automatically rescinds the earlier allowance.
Weil Cv.X.17.2, der Abschnitt, der Bhikkhus erlaubt, Kanditatinen die volle Anerkennung zu erteilen, denen von der Bhikkhunī Saṅgha volle Anerkennung erteilt wurde, einfach nur neue Konditionen, zu der früheren Erlaubnis die in Cv.X.2.1 erteilt wurde, hinzufügt, läuft dies nach dem zweiten Muster. Dies anulliert automatisch die vorhergehende Erlaubnis.
The valid reasons for rescinding the earlier allowance are not hard to see. As long as the Bhikkhunī Saṅgha was still in existence, Cv.X.17.2 ensured that bhikkhus could not add new members to the Bhikkhunī Saṅgha without the consent of the latter. In other words, the bhikkhus could not force the bhikkhunīs to accept into their Community new members they didn't want. In the event that the original Bhikkhunī Saṅgha died out, Cv.X.17.2 prevents bhikkhus from granting Acceptance to women when they are unable to provide them with a properly trained Community of bhikkhunīs under which to train.
Die rechte Begründungen für die Auflösung der ersten Erlaubnis sind nicht schwer zu sehen. So lange die Bhikkhunī Saṅgha noch am Bestehen war, sicherte Cv.X.17.2 das Bhikkhus keine neuen Mitglieder der Bhikkhunī Saṅgha ohne Einwilligung dieser hinzufügen könnten. Mit anderen Worten, konnten die Bhikkhus die Bhikkhunīs nicht zwingen, neue Mitglieder in ihrer Gemeinschaft aufzunehmen, die sie nicht wollten. Mit dem Ereignis das die ursprüngliche Bhikkhunī Saṅgha ausgestorben ist, hält Cv.X.17.2 Bhikkhus von der Befugnis Anerkennung an Frauen zu erteilen, welche unmöglich ein passendes Training in der Gemeinschaft von Bhikkhunīs vorweisen können, ab.
Wie immer eine sehr nachvollziehbare Erklärung und dennoch für mein Herz nicht ganz zufrieden stellen.
Allgemein möchte ich dazu bemerken, daß ich sehr große Dankbarkeit und Demut gegenüber der großzügigen Arbeit vom Ehrwürdigen Bhikkhu Thanissaro habe. Auch wenn mich die meisten Teile (die ich bisher gelesen habe, ich pflege dies nur im Anlaßfall zu tun) sehr freuen, finden sich doch auch sehr viele Dinge darin, von denen ich meine, daß sie aus einer gewissen Verpflichtung der eigenen Schule und deren Haltung enthalten sind. Aber auch bei diesen Dingen hinterläßt der Ehrwürdige stets (auch wenn nicht für jeden sichtbar) eine Bemerkung stehen.
So wie das erlauben von Fliegen und Mitfahren in motorbetriebenen Fahrzeugen neben eine sehr klaren und treuen Haltung entsprechend der Vinaya (nicht zu sprechen von einem tieferen Verständnis) und anderen modernen "Ausreden".
Hier in diesem Fall liegt die Begründung einzig und alleine auf den erkannten zweierlei Arten der Muster von Vorgehensweisen, was die Annullierung von alten Regeln betrifft. Gut, mag so sein.
Dann kommt da noch das Argument auf, daß diese zweite Regelung für die volle Anerkennung von Kandidaten aus dem Grund entsatnden ist, um ein "hineinpressen" von neuen Bhikkhunis in den Orden ohne der Zustimmung vom Bhikkhuniorden zu vermeiden.
Verständlicher Ansatz doch fehlen hier ein paar Dinge die ebenfalls guter Grund dafür sein könnte oder ist.
Zum einen der Gedanke: Dieses hat die Funktion um zu verhindern, daß Liebkinder in den Orden gebracht werden und diese eben nicht diese schwere Auflage oder Training des Respektes unter jenen, die es schon verstanden haben (Ihresgleichen) unterlaufen und ihnen damit das Verständnis für die Notwendigkeit es Respektes fehlt und erst gar nicht von jenen, die es besser und ohne die Geschlechtliche Barriere erklären könnten, erklärt bekommen haben.
Diese würde ich viel mehr als den eigentlichen Grund verstehen. Diese Vorgehensweise verhindert auch die geschlechtliche Korruption die aus Mitleid oder Neigung entstehen kann. Frauen sind da ganz gut untereinander, wenn es das beurteilen ihrergleichen betrifft.
Zum anderen, was soll das sein,
ein Orden, der Bhikkhuni Orden. Auch bei den Bhikkhus gibt es zahlreiche kleine Gemeinschaften, die unabhängig voneinander einweihen und anerkennen. Das dort und da Leuten die Einweihung erteilt wird, denen sie nicht erteilt werden sollte, ist etwas das nicht verhinderbar ist und zu dem Thema, gibt es ja auch Hinweise und Sutten. Das ist ganz unabhängig von Manderl und Weiberl.
Der Kernpunkt, oder besser der Damm, den Buddha errichtet hat, ist der Respekt und jeder der etwas aufmerksam ist und ehrlich ist (egal welches Geschlecht) wird das sehen und verstehen. Die Volksmeinung muß man bei so einer Sache zur Seite legen, denn es mag hundert mal geglaubt sein, daß alle gleich sind, sind alle eben nicht gleich und stets das Resultat ihren Handlungen und die Enden ja auch noch nicht.
Ich behaupte jetzt mal, daß jede Kandidatin, die sich diesem zweijährigen Training unter der Anleitung und Prüfung von weiblichen Geschulten (jene die ein Leben nach Vinaya führen, spezifische Schule ist da kein Thema) unterworfen hat, und dieses Absolviert hat, die Anerkennung durch die Bhikkhus erbitten kann.
Und das der Bhikkhuniorden ausgestorben sein, ist gar nicht so klar. Das mag vielleicht innerhalb einer bestimmten Schule so sein, aber alle Schulen haben ihre "Veruntrbünungen" aber auch ihre Möglichkeiten.
Wenn man die Vinaya zu schriftlich nimmt, bewegen sich schon von Anwärter her nur Erwachte darin und es würde keine einzige "rechtmäßige" Einweihung geben, wenn man sich auf eine reine Linie beziehen wollte. Auf und ab, war immer in der Geschichte ein Thema, wie auch immer wieder jene gekommen sind, und etwas aufgekehrt haben.
Das Thema, daß eine Bhikkhu nicht einfach eine Frau ordinieren kann, ist für mich vollkommen verständlich, da dies speziell heute ein ganz bewusstes Abreißen, des von Buddha errichteten Dammes wäre. Viele nicht korrupte Leute laufen ja nicht mehr herum.
Gerade aus dem Grund wäre es sehr wichtig für die Sangha, diese Fauenordination so schnell wie möglich auf eine rechtmäßige Basis zu stellen, da sonst die Scharlatane alles zerstören werden.
Aus meiner Sicht, liegt es heute voll und ganz an den Bhikkhunis selber sich zu beweisen und sich dieses wirklich rechtschaffend und nicht aus Lobbyeismus zu verdienen. Ja selbst zum Schutze des Bhikkhuni Ordens und der Möglichkeit dazu auf das eine oder andere vielleicht bereits errungene zu verzichten.
Den "Bhikkhu"-Orden möchte ich sehen, der eine Gefolgschaft von rechtschaffenden und respektvollen Ziehmüttern, die sich einem harten Training hingegeben haben, mit dem Handy, der Presse und der gedruckten Vinaya in der Hand, vor dem Tor ablehnt.
Na wie auch immer, ist es sicher spanned zuzusehen, ob man diesen gegenseitigen Druck zum Geschlechtererfolg oder zum Fortschrittserfolg nutzen wird.
Dies sein aber nur meine wie immer patzigen Worte und ich bin mir sicher, das viele feine "juristische" Überlegungen und Taktiken da jetzt nicht eingeflossen sind und möchte sie nur als Anregung in die Diskussion stellen und gar nicht so sehr als vielleicht sogar fundiert im Hinblick auf den wörtlichen Vinaya verstanden wissen. Also nur das Aufmucken eines Winkelschreibers und hoffe auch etwas fundiertere und sicherere Aussagen und vielleicht auch wiedergaben aus der überlieferten Vinaya selbst.
Würde mich freuen, wenn diese Thema hauptsächlich von weiblichen Teilnehmern und Interessierten in verständnisvoller Weise und weniger in angegriffener oder zurückgestellter Haltung aufgearbeitet würde und damit wenig Stoff für "Siehst du! Sie haben keine Fähigkeit zum Respekt" gibt und damit wieder zu einem Eigentor wird.
Meine Patzigkeit hier mag ebenfalls nicht als Disrespekt verstanden sein.