Buddhistischer Monastischer Kodex I
Kapitel 5
Saṅghādisesa
SaṅghādisesaDieser Term bedeutet "die Gemeinschaft in anfänglichen (ādi) und nachfolgenden (sesa) Akten involvierend". Dies leitet sich von der Tatsache ab, dass die Gemeinschaft der Agent ist, der dem Bhikkhu, welcher irgendeine dieser Regeln gebrochen hat, sich der Strafe (von mānatta, Buße, und parivāsa, Probezeit) zu unterziehen, diese Strafe darauf folgend wieder auferlegt, wenn er sie nicht richtig einhält, und schließlich die Bestrafung aufhebt, wenn er es tut. Es gibt dreizehn Übungsregeln hier, die ersten neun ein Saṅghādisesa unmittelbar auf die Übertretung nach sich ziehend, die letzten vier erst, nachdem der Missetäter dreimal im Zuge einer Gemeinschafts-Handlung zurechtgewiesen wurde.
1. Absichtliche Absonderung von Samen, außer, während man träumt, bedingt das anfängliche und nachfolgende Zusammentreffen der Gemeinschaft.Die Ursprungsgeschichte zu dieser Regel ist wie folgt:
"Nun zu dieser Zeit führte der ehrwürdige Seyyasaka das zölibatäre Leben in Unzufriedenheit. Aufgrund dessen war er dünn, eingefallen, unattraktiv und bleich, sein Körper überdeckt mit Sehnen. Der ehrw. Udāyin sah, dass der ehrw. Seyyassaka dünn war... sein Körper überdeckt mit Venen. Als er ihn so sah, sagte er zu ihm: 'Seyyasaka, mein Freund, warum seid Ihr dünn... euer Körper überdeckt mit Venen? Könnte es sein, dass ihr das zölibatäre Leben in Unzufriedenheit lebt?'
"'Ja, Freund.'
"'In diesem Fall, esst, wieviel ihr wollt, und schlaft, wieviel ihr wollt, und badet, wieviel ihr wollt; und nachdem ihr gegegessen, geschlafen und gebadet habt, soviel ihr wollt, wenn Unzufriedenheit aufkommt und Lust den Geist überfällt, sondert Samen ab, nachdem ihr mit der Hand attackiert (!) habt.'
"'Aber ist es denn in Ordnung, das zu tun?'
"'Natürlich. Ich tue es selbst.'
"Sodann aß der ehrw. Seyyasaka wie er wollte und schlief soviel er wollte... und als Unzufriedenheit aufkam und Lust seinen Geist überfiel, sonderte er Samen ab, nachdem er mit der Hand attackiert hatte. Dann dauerte es nicht lang, bis er attraktiv wurde, mit abgerundeten Zügen, einer klaren Ausstrahlung und sehr strahlender Haut. Also sagten die Bhikkhus, die seine Freunde waren, zu ihm: 'Früher, Freund Seyyasaka wart ihr dünn... euer Körper überdeckt mit Sehnen. Aber nun seid ihr attraktiv, mit abgerundeten Zügen, einer klaren Ausstrahlung und sehr heller Haut. Könnte es sein, dass ihr Medizin genommen habt?'
"'Nein, ich nehme keine Medizin, meine Freunde. Ich esse nur, soviel ich will, und schlafe, soviel ich will... und wenn Unzufriedenheit aufkommt und Lust meinen Geist überfällt, sondere ich Samen ab, nachdem ich mit meiner Hand attackiert habe.'
"'Aber entlasst ihr Samen, nachdem ihr mit derselben Hand attackiert habt, die ihr benutzt, um die Gaben der Gläubigen zu essen?'
"'Ja, meine Freunde.'"
Diese Regel, in ihrer groben Form, ist eine der simpelsten zu erklären. In ihren Details allerdings ist sie eine der komplexesten, nicht nur, weil das Thema eine empfindliche Angelegenheit ist, sondern auch, weil der Kommentar von der Vibhaṅga in seinen Erklärungen von zwei der drei Faktoren abweicht.
Die drei Faktoren sind Resultat, Absicht und Anstrengung: Absonderung von Samen verursacht durch eine absichtliche Bemühung. Wenn alle drei Faktoren präsent sind, ist das Vergehen ein saṅghādisesa. Wenn die letzten beiden — Absicht und Bemühung — präsent sind, ist das Vergehen ein thullaccaya. Jeder einzelne Faktor oder jede andere Kombination von zwei Faktoren — d.h. Absicht und Resultat, ohne eine physische Anstrengung zu unternehmen, oder Anstrengung und Resultat ohne Absicht — ist kein Grund für eine Übertretung.
Es mag seltsam erscheinen, den Faktor des Resultats zu erst gelistet zu sehen, aber ich möchte es erst teilweise erklären, da es zum Verstehen der Typen von Absicht und Anstrengung, die von dieser abgedeckt werden, notwendig ist, zu wissen, worauf sie zielen, und auch, weil das Resultat der eine Faktor ist, in dem das Vibhaṅga und ihr Kommentar in grundlegender Übereinstimmung miteinander sind.
Resultat. Das Vibhaṅga sagt, dass Samen in zehn Farben kommen kann — eine Klassifikation, die aus diagnostischer Praxis in alter indischer Medizin abgeleitet ist, in welcher ein Arzt die Ejakulate seiner männlichen Patienten untersuchte, um ihre Gesundheit zu diagnostizieren. Nach der Präsentation einer langen Serie von Rädern in diesen zehn Farben von Samen gelangt das Vibhaṅga zu dem einfachen Schluss, dass die Farbe und Qualität des Samens irrelevant für das Vergehen sind. Dies suggeriert, dass ein Bhikkhu, der eine Vasektomie hatte, immer noch ein Vergehen nach dieser Regel verüben kann, weil er immer noch die verschiedenen Komponenten, die zur Samenflüssigkeit gehören — bis auf das Sperma — beim Orgasmus absondern kann.
Obwohl das Vibhaṅga hinzufügt, dass Samen abgesondert wird, wenn er "aus seiner Basis fällt", diskutiert es diesen Punkt nicht in irgendeinem Detail. Der Kommentar diskutiert drei Meinungen in Bezug darauf, wann genau dies im Laufe der sexuellen Stimulation geschieht. Obwohl seine Diskussion in Begriffen der Physiologie der Ejakulation ausgedrückt wird, wie sie zu der Zeit verstanden wurde, ist ihre Schlussfolgerung klar: Samen bewegt sich aus seiner Basis, wenn "nachdem er den gesamten Körper geschüttelt hat, er entlassen wird und in den Urinaltrakt absteigt" — in anderen Worten, zur Zeit des Orgasmus. Der Kommentar erklärt weiter, dass Samen aus seiner Basis fällt, wenn er den Urinaltrakt betritt, weil von diesem Punkt an der Prozess irreversibel ist. Daher, wenn der Prozess der sexuellen Stimulation diesen Punkt erreicht hat, ist der Faktor des Resultats erfüllt, selbst, wenn man versucht, zu verhindern, dass der Samen beim Orgasmus den Körper verlässt, indem man das Ende des Penis zukneift. Sobald er im Urinaltrakt ist, ist er schon aus seiner Basis gefallen. Ob er danach also den Körper verlässt, ist irrelevant, soweit es die Faktoren für das Vergehen betrifft.
Obwohl manche Sub-Sub-Kommentare eine vorsichtigere Option vorgeschlagen haben als die des Kommentars — sagend, dass Samen dann als aus seiner Basis gefallen zählt, wenn eine kleine Menge an klarer alkalischer Flüssigkeit, die von der Prostata und der Harnröhrenzwiebeldrüse vor der Ejakulation produziert wurde, erscheint, ist nichts in der Vibhaṅga, was den Kommentar widerlegen würde.
Absicht. Das Vibhaṅga definiert
absichtlich als "gewollt habend, den Entschluss getroffen, wissentlich und bewusst." Der Kommentar erklärt diese Begriffe wie folgt:
Gewollt habend bedeutet, gewollt habend, geplant habend, mit der Intention, das Hervorbringen einer Emission zu genießen.
Den Entschluss getroffen bedeutet, einen rücksichtslosen Geisteszustand, durch die Macht einer Attacke "durchzubrechen". (Dies sind dieselben Worte, die gebraucht werden, um den gleichen Begriff unter
Pr3 ,
Pc 61 und
Pc 77 zu erklären. Die Bedeutung ist, dass man nicht einfach mit einer Idee spielt. Man hat mit Bestimmtheit eine Entscheidung getroffen, alles Zögern zu überwinden, indem man aggressiv auf eine Handlung abzielt, welche auf die Verursachung eines Samenergusses abzielt.)
Wissentlich bedeutet, wissend, dass "Ich mache keine Anstrengung — welches der Sub-Kommentar erklärt als zu wissen, dass "Ich mache keine Anstrengung zum Zweck eines Samenergusses".
Bewusst bedeutet, sich bewusst sein, dass die eigenen Bemühungen einen Samenerguss mit sich bringen.
Die Definition des Kommentars von "gewollt habend" ist, wo er von der Vibhaṅga-Diskussion von den Faktoren der Intention abweicht. Das Vibhaṅga drückt, durch die Gesamtheit seiner Analyse hindurch, diesen Faktor einfach als "darauf zielend, einen Samenerguss zu verursachen", und es listet zehn mögliche Motive dafür, einen Samenerguss hervorbringen zu wollen.
zum Zweck der Gesundheit,
zum Zweck des Wohls,
zum Zweck der Medizin,
zum Zweck eines Geschenks (an Insekten, sagt der Kommentar, obwohl die Produktion von Samen als ein Geschenk an seinen Partner in einem tantrischen Ritual ebenso unter diese Kategorie fallen würde),
zum Zweck des Verdienstes,
zum Zweck eines Opfers,
zum Zweck des Himmels,
zum Zweck der Saat (um ein Kind zu produzieren — ein Bhikkhu, der Samen geben würde, für die Verwendung zur künstlichen Besamung, würde in diese Kategorie passen),
zum Zweck der Untersuchung (z.B., seine Gesundheit zu diagnostizieren), oder
zum Zweck von Verspieltheit und Spaß.
Jedes dieser Motive, so sagt das Vibhaṅga, erfüllt den Faktor der Absicht hier. Daher hat die Einschränkung des Faktors "überlegte Absicht" nur auf das Genießen des Akts, keine Basis im Kanon. Dies bedeutet, dass der Faktor der Intention unter dieser Regel durch Freiwilligkeit und unmittelbares Ziel definiert ist — eine Emission von Samen — unabhängig von Impuls oder Motiv.
Gegeben die Art und Weise, wie Intention definiert ist, ist da kein Verstoß für einen Bhikkhu, der eine Emission von Samen herbeiführt —
versehentlich — d.h. mit seinem Penis herumspielend einfach zum Wohle des Kontakts, wenn er plötzlich und unerwartet sich entlädt.
nicht wissend, dass er eine Anstrengung unternimmt — z.B. wenn er träumt oder in einem halbbewussten Zustand ist, bevor er aus dem Schlaf voll erwacht;
nicht wissend, dass seine Anstrengungen eine Emission von Samen hervorbringen — d.h., wenn er so in die Anwendung von Medizin auf eine Wundstelle am Penis vertieft ist, dass er nicht realisiert, dass er eine Ejakulation hervorruft.
oder wenn seine Anstrengungen
von einem anderen Zweck als dem Hervorrufen einer Emission motiviert sind — d.h., wenn er aufwacht, findet, dass er im Begriff ist, eine spontane Ejakulation zu haben und seinen Penis ergreift, um den Samen davon abzuhalten, seine Roben oder sein Bettzeug zu besudeln.
Anstrengung. Das Vibhaṅga definiert vier Typen von Anstrengung, die diesen Faktor erfüllen: Ein Bhikkhu verursacht eine Emission, indem er eine Anstrengung unternimmt (1) an einem internen Objekt, (2) an einem externen Objekt, (3) sowohl an einem internen und einem externen Objekt, oder (4) durch Schütteln seines Beckens in der Luft. Es setzt dann darin fort, diese, Begriffe zu erklären: Das interne Objekt ist der eigene lebende Körper. Äußere Objekte können sowohl unbelebte wie auch belebte Objekte sein. Die dritte Art von Anstrengung involviert eine Kombination der ersten beiden, und die vierte deckt Fälle ab, den Penis erigiert ("arbeitsfähig") macht, indem man eine Anstrengung in der Luft unternimmt.
Die äußerst allgemeine Natur dieser Definitionen gibt den Eindruck, dass die Zusammensteller des Vibhaṅga wollten, dass sie jede vorstellbare Art von körperlicher Anstrengung abdeckt, welche darauf abzielt, die eigene Sexualität zu erregen, und dieser Eindruck wird bestätigt durch die breite Vielfalt von Fällen, die im Vinita-vatthu abgedeckt sind. Sie schließen, unter anderem einen Bhikkhu ein, der seinen Penis mit seiner Faust zusammendrückt, einen, der seinen Penis mit seinem Daumen reibt, einen, der seinen Penis an seinem Bett reibt, einen, der seinen Penis in Sand einführt, einen, der gegen die Strömung in einem Fluss badet, einen, der den Rücken seines
Mönchsvaters (preceptor) im Badezimmer reibt, einen, der eine Erektion vom Reiben seiner Schenkel und Roben bekommt, während er geht, einen, der seinen Bauch im Badezimmer erhitzt und einen, der seinen Körper streckt. In jedem dieser Fälle, wenn der Bhikkhu darauf abzielt und Erfolg darin hat, eine Emission hervorzurufen, begeht er ein Saṅghādisesa.
Das Vinita-vatthu schließt ebenfalls einen Fall ein, in welchem ein Bhikkhu, der wünscht, eine Emission hervorzubringen, einem Novizen anordnet, seinen (des Bhikkhu) Penis zu ergreifen. Er bekommt seine Emission und ein Saṅghādisesa obendrein, was zeigt, dass jemand anderen dazu zu bringen, die Anstrengung zu unternehmen, den Faktor der Anstrengung hier erfüllt. Unter dem Faktor der Zustimmung, weiter unten, werden wir einen ähnlichen Fall vom Vinita-vatthu zu
Pr 1 diskutieren, welches anzeigt, dass einfach still zu liegen, während man jemand anderem erlaubt, einen zum Orgasmus zu bringen, den Faktor der Anstrengung hier ebenso erfüllt.
In der Diskussion des Faktors der Anstrengung fügt der Kommentar allerdings einen zusätzlichen Subfaktor hinzu: dass die Anstrengung auf den eigenen Penis gerichtet sein muss. Wenn das so wäre, dann würde ein Bhikkhu, der darin Erfolg hätte, eine Emission durch Stimulation irgendeiner der erogenen Zonen seines Körpers außer dem Penis hervorzubringen, sich keine Bestrafung zuziehen. Der Kommentar selbst macht tatsächlich dieses Argument, und der Sub-Kommentar bestätigt es, obwohl der V/Sub-Kommentar sagt, dass solch ein Bhikkhu ein Dukkaṭa begehen würde — worauf es diese Meinung stützt, sagt es nicht: vielleicht eine Missinterpretation des Falles vom schlafenden Novizen, welchen wir weiter unten diskutieren werden.
Jedenfalls läuft der Kommmentar im Hinzufügen dieses letzten Faktors einer Anzahl von Fällen im Vinita-vatthu zuwider, in welchem die Anstrengung nicht den Penis involviert: der Bhikkhu, der seinen Bauch aufwärmt, der Bhikkhu, der den Rücken seines
Mönchsvaters (preceptor) reibt, ein Bhikkhu, der seine Schenkel massieren lässt und andere. Der Kommentar behandelt diese Fälle, indem er sie umschreibt und aussagt, dass in den meisten Fällen die Antrengung irgendwie den Penis involvieren musste. Dies ist in sich selbst fragwürdig, aber an der Stelle, wo der Kommentar tatsächlich dem Vinita-vatthu widerspricht — in dem Fall eines Bhikkhu, der seinen Bauch aufwärmt, sagend, dass diese Art von Anstrengung überhaupt keinen Verstoß bedeuten könnte, selbst, wenn man darauf abzielte und Erfolg darin hätte, eine Emission hervorzubringen — haben die Kommentatoren sich über den Bereich des Kommentierens hinaus begeben und in den Bereich des Neuschreibens der Regel.
Wie in der Einführung besagt, müssen wir von der Annahme ausgehen, dass die Zusammensteller des Vibhaṅga die entscheidenden Faktoren jedes Verstoßes gut genug kannten, um zu wissen, was ein Verstoß ist und was nicht, und vorsichtig genug waren, alle relevanten Fakten mit einzuschließen, wenn sie die Präzedenzfälle im Vinita-vatthu beschrieben, um zu zeigen, wie der Buddha zu seinen Urteilen kam. Da die Position des Kommentars — den zusätzlichen Faktor hinzufügend, dass die physische Anstrengung den eigenen Penis involvieren muss — direkt dem Vibhaṅga in diesem Punkt widerspricht, kann der Extra-Faktor nicht standhalten.
Die Frage ist dann, warum die Kommentatoren diesen Extrafaktor überhaupt hinzufügten. Eine Antwort kann in einem der Fälle im Vinita-vatthu gefunden werden: der Fall des schlafenden Novizen.
"Zu dieser Gelegenheit ergriff ein gewisser Bhikkhu den Penis eines schlafenden Novizen. Sein Samen trat hervor. Er fühlte sich gewissensgeplagt... 'Bhikkhu, da ist kein Saṅghādisesa-Verstoß. Das ist ein Dukkaṭa-Verstoß.'"
Das Problem hier ist, wessen Samen sich ergossen hat. Die Pali-Syntax, anders als im Englischen, gibt uns hier keinen Aufschluss, denn es gibt keine syntaktische Regel, dass das Pronomen in einem Satz sich auf das Subjekt im vorangehenden Satz beziehen sollte. Da sind viele Fälle unter
Pr 3 , die der Form "Ein Stein, schlecht gehalten von dem Bhikkhu, der oben stand, schlug den Bhikkhu, der unten stand, auf den Kopf. Der Bhikkhu starb. Er fühlte sich gewissensgeplagt." In diesen Fällen ist es offensichtlich aus dem Kontext in der Geschichte, welcher Bhikkhu starb und welcher sich gewissensgeplagt fühlte, während wir bei dem schlafenden Novizen nach dem Kontext in anderen Teilen des Vibhaṅga suchen müssen.
Wenn es der Bhikkhu war, dessen Samen sich ergoss, dann ist da vielleicht ein Widerspruch im Vibhaṅga, und der Kommentar ist berechtigt darin, zu sagen, dass die Anstrengung den eigenen Penis involvieren muss, denn ansonsten würde der Fall scheinbar die allgemeine Definition des Vibhaṅga für den Faktor der Anstrengung erfüllen: Der Bhikkhu unternimmt eine Anstrengung an einem äußeren Körper und hat einen Samenerguss. Dem allgemeinen Muster der Regel folgend würde er sich ein Saṅghādisesa zuziehen, wenn er den Samenerguss beabsichtigte, und keine Strafe, wenn er das nicht beabsichtigte. Dennoch — abweichend von dem Standardmuster für die Vinita-vatthu-Fälle — fragt der Buddha nicht, ob er darauf abzielte, Samen zu ergießen, und gibt dem Bhkkhu einfach ein Dukkaṭa, was auf eine Inkonsistenz hindeutet.
Wenn allerdings der Novize derjenige war, der den Samenerguss hatte, besteht hier gar keine Inkonsistenz: Der Bhikkhu erhält sein Dukkaṭa dafür, dass er lüsternen körperlichen Kontakt mit einem anderen Mann (siehe die Diskussion unter
Sg 2 , weiter unten[/url] gemacht hat, und der Fall ist hier mit eingeschlossen, um zu zeigen, dass der volle Verstoß unter dieser Regel Instanzen betrifft, wo einer
sich selbst zum Samenerguss bringt, und nicht, wo einer andere dazu bringt. (Abgesehen von diesem Fall ist nichts in dieser Regel oder dem Vibhaṅga, das ausdrücklich dieses Argument macht. Die Regel erwähnt lediglich das Hervorbringen eines Samenergusses, ohne explizit zu erwähnen, wessen. Dies würde die Unsicherheit des Bhikkhu in Bezug darauf erklären, ob er ein Saṅghādisesa begangen hat oder nicht.) Und der Grund, warum da keine Erwähnung davon ist, ob der Bhikkhu beabsichtigte, Samen zu ergießen oder nicht, ist der, dass es in diesem Fall irrelevant ist, da dies unter eine andere Regel fällt.
unvollständig, noch nicht korrekturgelesen
2. noch ausständig
3. Sollte irgendein Bhikkhu, überkommen von Lust, mit verändertem Geist, anzügliche Worte an eine Frau richten, in einer Weise, wie junge Männer auf Geschlechtsverkehr anspielen, bedingt dies das anfängliche und nachfolgende Zusammentreffen der Gemeinschaft."Nun zu dieser Zeit lebte der ehrw. Udāyin in der Wildnis. Und zu dieser Gelegenheit kamen viele Frauen zum Kloster, um sich seine Behausung anzusehen. Sie gingen zu ihm, und bei ihrer Ankunft sagten sie zu ihm: "Ehrwürdiger Herr, wir würden uns gern deine Behausung ansehen." Dann, während der ehrw. Udāyin die Behausung den Frauen zeigte, und indem er Bemerkungen über ihre Genital- und Analöffnungen anbrachte, lobte und kritisierte und bettelte und flehte und fragte er und fragte nach und legte ihnen nahe und wies sie an und beleidigte sie. Jene unter den Frauen, die unverfroren, verdorben und schamlos waren, kicherten mit dem ehrw. Udāyin, lockten ihn weiter, lachten laut und neckten ihn; während jene der Frauen, die einen Sinn für Scham hatten, sich bei den Bhikkhus beschwerten, als sie gingen:'Es ist unangemessen, ehrwürdige Herren und unpassend! Selbst von unseren Ehemännern würden wir nicht diese Sorte von Dingen gesagt (hören) wollen, viel weniger noch von Meister Udāyin.'"
Der K/Kommentar listet fünf Faktoren für einen vollwertigen Bruch dieser Regel.
1. Objekt: eine Frau, d.h. jeglicher weibliche Mensch, der erfahren genug ist, zu wissen, was sich zu sagen gehört und sich nicht zu sagen gehört, was anzüglich und nicht anzüglich ist.
2. Wahrnehmung: Der Bhikkhu nimmt sie als solch eine Frau zu sein wahr.
3. Absicht: Er ist angetrieben von Lust. Wie in der vorangegangenen Regel können wir die Definition des Kommentars für Lust hier als den
minimalen Anflug von Lust verstehen, um diesen Faktor zu erfüllen: Er möchte es genießen, etwas anzügliches oder unziemliches zu sagen.
4. Anstrengung: Er macht Bemerkungen, lobend, kritisierend, bettelnd, anflehend, fragend, nachfragend, nahelegend, anweisend, oder beleidigend, in Bezug auf ihre Genitalien oder ihren Anus oder über sie im Bezug auf Geschlechtsverkehr.
5. Ergebnis: Die Frau versteht es sofort.
Die einzigen Faktoren, die hier eine detaillierte Erklärung benötigen, sind Objekt, Absicht, Anstrengung und Ergebnis.
Objekt: Wie der Kommentar bemerkt, mag eine Frau, die nicht weiß, was angemessen und nicht angemessen gesagt ist, was anzüglich und was nicht anzüglich ist, entweder zu jung sein, es zu wissen, oder, wenn sie eine Erwachsene ist, zu unschuldig oder zurückgeblieben, um es zu wissen. Eine Frau, die die Sprache nicht kennt, in welcher man spricht, würde hier auch nicht den Faktor Objekt erfüllen.
Absicht: Die minimale Stufe von Verlangen, die nötig ist, diesen Faktor zu erfüllen, bedeutet, dass diese Regel Fälle abdeckt, wo ein Bhikkhu einfach daran Spaß hat, sich auf die Genitalien einer Frau zu beziehen und so weiter, in ihrer Gegenwart, ohne notwendigerweise irgendein Verlangen zu haben, tatsächlich mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben.
Das Vibhaṅga macht es klar, dass diese Regel nicht Aussagen abdeckt, welche in Wut gemacht wurden. Daher sind jegliche Beleidigungen, die ein Bhikkhu an eine Frau aus Wut richten mag anstatt aus Lust — selbst wenn sie sich auf ihre Genitalien beziehen und so weiter — unter
Pc 2 einzuordnen, anstatt hier.
Anstrengung: Das Vibhaṅga sagt, dass, um die volle Bestrafung hier zu veranlassen, wenn man mit einer Frau spricht, man sich auf
ihre Genitalien oder Anus beziehen muss, oder auf
sie in Bezug auf Geschlechtsverkehr. (§)
Der Kommentar geht weiter und stellt fest, dass man, um die volle Strafe zu veranlassen, direkte Erwähnung eines dieser drei Dinge machen muss, oder sie beschuldigen, sexuell deformiert zu sein, in einer Weise, die sich direkt auf ihre Genitalien bezieht. Ansonsten, wenn man lustvoll auf diese Dinge hinweist, ohne sie direkt zu nennen, ist da kein saṅghādisesa, obwohl der Sub-Kommentar altertümliche Texte, genannt Gaṇṭhipadas zitiert, die ein dukkaṭa für solch einen Akt veranschlagen.
Wie dem auch sei, stehen diese Aussagen aus den Kommentaren im Widerspruch zum Vibhaṅga. Nachdem in diesem die Wege gelistet wurden, sich auf den Anus, die Genitalien oder Geschlechtsverkehr mit Bezug auf die Frau zu beziehen, welche die volle Bestrafung unter dieser Regel zum Anlass haben, illustriert er sie mit Beispielen. Viele dieser Beispiele, obwohl sie sich auf Geschlechtsverkehr oder auf die Intimbereiche der Frau oder darauf, Geschlechtsverkehr zu unternehmen, beziehen, machen dabei nicht tatsächlich Gebrauch von den einschlägigen Wörtern: "Wie gibst du es deinem Mann?" "Wie gibst du es deinem Liebhaber?" "Wann wird deine Mutter sich damit abfinden (dass wir Geschlechtsverkehr haben)?" "Wann wirst du eine gute Gelegenheit haben?" Obwohl alle diese Aussagen sich auf Geschlechtsverkehr beziehen und Leute heut zu Tage sie in diesem Licht verstehen würden, macht keine davon tatsächlich eine direkte Erwähnung.
Daher zeigen die Beispiele des Vibhanga an, dass ein Bhikkhu, wenn er von umgangssprachlichen Ausdrucksweisen, Euphemismen oder indirekten Aussagen Gebrauch macht, um lüstern auf die Intimbereiche der Frau hin zu deuten, oder auf sie in Beziehung zum Geschlechtsakt, er diesen Faktor erfüllt. Es besteht keinerlei Notwendigkeit, dass die Euphemismen gut bekannt sind. Wenn der Sprecher es als Bezug auf die verbotenen Themen beabsichtigt, erfüllt dies den Faktor der Anstrengung. Wenn sein Zuhörer es als solches versteht, erfüllt dies den Faktor des Resultats. Ob irgendein anderer es als solches versteht, ist irrelevant für das Vergehen.
Der K/Kommentar bemerkt, dass eine Handgeste, welche auf die Genitalien, den Anus oder Geschlechtsverkehr der Person hindeutet, an die sie gerichtet ist, hier den Faktor der Anstrengung ebenso erfüllen würde.
Keine der Texte erwähnt den Fall, in welchem ein Bhikkhu mit einer Person über die Geschlechtsteile einer anderen Person redet, und so weiter. Daher ist dies offenbar kein Vergehen.
Resultat: Der K/Kommentar besteht darauf, dass der Faktor des Resultats nur dann erfüllt ist, wenn die Frau sofort versteht. Wie der Vibhaṅga klar macht, wenn sie es nicht versteht, handelt sich der Bhikkhu ein geringeres Vergehen ein, welches weiter unten diskutiert wird. Wenn sie es erst später versteht, macht das aus dem geringeren Vergehen kein saṅghādisesa. Die Beispiele aus dem Vinita-vatthu zeigen an, dass das sofortige Verstehen der Frau aus ihrer unmittelbaren Reaktion auf diese Kommentare hergeleitet werden kann.
Abgeleitete Vergehen: Die Faktoren von Anstrengung, Objekt, Wahrnehmung und Resultat erlauben eine Reihe von Abwandlungen, welche in geringeren Vergehen resultieren. Was die Abwandlungen des Absichtsfaktors angeht, siehe den Abschnitt über Nicht-Vergehen weiter unten.
Anstrengung Ein Bhikkhu spricht mit einer Frau, er nimmt sie als eine Frau seiend wahr und macht lüstern Bezug auf Teile ihres Körpers — abgesehen von ihren Intimbereichen — unterhalb ihres Schlüsselbeins und oberhalb der Knie, wie z.B. ihre Brüste, Pobacken oder Schenkel: ein thullaccaya. Er bezieht sich auf Teile außerhalb dieses Bereichs, wie etwa ihr Gesicht oder ihre Frisur, oder ihre Kleidung oder Schmuck, den sie trägt: ein dukkaṭa.
Objekt Ein Bhikkhu spricht zu einem Paṇḍaka (in diesem und den folgenden Fällen nehmen wir an, dass er sein Objekt korrekt wahrnimmt) und macht lüstern Bezug auf seine Intimbereiche oder auf sein Ausüben von Geschlechtsverkehr: ein thullaccaya (§). Er macht lustvoll Bezug auf die anderen Teile des Paṇḍakas Körpers, seine Kleidung, etc.: ein dukkaṭa (§).
Ein Bhikkhu spricht zu einem Mann (oder Jungen) und macht lustvoll Bezug auf einen Teil dessen Körpers, Kleidung, etc.: ein dukkaṭa (§). Dieselbe Strafe fällt an beim lüsternen Ansprechen eines Tieres — z.B. eines Nāga — in Bezug auf deren/dessen Körper, Ornamente an ihm/ihr etc. (§).
Aus irgendeinem Grund macht die PTS-Ausgabe des Kanons keine Erwähnung von diesen abgeleiteten Vergehen, mit Veränderungen hinsichtlich des Objekts unter dieser Regel. Die Burmesischen und Sri-Lankanischen Ausgaben sind nicht klar zu diesem Thema, denn die relevanten Paragraphen sind voller Ellipsen, die in zwei Weisen gelesen wurden. Die PTS-Ausgabe des K/Kommentars liest die Ellipsen so, dass das thullaccaya und dukkaṭa für das lüsterne Sprechen mit einem paṇḍaka mit eingeschlossen wird, aber nicht die dukkaṭas für das lüsterne Sprechen mit einem Tier. Die Bearbeiter der Thai-Ausgabe des Kanons haben den Parallelismus mit dem ähnlichen Paragraphen in
Sg 2 so interpretiert, dass "Mann" und "Tier" unter die Ellipse fallen würden, und haben daher diese Fälle in den Text eingeschlossen. Diese Interpretation schließt ein wichtiges Hintertürchen und erscheint daher eher korrekt, daher bin ich ihr hier gefolgt.
Keiner dieser Texte macht irgendeine Erwähnung davon, lüstern mit einer Frau/einem Mädchen zu sprechen, das zu unerfahren ist, zu verstehen, was anzüglich ist und was nicht. Unter Rückgriff auf den Großen Standard können wir allerdings von den im Vinita-vatthu eingeschlossenen Fällen her argumentieren — wo Bhikkhus scherzhafte Bezugnahmen auf die Intimbereiche von Frauen machen und die Frauen es nicht verstehen — dass ein Bhikkhu ein thullaccaya begeht, da er sich direkt auf ihre Genitalien, ihren Anus oder das Ausführen von Geschlechtsverkehr in ihrer Gegenwart bezogen hat, und ein dukkaṭa dafür, dass er indirekt in ihrer Gegenwart von solchen Dingen gesprochen hat.
Wahrnehmung. Ein Bhikkhu, der zu einer Frau spricht, die er als jemand anderes zu sein wahrnimmt — ein Paṇḍaka, ein Mann oder ein Tier — begeht ein thullaccaya-Vergehen, wenn er lüstern auf ihre Genitalien, Anus oder das Ausführen von Geschlechtsverkehr Bezug ninmt. Wenn er zu einem Paṇḍaka, einem Mann oder einem Tier spricht, die er falsch wahrnimmt — d.h. er denkt, der Paṇḍaka sei eine Frau, der Mann sei ein Paṇḍaka, das Tier sei ein Mann — begeht er ein dukkaṭa, wenn er lüstern auf jene Themen Bezug nimmt (§). (Wieder lässt die PTS-Ausgabe die meisten der Fälle in diesem letzten Satz weg und schließt nur den Fall von einem Bhikkhu ein, der lüstern zu einem Paṇḍaka spricht, welchen er als eine Frau zu sein wahrnimmt; die Thai-Ausgabe scheint korrekter darin zu sein, dass sie die übrigen Fälle ebenfalls einschließt.)
Resultat. Wie oben genannt wird, enthält das Vinita-vatthu eine Zahl von Fällen, wo Bhikkhus, die zu Frauen sprechen, scherzhafte Bezugnahmen auf die Genitalien der Frauen machen, welche die Frauen nicht verstehen. In einem Fall ist die Strafe ein thullaccaya; in den anderen ein dukkaṭa. Der Kommentar macht keine Notiz von diesem Unterschied; der Sub-Kommentar bemerkt es, hat aber Probleme, dem einen Sinn zuzuordnen. In der Tat behauptet es, dass der Bhikkhu im thullaccaya-Fall ein thullaccaya erhalten sollte, wenn die Frau seine Pointe
sehr wohl versteht, was — in Anbetracht der expliziten Natur der Pointe — überhaupt keinen Sinn zu machen scheint.
Es gibt allerdings ein Muster bei den Vinita-vatthu-Fällen. Der thullaccaya-Fall ist der einzige, in welchem der Bhikkhu tatsächlich ein Wort für Genitalien oder Anus verwendet (
magga, was außerdem noch Straße bedeutet, die Bedeutung, welche die Frau verstand). In den dukkaṭa-Fällen benutzen Bhikkhus entweder Euphemismen für Geschlechtsverkehr ("pflügen", "arbeiten") oder sie machen Aussagen, in welchen die Worte
Genitalien oder
Anus impliziert werden, jedoch nicht explizit genannt. Von diesem Muster her können wir argumentieren, dass, wenn ein Bhikkhu, der zu einer Frau spricht, versteht, dass er sich auf diese Dinge bezieht, er sich ein thullaccaya einhandelt. Wenn er euphemistischen Bezug auf den Geschlechtsverkehr oder eine implizite Referenz auf ihre Genitalien oder ihren Anus macht und sie es nicht unmittelbar versteht, worauf er sich bezieht, wird er mit einem dukkaṭa geahndet.
Zählende Vergehen. Ein Bhikkhu, der eine Bemerkung von der Sorte wie in dieser Regel macht und dabei eine Zahl von
x Leuten anspricht, begeht die Zahl von
x Vergehen, der Typ dabei jeweils in Bezug gesetzt zu den einzelnen Fällen, wie sie oben diskutiert wurden. Daher würde er für eine lüsterne Bemerkung zu zwei Frauen in Bezug auf ihre Brüste zwei thullaccayas begehen; für eine lustvolle Bemerkung an drei Männer in Bezug auf deren Körper, drei dukkaṭas; für das Necken einer Gruppe von zwanzig alten Damen darüber, dass ihre Zeit für sexuelle Betätigung der Vergangenheit angehört, zwanzig Saṅghādisesas.
Nicht-Vergehen. Das Vibhaṅga bemerkt, dass es kein Vergehen für einen Bhikkhu ist, der auf (spirituelles) Wohlergehen abzielt (
attha — dies kann ebenso bedeuten, die "Bedeutung des Dhamma"), Zielen auf das Dhamma, oder Zielen auf die Lehre. Daher, wenn man zum Beispiel vor Frauen redet und keine lüsterne Absicht hat, mag man zum Beispiel diese Übungsregel wiedergeben oder erklären, oder über das Thema des Abstoßenden des Körpers als ein Thema für die Meditation ins Detail gehen, alles, ohne eine Strafe einzuhandeln. Der Kommentar führt hier ein Beispiel von einem Bhikkhu an, der eine sexuell deformierte Frau anspricht, und ihr sagt, dass sie gewissenhaft in ihrer Praxis sein soll, damit sie nicht in dieser Weise noch einmal geboren wird. Wenn man allerdings irgendeines dieser Themen aus Begierde, etwas anzügliches zu seinen Zuhörern zu sagen, ansprechen würde, wäre man nicht von dem Vergehen verschont. Der Neue K/Sub-Kommentar illustriert diesen Punkt mit einem Beispiel: Ein Bhikkhu, der das Vibhaṅga dieser Regel an eine Bhikkhunī lehrt, entfernt sich von einem normalen Stimmfall und fängt an, zu kichern, während er die Beispiele der anzüglichen Sprache zitiert. Diese Sorte von Verhalten, so stellt er fest, erfüllt den vollständigen Verstoß hier.
Ein Bhikkhu, der ohne Absicht, anzüglich zu sein, unschuldige Bemerkungen macht, die sein Zuhörer als anzüglich empfindet, begeht kein Vergehen.
Zusammenfassung: Eine lüsterne Bemerkung zu einer Frau über ihre Genitalien, ihren Anus oder über die Ausführung von Geschlechtsverkehr zu machen, ist ein Saṅghādisesa-Verstoß.noch nicht korrekturgelesen
4. noch ausständig
5. noch ausständig
6. noch ausständig
7. noch ausständig
8. noch ausständig
9. noch ausständig
10. Sollte irgendein Bhikkhu zu einem Schisma in einer geeinigten Gemeinschaft agitieren, oder sollte er darin beharren, eine Angelegenheit aufzunehmen, die zum Schisma beiträgt, sollten die Bhikkhus ihn folgendermaßen ermahnen: "Tut dies nicht, ehrwürdiger Herr, agitiert nicht zu einem Schisma in einer geeinigten Gemeinschaft oder beharrt darin, eine Angelegenheit aufzunehmen, die zum Schisma beiträgt. Lasst den ehrwürdigen Herren mit der Gemeinschaft versöhnt sein, denn eine geeinigte Gemeinschaft, in freundlicher Verbindung, ohne Disput, mit einer gemeinsamen Rezitation, weilt in Frieden.
Und sollte jener Bhikkhu, solchermaßen ermahnt von den Bhikkhus, beharren wie zuvor, ist er von den Bhikkhus zu tadeln, bis zu dreimal, dass er aufhöre. Wenn er, indem er bis zu dreimal ermahnt wird, aufhört, dann ist es gut. Wenn er es nicht tut, bedingt dies das anfängliche und nachfolgende Zusammentreffen der Gemeinschaft.Schisma. Ein Schisma ist eine ernsthafte Spaltung in der Gemeinschaft — so ernsthaft, dass, wenn in einer unehrlichen Weise erreicht, es auf einer Ebene mit Muttermord, Vatermord, Töten eines Arahant und böswilligem Blutvergießen eines Tathāgata steht, als eines der fünf grausamsten Verbrechen, die eine Person begehen kann (
AN V.129 ).
Um als ein Schisma zu gelten, muss die Spaltung fünf Kriterien erfüllen:
1) Die Gemeinschaft ist ursprünglich geeinigt, was bedeutet, dass sie aus Bhikkhus gemeinsamer Zugehörigkeit besteht, die im selben Territorium leben.
2) Sie besteht aus mindestens neun Bhikkhus.
3) Sie wird verwickelt in einen Disput über einen von achtzehn Gründen für die Erzeugung eines Schisma. In anderen Worten, eine der Seiten setzt sich für irgendeine der folgenden Positionen ein und erklärt:
Dhamma als Nicht-Dhamma;
Nicht-Dhamma als Dhamma;
Vinaya als Nicht-Vinaya;
Nicht-Vinaya als Vinaya;
was nicht gesprochen wurde vom Buddha als als von ihm gesprochen;
was gesprochen wurde vom Buddha als nicht von ihm gesprochen;
was nicht regelmäßig von ihm praktiziert wurde als regelmäßig von ihm praktiziert;
was regelmäßig von ihm praktiziert wurde als nicht regelmäßig von ihm praktiziert;
was nicht von ihm formuliert wurde als von ihm formuliert;
was formuliert wurde als was nicht;
einen Verstoß als einen Nichtverstoß;
einen Nichtverstoß als einen Verstoß;
einen schweren Verstoß als einen leichten Verstoß;
einen leichten Verstoß als schwer;
einen Verstoß mit Überbleibsel (d.h., nicht ein Pārājika) als einen Verstoß ohne Überbleibsel (§);
einen Verstoß ohne Überbleibsel als einen Verstoß mit Überbleibsel (§);
einen schweren Verstoß als nicht schwer; oder
einen nicht-schweren Verstoß als schwer.
4) Es sind mindestens vier Bhikkhus auf jeder Seite.
5) Der Disput erreicht den Punkt, wo die zwei Seiten separate Pāṭimokkha-Rezitationen, Einladungszeremonien oder andere Gemeinschaftsakte innerhalb desselben Territoriums ausführen.
Der Kanon erzählt von zwei Schismen während der Zeit des Buddha, eines die Bhikkhus in der Stadt von Kosambī betreffend, erzählt in Mv.X; und das andere, Devadattas Schisma, erzählt in Cv.VII. Die zwei Schismen begannen von unterschiedlichen Motiven her, mit beiden Seiten in Kosambī denkend, dass sie dem Dhamma und Vinaya folgten, während Devadatta wusste, dass er es nicht tat. Die zwei Schismen wurden außerdem in unterschiedlicher Weise geschaffen — unilateral im Kosambī-Fall, bilateral in Devadattas — und ebenso in unterschiedlicher Weise gelöst, mit einer vollständigen Versöhnung im Kosambī-Fall und nur einer teilweisen in Devadattas. Wie wir unten sehen werden, führten die unterschiedlichen Muster, denen in diesen zwei Schismen gefolgt wurde, zu unterschiedlichen Regeln, die sich mit dem Thema Schisma im Ganzen auseinandersetzen.
Schisma ist das Resultat eines Disputs, aber nicht alle Dispute — selbst wenn sie sich hinziehen — werden zum Schisma führen. Ein Beispiel ist der Disput, der zum zweiten Konzil führte (Cv.XII). Selbst, wenn er bitter ausgefochten wurde, war da niemals ein Punkt, wo die eine Fraktion dachte, sich abzuspalten und Gemeinschaftsangelegenheiten separat im selben Territorium nachzugehen. Dennoch können auch kleinere Dispute potentiell schismatisch sein. Gleichzeitig, wie wir weiter unten sehen werden, ist es möglich, in spalterischer Weise vor einem Disput zu handeln, ohne schon die Fragen direkt anzuschneiden, um die sich ein Disput entwickeln könnte. Diese Regel und die folgende sind so ausgelegt, um beide solche Vorgehensweisen im Keim zu ersticken, bevor sie spalterisch werden können. Sobald ein Disput ein größeres Problem geworden ist, können diese Regeln nicht Verwendung finden, denn an diesem Punkt sollte den Prozeduren, gegeben in Cv.IV.14.16-26 — erklärt in
Kapitel 11 — befolgt werden. Fragen darüber, wie sich zu verhalten ist, sobald ein Schisma sich ereignet hat, und wie es beendet werden kann, sind in BMC2, Kapitel 21 diskutiert.
Die Wurzeln von Schisma. Entsprechend Cv.IV:14.4, kann der Akt, eine Position in einem Disput einzunehmen, entweder in unheilsamen (besitzergreifend, korrupt oder verwirrt) oder in heilsamen (nicht besitzergreifend, nicht korrupt, nicht verwirrt) Geisteszuständen verwurzelt sein. Bedingt durch die falsche Natur der Gründe für ein Schisma, muss der Geisteszustand eines Bhikkhu, der für Schisma agitiert, unheilsam sein. Allerdings ist es entscheidend, die Weise zu bestimmen, in welcher seine Impulse und Motive unheilsam sind, denn diese Frage bestimmt sein persönliches Schicksal und die Aussichten, ob das Schisma erfolgreich gelöst werden kann.
Cv.VII.5.3 und Cv.VII.5.5-6 erklären, dass ein Bhikkhu, der ein Schisma in der folgenden Weise erzeugt, automatisch für ein Äon in der Hölle bestimmt ist. Der Kommentar zu Mv.I.67 fügt hinzu, dass, sobald das Schisma vollbracht ist, er nicht länger ein Bhikkhu und aus der Saṅgha auszuschließen ist.
1) Die Gemeinschaft, von gemeinsamer Zugehörigkeit und im selben Territorium lebend, ist geeinigt um ein korrektes Verständnis von Dhamma und Vinaya.
2) Der Bhikkhu agitiert zu einem Schisma, irgendeinen der 18 Gründe für die Erzeugung eines Schisma verfechtend.
3) Er betrachtet seine Erklärungen oder den Akt eines Schisma als Nicht-Dhamma — d.h., er weiß, dass, was er tut, dem Dhamma entgegen steht — oder er ist im Zweifel über die Angelegenheit.
4) Nichtsdestotrotz missinterpretiert er seine Ansichten und Handlungen, behauptend, dass sie Dhamma seien.
Wenn allerdings ein Bhikkhu irgendeinen dieser achtzehn Gründe zur Schaffung eines Schisma mit dem Verständnis vertritt, dass er das Dhamma vertritt, und dass das Schisma im Einklang mit dem Dhamma sei, dann ist er, selbst, wenn er ein Schisma vollbringt, immer noch ein Bhikkhu, ist er nicht automatisch zur Hölle verdammt, und es besteht die Möglichkeit, dass er mit der Gemeinschaft versöhnt werden und das Schisma gelöst werden kann.
Strategien für Schisma. Das Cullavagga präsentiert zwei Muster, durch welche ein Schisma passieren kann. Das erste Muster, abgeleitet von Devadattas Schisma und gegeben in Cv.VII.5.1, besagt, dass Schisma dann auftritt, wenn eine Uneinigkit über das Dhamma, Vinaya oder die Anweisungen des Lehrers in der Gemeinschaft zur Abstimmung gebracht wird, mit mindestens vier auf jeder Seite der Spaltung. Es fügt hinzu, dass alle involvierten Bhikkhus von gewöhnlicher Zugehörigkeit zur Gruppe als Ganze sein müssen (d.h. sie sind nicht schon von separater Zugehörigkeit, sie sind nicht aus der Gemeinschaft ausgeschlossen worden), und sie leben im selben Territorium (siehe BMC2, Kapitel 13).
Wenn irgendeine dieser Qualifikationen fehlt — die Sache wird in einer Gemeinschaft von weniger als neun Bhikkhus zur Abstimmung gebracht, eine Seite oder die andere gewinnt weniger als vier Anhänger, oder die involvierten Bhikkhus sind nicht von gewöhnlicher Zugehörigkeit, oder sind nicht im selben Territorium — zählen die Bemühungen um Spaltung als ein Riss
(rāji) in der Gemeinschaft, aber nicht als eine volle Spaltung
(bheda).
Ein zweites Muster — welches das Kosambī-Schisma beschreibt, aber in Cv.VII.5.2 (sowie in AN X.35 & 27) ausgeführt ist — listet zwei Schritte, durch welche eine Gruppe schismatisch wird:
1) Die Mitglieder der Gruppe verfechten einen oder mehr der achtzehn Gründe zur Erzeugung eines Schisma.
2) Auf der Basis irgendeines dieser 18 Punkte, ziehen sie auseinander, führen eine separate Pāṭimokkha-Rezitation, eine Separate Einladung, (oder) eine separate Gemeinschaftshandlung aus.
Das Parivāra (XV 10.9), im Versuch, diese zwei Muster in eins zusammen zu bringen, listet fünf Weisen, in welchen ein Schisma stattfinden kann: Diskussion, Verkündung, Wahl, Verfahren und Rezitation. Der Kommentar interpretiert die fünf Weisen als vier Schritte in einem einzigen Prozess (mit den letzten zwei Weisen als Alternativformen für einen einzelnen Schritt zählend):
1) Diskussion. Ein Bhikkhu, der auf Schisma abzielt, setzt sich in einer der oben genannten 18 Positionen ein.
2) Verkündung. Er verkündet, dass er sich von der Gemeinschaft abspaltet und bittet die anderen Bhikkhus, Seiten einzunehmen.
3) Wahl. Die Angelegenheit geht in einer Gemeinschaft von mindestens neun Bhikkhus zur Wahl, mit mindestens vier auf jeder Seite.
4) Verfahren oder Rezitation. Die Bhikkhus auf Seiten des Schismatikers spalten sich von den anderen ab und rezitieren das Pāṭimokkha oder führen ein anderes Gemeinschaftsverfahren separat aus.
Entsprechend dem Kommentar hat das eigentliche Schisma nicht statt gefunden bis Schritt 4, wenn die schismatische Gruppe Gemeinschaftsangelegenheiten separat innerhalb desselben Territoriums ausführt wie die Gruppe, von welcher sie sich abgespalten hat. Dies entspricht Cv.VII.5.2 aber steht im Konflikt mit Cv.VII.5.1, daher erklärt der Kommentar, dass, wenn die Wahl in einem abgespaltenen Treffen der Gemeinschaft ausgeführt wird, Schritte 3 und 4 gleichzeitig passieren, und das Schisma wurde erreicht. Andererseits, wenn die Wahl außerhalb des Territoriums ausgeführt wird, ist das Schisma nicht final, bis die abgespaltene Fraktion Gemeinschaftstätigkeiten separat innerhalb desselben Territoriums wie die andere Fraktion ausführt (Pv.VI.2 & XV.10.10).
Allerdings ist es möglich, dass die Zusammensteller des Cullavagga absichtlich zwei Muster für ein Schisma gelistet haben, weil da zwei Weisen sind, in welchen es passieren kann: bilateral und unilateral. In einem bilateralen Schisma trifft sich die schismatische Gruppe mit der Gruppe, von welcher sie sich abspaltet und bittet jeden, sich auf eine Seite zu stellen. Dies ist das Muster, das in Cv.VII.5.1 präsentiert wird. In einem unilateralen Schisma trifft sich die schismatische Gruppe allein, verkündet, dass sie sich von den anderen Bhikkhus im selben Territorium abgespalten hat und führt Gemeinschaftshandlungen separat von ihnen aus. Dies ist das Muster, das in Cv.VII.5.2 präsentiert wird.
Das Vinaya-mukha stellt diese detaillierten Beschreibungen des Schisma als ein Beispiel heraus, um das Argument zu machen, dass nicht das gesamte kanonische Vinaya die Absicht des Buddha reflektiert, argumentierend, dass sie tatsächlich Schisma ermutigen, indem sie präzise Anweisungen geben, wie man daran geht. Dies, so wird dort gesagt, ist nicht die Art von Dingen, die ein erleuchteter Lehrer lehren würde. Dieses Argument verfehlt allerdings den Sinn der Beschreibungen. Sie sind dafür gemeint, wohlmeinenden Bhikkhus mit einer klaren Vorlage zu versorgen, so dass sie einen Versuch zum Schisma als solchen erkennen, wenn sie ihn sehen.
Die Faktoren für einen Verstoß. Der K/Kommentar analysiert die Faktoren für einen Verstoß unter dieser Regel als einen — Anstrengung — unterteilt in einige Unterfaktoren. Allerdings klassifiziert es diese Regel auch als
sacittaka, was bedeutet, dass entweder Wahrnehmung oder Absicht in dem Verstoß eine Rolle spielen muss. Da das Vibhaṅga explizit Wahrnehmung als Faktor ausschließt, bleibt nur Absicht zurück. Der Sub-Kommentar sagt, dass "Absicht" sich hier auf die Absicht des verstoßenden Bhikkhu bezieht, sein Verhalten nicht abzulegen, nachdem er von der Gemeinschaft ermahnt wurde. Allerdings schließt die Definition des Vibhaṅga eines der Unterfaktoren von Anstrengung — Agitation zum Schisma — Absicht als einen integralen Bestandteil dieser Anstrengung ein. Da der alternative Unterfaktor — Beharren, eine Sache aufzunehmen, die zum Schisma führt — nicht Absicht in seiner Definition einschließt, ist diese Regel am besten erklärt als zwei separate aber verwandte Verstöße mit unterschiedlichen Faktoren. (Siehe
Sg 2 ,
NP 18 und
NP 24 für andere Instanzen dieser Sorte.)
Im ersten Verstoß sind die Faktoren zwei:
1) Absicht: Handeln mit dem Gedanken: "Wie mögen diese gespalten werden, wie mögen sie getrennt werden, wie mögen sie eine Fraktion werden?"
2) Anstrengung: a) man agitiert zu einem Schisma in einer geeinigten Gemeinschaft — d.h. einer von gemeinsamer Zugehörigkeit innerhalb eines Territoriums —
b) selbst, wenn dreimal ermahnt in einem ordentlich ausgeführten Gemeinschaftsverfahren.
Im zweiten Verstoß ist da nur ein Faktor, unterteilt in zwei Unterfaktoren.
1) Anstrengung:a) Man beharrt darin, in einer geeinigten Gemeinschaft — d.h. einer mit gemeinsamer Zugehörigkeit innerhalb eines Territoriums — eine Sache aufzunehmen, die zum Schisma führt,
b) selbst, wenn dreimal ermahnt in einem ordentlich ausgeführten Gemeinschaftsverfahren.
Anstrengung. Entsprechend dem Vibhaṅga ist Agitation zum Schisma nach einer Partisanengefolgschaft zu suchen oder eine Gruppe zusammenzubinden, mit der obigen Absicht. Zu beharren, eine Sache, die zum Schisma führen kann, aufzunehmen, heißt, einen Standpunkt gemäß einer der 18 oben genannten Positionen einzunehmen. Die zwei Arten von Anstrengung mögen sich überschneiden — ein Bhikkhu, der versucht, eine schismatische Fraktion abzuspalten, könnte das auf Grundlage irgendeiner dieser 18 Positionen tun — aber nicht notwendigerweise. Ein Bhikkhu könnte versuchen, in anderer Weise eine Fraktion zu schaffen — zum Beispiel dadurch, dass er spezielle Mahlzeiten exklusiv für seine Freunde arrangiert (siehe
Pc 31 ). Ein sturer Bhikkhu könnte verweigern, eine Position, die zur Spaltung führen kann, aufzugeben, selbst, wenn er nicht Schisma anstrebt. In der Tat ist die Anwendung dieser Regel am effektivsten, bevor die zwei Aktivitäten sich überschnitten haben. Sobald ein Bhikkhu Erfolg gehabt hat, eine Gruppe um irgendeinen der 18 Gründe für Schisma zusammen zu binden, wird die Gemeinschaft Probleme haben, Einhelligkeit zu erreichen, ihn zu ermahnen, denn diese Gruppe ist frei, gegen das Verfahren zu protestieren.
Bemerken Sie, dass, anders als die Definition einer geeinigten Gemeinschaft in Cv.VII.5.3, die Definition des Vibhaṅga einer geeinigten Gemeinschaft hier nicht spezifiziert, dass sie um ein korrektes Verständnis von Dhamma und Vinaya geeinigt ist. Das bedeutet, in dem Fall des ersten Verstoßes, dass, wenn ein Bhikkhu versucht, eine Partisanengefolgschaft zu schaffen, indem er Vinaya als Vinaya in einer Gemeinschaft erklärt, deren Praktiken aus dem Ruder gelaufen sind, die Gemeinschaft ihn immer noch legitim ermahnen könnte. Wenn er nicht sein Verhalten ablegte, würde er den vollen Verstoß vergehen. Das beddeutet weiter, dass, wenn man eine Rückkehr zum authentischen Dhamma und Vinaya in solch einer Gemeinschaft schaffen will, man darauf abzielen sollte, die gesamte Gemeinschaft zu konvertieren und nicht bloß eine Clique. Wenn die Gemeinschaft jemandes Anstrengungen als spalterisch beurteilt, kann dieser entweder Hilfe von anderen Gemeinschaften suchen, wie erklärt in
Kapitel 11 und exemplifiziert in der Geschichte des zweiten Konzils, oder die Gemeinschaft einfach auf der Suche nach einem Ort verlassen, der förderlicher für die Praxis ist. Wenn andere Bhikkhus in der Gemeinschaft, den eigenen Ansichten zustimmend, eigenständig zu dem neuen Ort kommen, schön und gut. Nichtsdestotrotz zeigt diese Regel an, dass das Ziel darin, Dhamma und Vinaya zu erklären, niemals dazu dienen sollte, eine Fraktion zu kreieren. Statt dessen sollte es dazu dienen, alle diejenigen zu überzeugen, die an der Verfolgung korrekter Praxis interessiert sind. Daher sollte man, wenn man die ursprüngliche Gemeinschaft verlässt, dies in einer so freundschaftlichen Weise wie möglich tun, um damit nicht diejenigen zu verlieren, die man für seine Ansichten zu gewinnen versuchen sollte.
Prozedur. Das Vibhaṅga sagt, dass, wenn die Bhikkhus von einem Bhikkhu sehen oder hören, der angefangen hat, zu einem Schisma zu agitieren oder darin beharrt, in einer Sache, die zum Schisma in einer geeinigten Gemeinschaft führen kann, eine Position einzunehmen, es ihre Pflicht ist, ihn dreimal zurechtzuweisen. Ansonsten, wenn er unzurechtgewiesen bleibt, ist er frei, mit seinen Anstrengungen fortzusetzen, wie er mag, ohne einer Strafe dafür fällig zu werden. Wenn sie diese Pflicht verletzen, begehen sie alle ein dukkaṭa. Der Kommentar fügt hinzu, dass dieses dukkaṭa auf jeden Bhikkhu innerhalb des Radius von einem halben Yojana (fünf Meilen), die von den Anstrengungen der Initiatoren wissen, fällt. Weiterhin sagt es, dass man seine Pflicht hier nur erfüllen kann, wenn man in Person zu ihm geht, und nicht durch das Senden eines Briefes oder eines Vermittlers. (Entsprechend dem Sub-Kommentar ist jeder Bhikkhu innerhalb des Fünfmeilenradius, der krank oder in anderer Weise unfähig ist, zu gehen und den Initiator zurechtzuweisen, von dieser Regel befreit). Was Bhikkhus außerhalb dieses Halb-Yojana-Radius angeht, selbst, wenn er nicht der Regel unterliegen sollte, fügt der Kommentar hinzu, dass er es immer noch als seine Pflicht ansehen sollte, wenn er in der Lage ist, zu gehen und den Initiator ebenfalls zurechtzuweisen. Wenn der Versuch während der Regenzeit stattfindet, ist es anderen Bhikkhus erlaubt, ihren Aufenthalt an anderen Orten abzukürzen, um zu helfen, den Versuch zu beenden (Mv.III.6-9). Allerdings ist es einem Bhikkhu, der diese Pflicht erfüllt hat und immer noch sieht, dass ein Schisma wahrscheinlich ist, erlaubt, die Gemeinschaft zu verlassen, selbst während des Regenzeitaufenthalts, wenn er nicht in dem Aufruhr anwesend sein möchte, der folgen mag (Mv.III.11.5).
Wenn der Initiator, nachdem er dreimal zurechtgewiesen wurde, seine Anstrengungen aufgibt — d.h., aufhört, zu einem Schisma zu agitieren oder seine Position in Bezug auf die 18 Angelegenheiten, die zum Schisma führen können, aufgibt — handelt er sich keine Strafe ein, und nichts weiter muss getan werden.
Wenn er jedoch immer noch renitent ist, begeht er ein dukkaṭa. Der nächste Schritt ist, ihn in die Mitte einer formalen Versammelung zu bringen (ihn bei den Händen und Füßen ergreifend, wenn nötig, sagt der Kommentar) und ihn formal drei weitere Male zu ermahnen. Wenn er seine Anstrengungen vor dem Ende der dritten Zurechtweisung aufgibt, schön und gut. Wenn nicht, begeht er ein weiteres dukkaṭa. Der nächste Schritt ist, eine formale Zurechtweisung durch Mandat der Gemeinschaft, unter Anwendung der Formel von einer Bewegung und drei Ankündigungen, auszusprechen, wie im Vibhaṅga gegeben. Wenn der Initiator stur bleibt, begeht er ein weiteres dukkaṭa am Ende der Bewegung, ein thullaccaya am Ende jeder der ersten beiden Ankündigungen, und das volle Saṅghādisesa am Ende der drei. Sobald er den vollen Verstoß begeht, werden die Bestrafungen in den vorangehenden beiden Stadien nichtig.
Wahrnehmung. Das Vibhaṅga besagt, dass, wenn das Zurechtweisungsverfahren ordentlich ausgeführt wird — d.h., der Bhikkhu wirklich eine Fraktion sucht oder eine Sache aufnimmt, die zur Spaltung führen kann und die verschiedenen anderen formalen Notwendigkeiten für ein gültiges Verfahren erfüllt sind — und er dann nicht seine Anstrengungen aufgibt, er das volle Saṅghādisesa begeht, unabhängig davon, ob er das Verfahren für richtig, unrichtig oder zweifelhaft hält. Wenn das Verfahren unrichtig ausgeführt wurde, dann begeht er, unabhängig davon, wie er dessen Gültigkeit betrachtet, ein dukkaṭa dafür, seine Anstrengungen nicht aufzugeben (§).
Die Tatsache, dass der Bhikkhu im letzteren Fall nicht frei von einem Verstoß ist, ist wichtig: Es gibt einige andere, ähnliche Punkte in der Vinaya — so wie der Rat des Buddha an die Dhamma-Experten in der Kontroverse bei Kosambī (Mv.X.1.
— wo zum Wohle der Harmonie der Gemeinschaft in Fällen, die spalterisch zu sein drohen, der Buddha den Bhikkhus rät, kontroverses Verhalten aufzugeben und sich an das Mandat der Gemeinschaft zu halten, auch wenn es ungerecht erscheint.
Nicht-Verstöße. Die Nichtverstoß-Klausen, im Zusatz zu den üblichen Ausnahmefällen, besagen, dass es kein Vertoß ist, wenn der Bhikkhu nicht zurechtgewiesen wird oder wenn er seine Anstrengungen aufgibt (vor dem Ende der dritten Zurechtweisung).
Weitere Schritte. Wenn der Bhikkhu so stur ist, dass er selbst über die dritte Zurechtweisung hinaus verweigert, seine schismatischen Anstrengungen aufzugeben, wird er wahrscheinlich nicht anerkennen, dass die Gemeinschaft sich richtig verhalten hat, in welchem Fall er nicht zugeben wird, dass er einen Saṅghādisesa-Verstoß begangen hat oder dass er dafür Wiedergutmachung leisten muss. Dies gibt der Gemeinschaft klare Gründe, wenn sie es für richtig hält, ihn auf der Stelle zu suspendieren (siehe
BMC2, Kapitel 20 ). In der Tat mag dies die ursprüngliche Intention hinter den Protokollen in dieser und den übrigen drei Saṅghādisesa-Regeln gewesen sein: der Gemeinschaft eine klare Gelegenheit zu geben, zu testen, wie stur ein spalterischer oder aufsässiger Bhikkhu ist und seine Zugehörigkeit zu ihnen zu beenden, wenn er sich so stur erweist. Aus diesem Grund sollte eine Gemeinschaft, die plant, irgendeine dieser Regeln auf eines ihrer Mitglieder anzuwenden, ebenso vorbereitet sein, die Verfahrensfeststellung zur Suspendierung gegen ihn zu rezitieren.
Sobald die Zugehörigkeit des Übertreters zur Gruppe beendet ist, ist es ihm nicht erlaubt, irgendein Mitglied der Gemeinschaft überhaupt anzusprechen. Technisch gesehen bedeutet die Tatsache, dass er nicht länger in Zugehörigkeit ist, dass er nicht mehr als einen Riss, anstelle einer vollen Spaltung in der Saṅgha, verursachen kann. Dies natürlich mag seine schismatischen Anstrengungen nicht beenden, aber die Tatsache, dass die Gemeinschaft sich getroffen hat, um seinen Fall abzuhandeln, sollte genug sein, wohlmeinende Bhikkhus zu alarmieren, dass er einem falschen Kurs des Handelns folgt, und dies sollte helfen, die Gemeinschaft gegen seine Anstrengungen zu einigen. Wenn sie es für notwendig empfinden — um die Laienschaft davon abzuhalten, von seinen Argumenten beeinflusst zu werden — können sie eines oder mehrere ihrer Mitglieder autorisieren, die Laiengemeinschaft zu informieren, dass der Schismatiker dieses Vergehen begangen hat (siehe
Pc 9 ) und erklären, warum. Wenn er, uneinsichtig, den Ort verlässt, um woanders hin zu gehen, können sie Botschaften an jede Gemeinschaft senden, denen er beizutreten versucht. Natürlich, wenn es sich herausstellt, dass der Schismatiker in der Tat richtig in seiner Erklärung des Dhamma und Vinaya lag, werden die Anstrengungen der ursprünglichen Gemeinschaft unschmeichelhafte Aufmerksamkeit auf deren Verhalten ziehen. Dies bedeutet, dass eine Gemeinschaft gut daran tut, über ihre eigene Praxis zu reflektieren, bevor sie diese Regel zum Tragen kommen lässt.
All dies zeigt, warum Schisma als so schwerwiegend angesehen wird: Wie der Buddha im zweiten Diskurs über zukünftige Gefahren (
AN V.78 ) sagt, ist es schwer, Zeit zur Übung zu finden, wenn die Gemeinschaft in dieser Weise in Kontroverse verwickelt.
Zusammenfassung: Zu beharren — nach der dritten Ankündigung einer formalen Zurechtweisung in einem Treffen der Gemeinschaft — im Versuch, eine schismatische Gruppe zu formen, oder im Aufnehmen einer Position, die zum Schisma führen kann, ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.noch nicht korrekturgelesen
11. noch ausständig
12. noch ausständig
13. Im Falle, daß ein Bhikkhu in Abhängigkeit eines bestimmten Dorfes oder einer bestimmten Stadt lebt, ein Verderber (Korrumpierer) von Familien ist, ein Mann von entartetem Verhalten, dessen entartetes Verhalten sowohl gesehen als auch gehört worden, und die Familien die er verdorben hat, sowohl gesehen als auch gehört worden, haben ihn die Bhikkhus in folgender Weise zu ermahnen: „Du, ehrwürdiger Herr, bist ein Verderber von Familien, ein Mann von entartetem Verhalten. Dein entartetes Verhalten ist sowohl gesehen als auch gehört worden, und die Familien, die du verdorben hast, sind sowohl gesehen als auch gehört worden. Verlasse dieses Kloster, ehrwürdiger Herr. Genug deines Verbleibens hier.“
Und sollte dieser Bhikkhu sodann, von diesen Bhikkhus ermahnt, über diese Bhikkhus sagen: „Diese Bhikkhus sind befangen durch Vetternwirtschaft, befangen durch Abneigung, befangen durch Wahn, befangen durch Angst, in so einer Weise, daß sie in dieser Art des Vergehens nur manche bestrafen und andere nicht“, haben die Bhikkhus ihn auf solche Weise zu ermahnen: „Sag so etwas nicht, ehrwürdiger Herr. Die Bhikkhus sind nicht befangen durch Vetternwirtschaft, sind nicht befangen durch Abneigung, nicht befangen durch Wahn, nicht befangen durch Angst. Du, ehrwürdiger Herr, bist ein Verderber von Familien, ein Mann von entartetem Verhalten. Dein entartetes Verhalten ist sowohl gesehen als auch gehört worden, und die Familien die du verdorben hast, sind sowohl gesehen als auch gehört worden. Verlasse dieses Kloster, ehrwürdiger Herr. Genug deines Verbleibens hier.“
Und sollte dieser Bhikkhu, so von den Bhikkhus ermahnt, wie zuvor beharren, haben ihn die Bhikkhus bis zu dreimal zu tadeln, sodaß es aufhört. Wenn er, während er dreimal ermahnt wird, aufhört, ist es gut. Wenn er nicht aufhört, bedingt dies das anfängliche und nachfolgende Zusammentreffen der Gemeinschaft.[/i]
Ein Bhikkhu, der eines dieser dreizehn saṅghādisesa-Vergehen begangen hat, ist daran gebunden, seine Mit-Bhikkhus darüber zu informieren und die Gemeinschaft oder zumindest vier Bhikkhus zu bitten, eine sechs Tage andauernde Buße (
mānatta) über ihn zu verhängen. (Der Kanon führt wörtlich eine Sechsnächteperiode an: In der Zeit Buddhas war der Mondkalender im Gebrauch, und so wie wir mit dem Sonnenkalender gewohnt sind, die Tage zu zählen, zählten sie die Nächte; eine Vierundzwanzig-Stunden-Periode; was einen Tag für uns bedeutet, war für sie eine Nacht, wie man dem Bhaddekaratta Sutta (
MN 131 ) entnehmen kann, in dem Buddha explizit anführte, daß eine Person, die einen Tag und eine Nacht ernsthaft mit der Praxis verbringt, eine „glückverheißende Nacht“ hat)
Genugtuung. Genugtuung (Buße) beginnt nicht unverzüglich, sondern in der Zweckmäßigkeit, wie sie die Gemeinschaft vorsieht. Während der Zeit der Genugtuung wird der Missetäter von seinen Aufgaben enthoben und muß die 94 Einschränkungen (Cv. II 5-6) einhalten, wie sie in
BMC2, Kapitel 19 besprochen werden. Die vier wichtigsten sind:
- 1) Er darf nicht unter demselben Dach mit einem regulären Bhikkhu schlafen
- 2) Er muß in einem Kloster, mit zumindest vier reguläre Bhikkhus, leben
- 3) Wenn er sich an irgendeinen Platz begibt, muß er von zumindest vier vollwertigen Bhikkhus begleitet werden, es sei denn: (a) er flüchtet vor einer Gefahr oder (b) er geht an einen anderen Platz, wo Bhikkhus der selben Gemeinschaft sind und er sie innerhalb eines Tages erreichen kann.
- 4) Täglich muß er alle Bhikkhus im Kloster, über den Umstand, daß er eine Genugtuung abbüßt und über die genaue Beschreibung des Vergehens, das er begangen hat, informieren. Wenn andere Bhikkhus das Kloster besuchen, muß er auch diese informieren; wenn er in ein anderes Kloster kommt, muß er auch dort die Bhikkhus informieren.
Wenn der Bhikkhu an irgendeinem Tag dieser Genugtuungszeit diese Einhaltungen dieser vier Einschränkungen übersieht, zählt dieser Tag nicht für die erforderlichen sechs. Zusätzlich verursacht er ein dukkaṭa mit jedem Male, wenn er scheitert, sich an die 94 Einschränkungen zu halten.
Wenn ein Bhikkhu seine Buße vollbracht hat, darf er die Gemeinschaft von zumindest 20 Bhikkhus fragen, ihn wieder zu rehabilitieren. Wieder rehabilitiert, kehrt er zu seinem vorhergehenden Status, als regulärer Bhikkhu in einer Stellung, zurück.
Probezeit. Wenn ein Bhikkhu ein saṅghādisesa-Vergehen begeht und es auslässt, dies seinen Mit-Bhikkhus bis nach Sonnenuntergang des Folgetages seines Vergehens zu offenbaren, muß er zusätzlich eine Probezeit (
parivāsa) von der selben Anzahl von Tagen, wie er es geheimgehalten hat, einhalten.
Die Kommentar listet zehn Faktoren auf, die das Verbergen ausmachen. Diese können in Paaren von 5 wie folgt angeordnet werden:
- 1) Er hat das saṅghādisesa-Vergehen begangen und nimmt es als Vergehen wahr (dieser Faktor ist auch dann erfüllt, wenn er denkt, daß es ein geringfügigeres Vergehen sei)
- 2) Er wurde nicht suspendiert und hat wahrgenommen, daß er nicht suspendiert wurde. (Wenn ein Bhikkhu suspendiert wurde, kann er an keine anderen Bhikkhus herantreten und damit kann er es ihnen erst nach der Aufhebung seiner Suspendierung mitteilen)
- 3) Es bestehen keine Hindernisse (wie etwa Flut, Waldbrand, gefährliche Tiere usw.) und er nimmt wahr, dass da keine bestehen.
- Es ist ihm möglich, einen anderen Bhikkhu zu informieren (z.B. ein Mit-Bhikkhu, passend darüber informiert zu werden, lebt an einem Platz, den er innerhalb eines Tages erreichen kann, er ist nicht zu schwach oder zu krank, um zu gehen) und er nimmt wahr, daß es ihm möglich ist. (Entsprechend Cv.III wurde, nach einem Vergehen verrückt zu werden (!), als „nicht möglich, einen anderen Bhikkhu zu informieren“ zählen. Ein „Bhikkhu, passend, informiert zu werden“ bedeutet einer:
- a) in einem guten Stand (d.h. nicht selbst einer Buße, Probezeit oder Suspendierung zu unterliegen) und
- b) nicht in einem unangenehmen Verhältnis mit dem Missetäter stehend
5) Er (der Missetäter) möchte das Vergehen geheimhalten und hält es geheim.
Wenn irgend einer dieser Faktoren nicht zutrifft, gibt es keine Bestrafung für das Nichtinformieren eines anderen Bhikkhus innerhalb eines Tages. Zum Beispiel zählen die folgenden Fälle nicht als Geheimhalten:
Ein Bhikkhu ist sich nicht im Klaren, daß er ein Vergehen begeht und realisiert erst später, eine saṅghādisesa begangen zu haben, nachdem er mehr Details über diese Regel liest oder hört.
Ein Bhikkhu lebt alleine im Wald und begeht ein saṅghādisesa in Mitten der Nacht. Aus Angst vor Schlangen und wilden Tieren, die er in der Nacht antreffen würde, wartet er bis zum Tageslicht, bis er einen seiner Mit-Bhikkhus informiert.
Ein Bhikkhu lebt alleine im Wald, und der einzige andere Bhikkhu in Tagesreichweite ist ein persönlicher Feind, der, wenn informiert, die Gelegenheit nutzen würde, das Ansehen des Missetäter-Bhikkhus zu schmälern, und er darauf einen weiteren Tag oder zwei reisen müsste, um einen für die Information passenden Bhikkhu zu finden.
Ein Bhikkhu beabsichtigt es, einem anderen Bhikkhu vor Sonnenaufgang zu erzählen, schläft dann aber ein und wacht entweder zu spät auf, oder erinnert sich an das Vergehen erst wieder nach dem Sonnenaufgang.
Wenn alle der ersten acht Faktoren vollständig sind, sollte man dennoch andere Bhikkhus vor dem Sonnenaufgang des nächsten Tages informieren, oder man begeht ein dukkaṭa und zieht sich die Strafen aus dem Verheimlichen hinzu.
Ein Bhikkhu, der ein geringeres Vergehen begeht und annimmt, es sei ein saṅghādisesa und es dann verheimlicht, begeht ein dukkaṭa (Cv.III.34.1).
Die Einschränkungen für einen Bhikkhu, der sich der Probezeit unterzieht, oder andere mögliche Schritte im Rehabilitationsprozess, sind gleich wie jene für das Unterziehen in Genugtuung (Buße) und im Detail in
BMC2, Kapitel 19 angeführt.
Saṅghādisesas sind als schwere Vergehen (
garukāpatti) angeführt, weil sie einerseits sehr ernsthaft für den Missetäter selbst sind und da die Abläufe für Genugtuung, Probezeit und Rehabilitation, nicht nur für den Missetäter, auch für die Gemeinschaft, in der der Bhikkhu lebt, mühevoll abzuwickeln sind. Ein Umstand der zu einem abschreckenden Beispiel für jeden wird, der sich versucht fühlt, so eine Übertretung zu begehen.
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