Posted by: Dhammañāṇa
« on: March 05, 2018, 12:15:13 AM »Worte zu einer artverwandten Frage :
Und Sadhu für die Antwort von Upayavira.
Das Wort "stehlen", sollte immer mit "nehmen/nutzen, was nicht gegeben ist" ersetzt werden. Wenn einfach "stehlen" verwendend, läßt dieses viele Türen für (Zu)Rechtfertigen offen, im Einklang zu eines "normalen" sozialen Üblichkeiten, Ungeschicktheit, für allgemeine oder individuelle Bereicherung, zu tolerieren.
Auch wenn da viele untugendhafte "Buddhisten", selbst Gelehre und Mönche überall herum sind, gar Abhidhamma und Beschreibung von höherer Tugend nutzend, um deren Wege (welche sogar weltlich betrachtet unrecht sind), sind da immer noch durch ehrliche und reflektierenden Antworten, aus eigenem Gewissen, oder von Personen, immer noch jene, die es darstellen, was passend ist. Die "Schlauen" sind da nicht viel wert, und von unreiner Abstammung.
Es mag gut sein, zu wissen, was man tun sollte, wenn man in das Loch einer Übertretung gefallen ist, um wieder heraus zu kommen.
1. Gestehen Sie es in einer Gruppe, oder einer Einzelperson, welche nicht in selbe Übertretung gefallen sind.
2. Wenn möglich, kommen sie für einen Ausgleich eines Schadens auf, und/oder nehmen Sie eine angemessene Buße auf sich. Andererseits, wenn kein weiterer Schaden zu vermüten ist, geben Sie das unrecht Erworbene auf.
3. Entschließen Sie sich, in Zukunft davon abzustehen (gut wenn dieses in formaler Weise, im erneuten Nehmen/Erbitten der Tugendregeln, gemacht wird).
4. Versuchen Sie Umgang mit Leuten zu gewinnen, wo das Nehmen von Nichtgegebenen sehr ernsthaft als Hindernis für das Wachsen angesehen wird, und nicht in anderer Weise abwärts, der Natur folgend, zu neigen.
Abermals, aus einer anderen Frage, ebenfalls:
Da ist keine haltbare/gültige (Zu)Rechtfertigung irgend einer falschen Handlung.
MN 97: Dhanañjani Sutta — An Dhanañjani gibt gute und klare Antworten.
Es ist eine haltbare/gültige "Rechtfertigung", Mühen, Lassen, Verhungern und darüber hinaus zu gehen, indem man sich fest an Tugendregeln hält.
Anumodana
Und Sadhu für die Antwort von Upayavira.
Quote from: Upayavira
Bedenke die Absicht des Urspruchgebers. Wir leben in einer Welt wo es Copyrights (Autorenrechte) gibt, welche zur Zeit des Buddhas nicht existierten. Wenn ich in Ihr Haus spaziere, und Ihr meist geliebetes Objekt entwende, wie fühlen Sie sich? Ich mache Nutzen von etwas, von dem Sie, durch Ihr Land gegeben wurden, zu glauben, daß ich nicht erlaubt wurde zu nutzen: Wie fühlen Sie sich? Die zweite Tugenregel handelt durchwegs davon, andere zu respektieren, wir müssen da nicht in einer juristischen Weise darauf blicken, so es ein Set von Regeln ist, die zu verstehen sind und dann entsprechend zu handeln. Die Absicht ist einfach, daß wir im Einklang mit der ersten Tugendregel handeln, mit Güte, Bedachtnahme und Respekt. Dieses alleine wurde es mir verursachen sehr angestrengt darüber nachzudenken, bevor etwas zu kopieren, zu dessen ich kein Recht habe.
Das Wort "stehlen", sollte immer mit "nehmen/nutzen, was nicht gegeben ist" ersetzt werden. Wenn einfach "stehlen" verwendend, läßt dieses viele Türen für (Zu)Rechtfertigen offen, im Einklang zu eines "normalen" sozialen Üblichkeiten, Ungeschicktheit, für allgemeine oder individuelle Bereicherung, zu tolerieren.
Auch wenn da viele untugendhafte "Buddhisten", selbst Gelehre und Mönche überall herum sind, gar Abhidhamma und Beschreibung von höherer Tugend nutzend, um deren Wege (welche sogar weltlich betrachtet unrecht sind), sind da immer noch durch ehrliche und reflektierenden Antworten, aus eigenem Gewissen, oder von Personen, immer noch jene, die es darstellen, was passend ist. Die "Schlauen" sind da nicht viel wert, und von unreiner Abstammung.
Es mag gut sein, zu wissen, was man tun sollte, wenn man in das Loch einer Übertretung gefallen ist, um wieder heraus zu kommen.
1. Gestehen Sie es in einer Gruppe, oder einer Einzelperson, welche nicht in selbe Übertretung gefallen sind.
2. Wenn möglich, kommen sie für einen Ausgleich eines Schadens auf, und/oder nehmen Sie eine angemessene Buße auf sich. Andererseits, wenn kein weiterer Schaden zu vermüten ist, geben Sie das unrecht Erworbene auf.
3. Entschließen Sie sich, in Zukunft davon abzustehen (gut wenn dieses in formaler Weise, im erneuten Nehmen/Erbitten der Tugendregeln, gemacht wird).
4. Versuchen Sie Umgang mit Leuten zu gewinnen, wo das Nehmen von Nichtgegebenen sehr ernsthaft als Hindernis für das Wachsen angesehen wird, und nicht in anderer Weise abwärts, der Natur folgend, zu neigen.
Abermals, aus einer anderen Frage, ebenfalls:
Da ist keine haltbare/gültige (Zu)Rechtfertigung irgend einer falschen Handlung.
MN 97: Dhanañjani Sutta — An Dhanañjani gibt gute und klare Antworten.
Es ist eine haltbare/gültige "Rechtfertigung", Mühen, Lassen, Verhungern und darüber hinaus zu gehen, indem man sich fest an Tugendregeln hält.
Anumodana