Posted by: Dhammañāṇa
« on: February 28, 2018, 01:57:01 PM »Eine im Training befindliche Person verweilt stets mit dem Gedanken: "Mögen jene, fortgeschrittener in Tugend, Konzentration und/oder Weisheit kommen. Mögen Wissende kommen." und ist jedezeit bereit Verweilstätte zu opfern und bestes zu teilen.
Teilen der Verweilstätte an Vorangeschrittene fällt in den Bereich von Tugend und Pflicht.
Nichtteilen oder gar nach nichtverweilen von Würdigen und Gefährten streben, ist ein Vergehen.
Nachkömmlinge, selbst wenn Buße verdienend, den Zugang zu verwähren und Auszuschließen ist ebenfalls ein Vergehen.
Eine Laiengemeinschaft, die nicht vorrangig nach Geben und Teilen von (mitunter sogar, oder gar nicht selten, im Namen der Juwelen anghäufte und erlangte Verweilstätten) dieser an die Sangha der Mönche und anderen Hauslosen strebt und Hauslose nur zu ihren Zwecken und zur Bereicherung einladet, kann nicht als eine Laiengemeinschaft in der Tradition Buddhas angesehen werden.
Vielmehr und oft sind solche Gemeinschaften als Geizige und Neidige Fälschungen anzusehen und unterscheiden sich kaum gegenüber ganz banalen anderen Geschäftigkeiten mit dem Unterschied, daß dieses Geschäft zum Leiden und Verderben vieler führt.
Und wie handelt eine Person, die Geiz und Neid im Hinblick auf Unterkunft überwunden hat?
Hier sei nochmal erwähnt, daß erst nach dem Erfüllen des Tugendabschnittes, Geizlosigkeit erreicht ist. Dieses der Grund seiend, beinhaltet Vinaya, aber auch die Tradition der Laienschaft viele Regeln um keine groben hinderlichen Vergehen zu tun.
Vinaya ist letztlich für Weltlinge gestaltet, diese Dinge betreffend, für eine rechtschaffende Person ist Resistenzgeiz und Neid kein Thema mehr und passende Handlungen sind natürlich.
Heute sind da viele, die aufgrund von Gedanken der Anreicherung nach allen möglichen Arten Geiz und Neid rechtfertigen versuchen, oft mit Sektenbegründungen oder nationalistischen Gedanken. Es auf Anreicherung dessen was sie als ihres ansehen wollen abgesehen. Jetzt zur selben Zeit weit weg davon die Juwelen und das was sie sich unpassend angeeignet haben als Eigen oder Erbe sehen zu können.
Teilen der Verweilstätte an Vorangeschrittene fällt in den Bereich von Tugend und Pflicht.
Nichtteilen oder gar nach nichtverweilen von Würdigen und Gefährten streben, ist ein Vergehen.
Nachkömmlinge, selbst wenn Buße verdienend, den Zugang zu verwähren und Auszuschließen ist ebenfalls ein Vergehen.
Eine Laiengemeinschaft, die nicht vorrangig nach Geben und Teilen von (mitunter sogar, oder gar nicht selten, im Namen der Juwelen anghäufte und erlangte Verweilstätten) dieser an die Sangha der Mönche und anderen Hauslosen strebt und Hauslose nur zu ihren Zwecken und zur Bereicherung einladet, kann nicht als eine Laiengemeinschaft in der Tradition Buddhas angesehen werden.
Vielmehr und oft sind solche Gemeinschaften als Geizige und Neidige Fälschungen anzusehen und unterscheiden sich kaum gegenüber ganz banalen anderen Geschäftigkeiten mit dem Unterschied, daß dieses Geschäft zum Leiden und Verderben vieler führt.
Und wie handelt eine Person, die Geiz und Neid im Hinblick auf Unterkunft überwunden hat?
Namo tassa bhagavato arahato sammā-sambuddhassa
Da ist der Fall, in dem ein Schüler der Noblen, seinen Wesensdrang (cetasa) von den Makel der Knausrigkeit befreit, zu Hause lebend, ungezwungen Großzügig, Gebefreudig, erfreut an Großherzigkeit, eingehend auf Anfragen, erfreut im Verteilen von Almosen ist.
Hier sei nochmal erwähnt, daß erst nach dem Erfüllen des Tugendabschnittes, Geizlosigkeit erreicht ist. Dieses der Grund seiend, beinhaltet Vinaya, aber auch die Tradition der Laienschaft viele Regeln um keine groben hinderlichen Vergehen zu tun.
Vinaya ist letztlich für Weltlinge gestaltet, diese Dinge betreffend, für eine rechtschaffende Person ist Resistenzgeiz und Neid kein Thema mehr und passende Handlungen sind natürlich.
Heute sind da viele, die aufgrund von Gedanken der Anreicherung nach allen möglichen Arten Geiz und Neid rechtfertigen versuchen, oft mit Sektenbegründungen oder nationalistischen Gedanken. Es auf Anreicherung dessen was sie als ihres ansehen wollen abgesehen. Jetzt zur selben Zeit weit weg davon die Juwelen und das was sie sich unpassend angeeignet haben als Eigen oder Erbe sehen zu können.