Die meisten Ordinierten „bevorzugen“ aus ethischen Gründen vegetarische Speisen. Dies sollte man bedenken.
Wenn der Ordinierte vorher dazu eingeladen wurde (Pavāraṇā), kann er/sie die vier Bedarfsgegenstände von jedem Laien erbitten.
Diese Einladung zum Erbitten wird vom Laien auf einen Gegenstand oder eine gewisse Zeit beschränkt.
Allgemeiner Umgang in Stichpunkten:
Im Bedarf immer den Ordinierten fragen wie er was haben möchte, bzw. nach den Regeln fragen.
Grundsätzlich gilt; lieber etwas zurück halten als sich gegenseitig in unangenehme Situation zu bringen, sprich dem Ordinierten einen Regelverstoß aufzunötigen.
Fleischlos zu essen hat nichts mit Ethik zu tun, Buddha war kein Vegetarier. Es ist auch heikel zu behaupten, die meisten würden fleischlos essen. Zudem sollten Ordinierte keine Wünsche betreffend Essen äussern, ausser sie sind krank.
i) Nicht erlaubtes Fleisch
Wer Fleisch von Menschen isst, begeht ein Thullaccayavergehen. Wer Fleisch von Elefanten, Pferden, Hunden, Schlangen, Löwen, Tigern, Leo- parden, Bären und Hyänen isst, begeht ein Dukkaṭavergehen.
Erlaubtes Fleisch:
Rind-, Kalb-, Hammel-, Schweinefleisch usw. und Fisch. Man soll nicht, ohne es geprüft zu haben, angebotenes Fleisch essen. Wer es isst, begeht ein Dukkaṭavergehen. / Ebenso, wenn es unvollständig gekocht oder gebraten ist, oder wenn es von einem Tier ist, von dem man 1) gesehen hat(diṭṭhaṃ), oder 2) gehört hat (sutaṃ) oder 3) annimmt (parisaṅkitaṃ), dass es speziell für einen selbst, oder einen der fünf Sahadhammikā getötet und zubereitet wurde (uddissakataṃ). Es soll in drei Hinsichten rein sein: (ti-koṭi-parisuddhiṃ): 1) a-diṭṭaṃ, 2) a-sutaṃ, 3) a-parisaṅkitaṃ.; dann kann man es essen. Dies ist der Mittelpfad und man soll sich nicht wie Devadatta benehmen.
(aus Bhikkhu-Pāṭimokkha)
Möchtest Du einen Kaffee?" und "Darf ich Dir einen Kaffee offerieren?"
Es geht dabei um das "einfach versorgt sein".
Ich kenne trotzdem viele Ordinierte, die lieber auf Fleisch verzichten und die Hand über die Schale halten sobald Fleisch gegeben wird.
Anyway ...
Wie gesagt, besser fragen, wenn die Möglichkeit besteht.
Ich kenne trotzdem viele Ordinierte, die lieber auf Fleisch verzichten und die Hand über die Schale halten sobald Fleisch gegeben wird.
Anyway ...
Wie gesagt, besser fragen, wenn die Möglichkeit besteht.
Da steht, das man fragen darf, wenn man krank ist und da kommt mir der gedanke, das man nach medizin nicht fragen darf. Geht das zusammen? Stimmt das und wie kann man das versehen?
Sie müssen von dem leben, was ihnen freiwillig, ohne danach zu fragen(außer sie sind krank)gegeben wird (Dāna).
Wenn der Ordinierte vorher dazu eingeladen wurde (Pavāraṇā), kann er/sie die vier Bedarfsgegenstände von jedem Laien erbitten.
Diese Einladung zum Erbitten wird vom Laien auf einen Gegenstand oder eine gewisse Zeit beschränkt.
How to help a Bhikkhu
Normally a bhikkhu will not ask for things. Instead, he will wait for something to be offered. This is exemplified in the alms round where the bhikkhu makes no request, does not even look at people, although he may quietly wait to see if an offering is to be made before moving on. One way that lay people enable a bhikkhu to ask them for help is by making an invitation or pavaara.naa. [58]
Wie kann man einem Bhikkhu helfen
Normaler Weise würden Bhikkus nicht für Dinge fragen. Anstelle wurde auf etwas warten, bis es ihm angeboten wird. Dies wird im Zuge des Almosengangs veranschaulicht, bei den ein Bhikkhu keinerlei Bitten äußert und nicht einmal nach Leuten ausschau hält, auch wenn er zurückhaltend wartet ob eine Gabe gemacht wird, bevor er weiter zieht. Ein Weg für Laien es einem Bhikkhu zu ermöglichen, sie um hilfe zu bitten erfolgt durch eine Einladung oder Pavaara.naa. [58]
The Buddha allowed a bhikkhu to accept pavaara.naa or 'invitation.' Such an invitation is made when lay people decide to commit themselves to supplying medicines if a particular bhikkhu should ever become ill, or it can be a broader offer of help. (Although a sick monk is allowed to ask anyone for medicine, asking somebody who has already invited him with a pavaara.naa invitation is obviously preferable.) Therefore if lay people meet a bhikkhu who seems worthy of help and support, they may make such an invitation. Quite a number of the rules[59] deal with what and how much may be asked for when a donor makes this formal invitation.
Der Buddha erlaubte einem Bhikkhu Pavaara.naa oder eine 'Einladung' anzunehmen. Solch eine Einladung ist dann gemacht, wenn Laien sich dazu verschreiben mit Medizin zu versorgen, wenn immer ein Bhikkhu krank werden sollte, aber es kann auch eine großräumigeres Angebot zur Hilfe sein. (Auch wenn ein kranker Bhikkhu jederman um Medizin bitten darf, ist es selbstverständlich zu bevorzugen, jemanden zu fragen, der ihm mit einer Pavaara.naa-Einladung bereits eingeladen hat.) Deshalb mögen Laien, wenn sie einem Bhikkhu begegnen, der ihnen als würdig der Hilfe und Unterstützung erscheint, solch eine Einladung aussprechen. Eine Ganze Reihe von Regeln [59] behandelt was und wieviel erbeten werden darf, wenn ein Spender diese formale Einladung gemacht hat.
An invitation can therefore be quite specific about what is being offered and how long that invitation will last. (Obviously, if circumstances change or the request is unreasonable, the donor has no obligations — and a conscientious bhikkhu is always sensitive about this.)
Eine Einladung kann somit ziemlich spezifisch sein, in dem was angeboten wurde und wie lange die Einladung Gültigkeit hat. (Klar hat ein Spender keine Verpflichtung, wenn sich Umstände geändert habe oder die Nachfrage unverschämt ist, und ein gewissenhafter Bhikkhu ist stets umsichtig in dieser Hinsicht)
A clear invitation[60] will also help prevent misunderstandings. For instance, the bhikkhu will know exactly what has been offered and so will not ask for more than that; and the lay person will not be overwhelmed by extravagant requests.
Eine klare Einladung[60] mag daher auch vor Missverständnissen schützen. So weiß ein Bhikkhu zum Beispiel genau was angeboten wurde und wird daher nicht nach mehr als diesem fragen und der Laie wird damit nicht mit ausschweifenden Bitten überschüttet.
The original circumstances of the forty-seventh Confession Offence were as follows:
A lay supporter possessed much 'medicinal ghee' so he invited the monks to make use of it during the following four months. Much of the medicine was still left, so he extended his invitation for another four months and then extended it for life. The Buddha allowed this. However, that same lay donor had once criticized the 'group-of-six' monks because of their previous improper conduct so they decided to take their revenge by asking him for an impossibly large amount of medicine (ghee) and then criticized him when he could not immediately produce what he had promised. This rule was set down:
Der ursprungliche Umstand für das siebenundvierzigste Eingeständnis-Vergehen war folgender:
Ein Laienunterstützer war in Besitz von viel 'medizinischen Ghee' und so lud er die Mönche ein, während der nächsten vier Monate von diesem Gebrauch zu machen. Es war immer noch viel von der Medizin übrig, und so verlängerte er diese Einladung für weitere vier Monate und dann auf Lebenszeit. Der Buddha erlaubte dies. wie auch immer hatte dieser Laienspender einst die 'Gruppe von Sechs' Mönchen wegen unpassendem Benehmen kritisiert, und so entschieden sich diese sich damit zu rächen, ihn um eine unmöglich große Menge an Medizin (Ghee) zu bitten und kritisierten ihn dann, weil er nicht unverzüglich, das was er versprochen hatte, produzieren konnte. Diese Regel wurde festgelegt:
"A bhikkhu who is not ill may accept (make use of) a four- month invitation [pavaara.naa] to ask for requisites. If he should accept (make use of) it for longer than that — unless the invitation is renewed or is permanent — it is [an offence of Confession.]" (Paac. 47; BMC p.393)
"Ein Bhikkhu, der nicht krank ist, mag (den Gebrauch von) eine viermonatige Einladung [pavaara.naa] für das erbitten von Bedarfsmittel annehmen. Sollte er diese für länger dies annehmen (Gebrauch zu machen), es sei den die Einladung wurde erneuert oder ist für immer, ist es ein [Vergehen des Eingestehens]" (Paac. 47; BMC S. 393)
When the invitation is more vague — for example, a lay person may just say, "If you need anything, Bhante, let me know" — the bhikkhu should not exceed the spirit of the invitation. In fact some communities consider that an invitation in which the lay person does not mention any time limit is valid only for four months and that taking up the invitation beyond that time is an offence.
Wenn die Einladung eher vage ist (ein Laie mag zum Beispiel einfach sagen: "Wenn Sie irgend etwas brauchen, Bhante, lassen Sie es mich wissen"), sollte der Bhikkhu nicht viel das Wesen dieser Einladung überfordern. Tatsächlich halten einige Gemeinschaften solch eine Einladung, für die ein Laie keine Dauer angibt, nur für vier Monate gültig und das Annehmen der Einladung über diese Zeit hinaus, wird als Vergehen angesehen.
A bhikkhu is always allowed to ask for requisites from his relatives without having formal invitation first. (Whether they actually supply anything is, of course, up to them.) 'Relatives' are considered to be those with whom the bhikkhu has common ancestors back through seven generations, on both the mother's and father's side. Here 'in-laws' are not counted as relatives.
Ein Bhikkhu ist stets erlaubt Bedarfsmittel von seinen Verwandten, auch ohne vorhergehender formaler Einladung, zu erbitten. (Ob ihm diese tatsächlich mit etwas versorgen, liegt selbstverständlich in ihrer Entscheidung.) 'Verwandte' werden jene bezeichnet, mit denen der Bhikkhu gemeinsame Vorfahren, sieben Generationen zurückreichend, mütterlicher, wie auch väterlicher Seits, hat. Hier werden "Verschwägerte" nicht als Verwandte gezählt.
"Thus all descendants of one's great-great-great-great-great- great-great-grandfather are counted as one's relatives... [although] a bhikkhu at present would be well-advised to regard as his relatives only those blood-relations with whom ties of kinship are actually felt." (BMC p.183)
"Somit zählen alle Nachkommen des Ururururururgroßvaters als die eigenen Verwandten... [doch] ist ein Bhikkhu heute gut beraten, als seine Verwandten nur jene Blutsverwandten zu betrachten, mit denen er eine tatsächlich Bande einer Sippenschaft empfindet." (BMC S. 183)
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58.This pavaara.naa should not be confused with the last day of the Rains Retreat, which is also called Pavaara.naa Day.
58. Diese Pavaara.naa sollte man nicht mit dem des letzten Tages der Regenrückzugszeit, welcher auch Pavaara.naa-Tag genannt wird, verwechseln.
59. Pavaara.naa (Invitations) and their Origin Stories:
(i) The son of a great merchant was so inspired by Ven. Upananda's Dhamma talk that he made an invitation of the four requisites, whereupon Ven. Upananda asked for one of the pieces of cloth that the lay man was actually wearing. The lay man replied that he would bring another cloth from home because walking around with only one cloth was not proper for him. Nevertheless, Ven. Upananda became very insistent so the lay man had to give up the cloth. People criticized the monks for being greedy and not being reasonable in their requests. The rule that resulted can be summarized:
"Asking for and receiving robe-material from an unrelated lay person, except when one's robes have been stolen or destroyed, is [an offence of Confession with Forfeiture]." (Nis. Paac. 6; BMC p.189)
59. Pavaara.naa (Einladungen) und deren Ursprungsgeschichten:
(i) Der Sohn eines großen Kaufmanns war so inspiriert von einer Dhamma-Lehrrede des Ehrw. Upananda, dass er eine Einladung zu den vier Bedarfsgegenständen machte, worauf der Ehrw. Upananda um ein Stück Stoff bat, welches der Laie gerade selbst trug. Der Laie antwortete, dass er von zu Hause ein anderes Stück Stoff holen würde, denn es wäre nicht angebracht für ihn, nur mit einem Stoffstück gekleidet herumzugehen. Wie auch immer wurde der Ehrw. Upananda sehr beharrlich, und der Laie mußte den Stoff aufgeben. Leute kritisierten die Mönch gierig zu sein und nicht angemessen im Bezug auf deren Bitten. Die Regel, die daraus entstand, kann so zusammengefasst werden:
"Um Robenmaterial von einer nichtverwandten Person zu bitten oder es zu akzeptieren, ausgenommen die eigene Robe wurde gestohlen oder zerstört, ist [ein Vergehen des Eingeständnis mit Verwirkung]." (Nis. Paac. 6; BMC S. 189)
(ii) If he does beg and obtain the robe, he must forfeit it to another bhikkhu and confess the offence. When the circumstances are such that he is allowed to ask for a robe, he should not ask for more than two robes. This is covered by the next Rule:
(ii) Wenn er um eine Robe bettelt und eine erlangt, muß er sie einem anderen Bhikkhu überlassen und sein Vergehen gestehen. Wenn die Umstände so sind, dass es esihm erlaubt ist um eine Robe zu bitten, sollte er für nicht mehr als zwei Roben bitten. Dies wird durch die nächste Regel abgedeckt.
"Asking for and receiving excess robe-material from unrelated lay people when one's robes have been stolen or destroyed is [an offence of Confession with Forfeiture]." (Summarized Nis. Paac. 7; BMC p.192)
"Um Robenmaterial über das Notwendige hinaus, von einer nichtverwandten Person, zu bitten und anzunehmen, wenn die eigenen Roben gestolen oder zerstört wurden, ist [ein Vergehen des Eingeständnis mit Verwirkung]." (Zusammenfassung Nis. Paac. 7; BMC S. 192)
(iii) The Eighth Rule (Nissaggiya Paacittiya 8) arose because a bhikkhu overheard one of Ven. Upananda's supporters saying that he intended to give Ven. Upananda a robe. The bhikkhu went and told Ven. Upananda, whereupon Ven. Upananda visited (without invitation) the 'donor' and specified exactly which kind of robe he wanted. The lay supporter commented, "these monks are insatiable and not easily contented. How can he, without having first been invited by me, make stipulations about a robe?".
(iii) Die Achte Regel ( Nissaggiya Paacittiya 8) kam deshalb auf, weil ein Bhikkhu es zufällig hörte, das einer vom Ehrw. Upanandas Unterstützern sagte, er beabsichtige dem Ehrw. Upananda ein Robe zu geben. Der Bhikkhu ging und erzählte es dem Ehrw. Upananda, worauf der ehrw. Upananda (ohne Einladung) den 'Spender' aufsuchte und genau festlegte, welche Art von Robe er wolle. Der Laienunterstützer führte an: "diese Monche sind unersättlich und und nicht leicht zufrieden. Wie kann er, ohne zuerst von mir eingeladen, Auflagen bezüglich einer Robe machen?"
"When a lay person who is not a relative is planning to get a robe for one, but has yet to ask one what kind of robe one wants: Receiving the robe after making a request that would raise its cost is [an offence of Confession with Forfeiture.]" (Summary: Nis. Paac. 8; BMC p.195)
It is no offence for the bhikkhu to request them to reduce the amount they were planning to spend.
"Wenn eine Laienperson, die kein Verwandter ist, plant eine Robe für einen zu erstehen, aber einen nicht gefragt hat, welche Robe man möchte: Das Entgegennehmen der Robe, nachdem man eine Anfage gerichtet hat, welche die Kosten erhöhen würde, ist [ein Vergehen des Eingeständnis mit Verwirkung]." (Zusammenfassung: Nis. Paac. 8; BMC S. 195)
Es ist kein Vergehen für den Bhikkhu, sie zu bitten den Umfang den sie planen aufzuwenden, zu reduzieren.
(iv) The twenty-sixth Confession with Forfeiture Rule:
"If a bhikkhu asks for thread from a lay person who is not a relative and who has not given [invitation] pavaara.naa and then has it woven into robe material by weavers, it is [an offence of Confession with Forfeiture]." (Nis. Paac. 26; Nv p.12)
(iv) Die Sechsundzwanzigste Eingeständnis mit Verwirkung Regel:
"Wenn ein Bhikkhu von einer Laienperson, die kein Verwandter ist und keine [Einladung] Pavaara.na gegeben hat, Faden erbittet und sie dann in Robenmaterial von einem Weber weben läßt, ist [ein Vergehen des Eingeständnis mit Verwirkung]." (Nis. Paac.; Nv S. 12)
(v) The twenty-seventh Confession with Forfeiture Rule:
"If a lay person, who is not a relative and who has not given [invitation] pavaara.naa, should order weavers to make up some material for a robe for the bhikkhu, if then the bhikkhu instructs the weavers saying that if they make it better than they otherwise would have done he will give them some reward, it is [an offence of Confession with Forfeiture.]" (Nis. Paac. 27; Nv p.12)
◊ Although these Rules are about robe-material, conscientious bhikkhus would regard other requisites in the same spirit.
(v) Die siebenundzwanzigste Eingeständnis mit Verwirkung Regel:
"Wenn eine Laienperson, die kein Verwandter ist und keine [Einladung] Paraava.naa gegeben hat, Weber beauftragt etwas Material für eine Robe für einen Bhikkhu zu machen, wenn dann der Bhikkhu den Weber so anleitet, dass wenn sie es besser machen würden als sie sonst wurden, diese Vergütungen bekommen würden, ist dies [ein Vergehen des Eingeständnis mit Verwirkung]." (Nis. Paac. 27; Nv S. 12)
60. In modern Thailand, a person can offer support by giving a printed slip which may read: "I invite you with the Four Requisites equal in amount to the value of 'x-amount' that has been handed over already to the steward. As you have need of it, please request it from the steward."
60. Im modernen Thailand, kann eine Person Unterstützung anbieten, indem sie ein Schriftstück übergiebt, auf dem etwa zu lesen ist: "Ich lade sie für die Vier Bedarfsmittel, gleicher Höhe eines Wert von 'x-Ausmaß' ein, welches bereits einem Helfer ausgehändigt wurde. Wenn Sie davon etwas benötigen, erfragen Sie es bitte vom Helfer."
Namo tassa bhagavato arahato sammā-sambuddhassa
3. Es gibt solche Familien, welche zu 'Schulungstüchtigen'[167], ernannt worden sind[168]. Welcher Mönch auch immer von solchen zu 'Schulungstüchtigen' ernannten Familien, ohne vorher eingeladen worden zu sein {bzw.} ohne krank zu sein, eßbare oder genießbare Speise eigenhändig entgegennimmt und sie ißt oder genießt, soll es auf diese Weise gestehen: "Etwas Tadelnswertes, Freunde, habe ich begangen, das nicht zuträglich ist und auf diese Weise gestanden werden soll. Dies gestehe ich."
167. "Schulungstüchtige [hier]: Eine Familie, deren Vertrauen zunimmt, deren Vermögen sich aber verringert." (Yaŋ kulaŋ saddhāya vaḍḍhati, bhogena hāyati.) (Pāc 180) — Der Erhabene beschützte auf diese Weise übermäßig großzügige Familien vor Verarmung.
168. Diese "Ernennung" wird durch ein Vinayaverfahren vorgenommen und ist nicht nur bei Sotāpannas
In Asien sind die Verhaltensregeln gegenüber eines Mönches und in einem Klöster von Generation zu Generation weitergegeben worden und zählen zu den gebräuchlichen Sitten, auch wenn sie vieler Orts nicht verstanden werden und auch ihre Gründe, für die breite Bevölkerungsschichte, nicht bekannt sind.
In Ländern, die keine lange buddhistische Tradition haben, dient es daher besonders, sich bei größerem Interesse zuerst mit dem Leben Buddhas zu befassen. In weiterer Folge nutzt ein Studium der "Mönchsregeln" (Übersichtliche Liste des Patimokkha in englisch (http://en.dhammadana.org/sangha/vinaya/227.htm)) um davor "geschützt" zu sein, "Fehler" zu begehen und Situationen, die aus buddhistischer Sicht sehr selten vorkommen ungenützt verstreichen lässt.
Einen "Bhikkhu" (Bettler) nennt man einen Menschen, der sich dem weltlichen Leben abgewändet hat, und sein gegen-ständiges Leben, im Schutz des von Buddha Gauthama empfohlen Verhaltens, seinem spirituellen Wächstum zum höchsten Ziel widmet. Auf diesem Weg schenkt er einen Teil seiner Zeit Laien, um sie mit den Früchten des Buddha-dhammas zu nähren, ihnen Empfehlungen für den Alltag zu geben und Segen zu spenden.
Als Laien sollten wir Rücksicht auf das Leben eines "besonderen Bettlers" nehmen und Ihn nicht durch Handlungen und Unwissenheit, dazu verleiten, diesen Weg verlassen zu müssen und ihn auf einer alltäglichen Ebene holen. Zwar ist es der Fall, dass buddhistische Mönche gerade im Westen, sehr viel Rücksicht auf gesellschaftliche Unwissenheit nehmen, jedoch vermindert dies die Weitergabe der Lehren des Buddha Gauthama in ihrer ursprünglichen Form.
Da sich in unserer "modernen" Zeit sehr viel Kommunikation im Internet oder über andere Medien abspielt, ist es eine große Herausforderung für alle, diese so zu nutzen, dass sie der Verbreitung des Buddhadhammas in heilvoller Weise dienlich sind. Buddha Gauthamas lehren mögen nahezu 2600 Jahre zurück liegen, wenn man jedoch den Kern der Überlieferung versteht, erkennt man, dass sich an der Gültigkeit nichts verändert hat. Um diese zu gut wie möglich zu transportieren dient es sich mit der Motivation Sitthardha Gauthams, einen Weg zum Befreiung aller Wesen aus dem Leiden, auseinander zu setzen. (The Life of Gotama the Buddha - by Brewster)
Wenn man einen "besonderen Bettler" trifft, trifft man keinen Heiligen, man trifft ein aussergewöhnliches Wesen, dass einen heiligen Weg zu gehen versucht. Dies alleine macht seine Erscheinung zu einem ganz aussergewöhnlichen Moment, der Würde und Demut empfiehlt.
Einen "besonderen Bettler" treffen wahrnehmen und begrüßen:
Die richtige Herzenshaltung läßt uns in der Regel keine Fehler begehen. Bewusst Wahrnehmen ist besser als jedes Geschwätz und jede oderflächliche Freundlichkeit. An manchen Orten Asiens pflegt man sich nieder zu knien und mit gefaltenen Händen zu verneigen. Üblich ist es in Asien zumindest die Hände zum Grüß zu falten und sich, diese vor dem Kopf haltend, zu verneigen.
Eine respektvolle Verneigung, ist ein Art des Grüßes und Respektes, den viele Europea aus der Schulzeit noch kennen und durchaus sehr angemessen ist. Händeschütteln mag vielleicht üblich sein und auch nicht krumm genommen werden, jedoch ziehmt es sich für einen Bhikkhu nicht. Für Frauen und Mädchen ist es wichtig zu wissen, dass ein Mönch keine Frau "reizvoll" berühren darf. Um Missverständnisse (und schlechte Nachrede) zu vermeiden hat es sich entwickelt, dass in Asien körperliche Berührungen mit Frauen gänzlich vermieden werden.
In Südostasien spricht man Bhikkus mit übersetzt "Herr des Mitgefühls" an. Ihn mit "Ehrwürdiger" zu bezeichnen, trifft sicher beide kulturellen Gepflogenheiten am besten.
Gespräche sollten sich auf das Notwendigste reduzieren und Fragen nur gestellt werden, wenn es um das Dhamma oder zeremonielle Dinge geht.
Sitzen und verweilen mit einem "besonderen Bettler":
Im Zuge eines Gespräches, eines Lehrvortrages oder einer Einladung sollte man beachten, nicht höher zu sitzen als ein Mönch. In Asien pflegt man in Anwesenheit eines Bhikkus auf dem Boden zu sitzen und die Füße so auszurichten, dass die Fußsohlen nicht in die Richtung des Bhikkus zeigen.
Es ziehmt sich dem Bhikku einen angemessenen Platz (sauber und wenn möglich ungebraucht) zuzuweisen bevor man sich selbst setzt bzw. eine Ruhehaltung einnimmt.
Aus Respekt kreutzt man beim Gehen, so weit es möglich ist, nicht die Gesprächslinie von Menschen und besonders nicht den Bereich zwischen einem Bhikkhu und anwesender Personen. Ist dies nicht vermeidbar, drückt man durch Bücken oder Neigen des Köpfes beim Queren der Line seinen Respekt aus und vermeidet dadurch größtmöglich eine Störung.
Ungesüßten Tee und Wasser darf ein Bhikkhu zu jeder Tageszeit annehmen. Man sollte darauf achten, dass es an nichts fehlt, da ein Bhikkhu in der Regel nicht pflegt zu bitten, auch wenn ein Mangel für ihn auftritt.
Bhikkhus dürfen in geschlossenen Räumen und an abgelegenen Orten nicht alleine mit Frauen verweilen. Um einen Bhikkhu nicht in Verlegenheit zu bringen ist es Ratsam als Frau immer eine männliche Begleitung mitzunehmen, wenn man einen Bhikkhu aufsucht.
Unter welchen Umständen darf ein "besonderer Bettler" nicht Dhamma lehren:
- Wenn jemand einen Regenschirm hält (ausser derjene ist krank)
- wenn jemand einen Gehstock hält (ausser derjene ist krank)
- wenn jemand einen schaften Gegenstand hält (ausser derjene ist krank)
- wenn jemand eine Waffe hält (ausser derjene ist krank)
- wenn jemand Schuhe trägt (ausser derjene ist krank)
- wenn jemand Sandale/Hausschuhe trägt (ausser derjene ist krank)
- in einem Fahrzeug/Fortbewegungsmittel (ausser derjene ist krank)
- wenn jemand liegt (ausser derjene ist krank)
- wenn jemand seine Hände um die Knie schlingt (ausser derjene ist krank)
- wenn jemand einen Hut oder Turban trägt (ausser derjene ist krank)
- wenn jemand seinen Kopf verdeckt oder verhüllt (ausser derjene ist krank)
- wenn jemand auf einer Unterlage sitzt während der Bhikkhu selbst am Boden sitzt (ausser derjene ist krank)
- wenn jemand höher sitzt (ausser derjene ist krank)
- wenn jemand steht während der Bhikkhu sitzt (ausser derjene ist krank)
- wenn jemand für ihn geht (ausser derjene ist krank)
- wenn jemand am Weg geht während der Bhikkhu an der Seite geht (ausser derjene ist krank)
Gegenüber Frauen (ohne Anwesenheit eines Mannes, der entsprechend erklären und übersetzen kann) sind Mönche ebenfalls eingeschränkt Dhamma zu lehren um keine Ordensregel brechen zu müssen.
Erwähnenswert ist vielleicht noch, dass Bhikkhus nicht gemeinsam mit Laien Palitexte rezitieren dürfen.
Aus den ethischen Verhaltensregeln der Mönche erwachsen überdies noch andere Gelegenheiten, in denen es einem Bhikkhu nicht möglich ist Dhamma vorzutragen, ohne eine Regel brechen zu müssen. Es ist daher angeraten, es niemals persönlich zu nehmen, wenn ein Bhikkhu eine Dhammafrage nicht beantwortet oder einer Einladung zum Vortragt nicht folgt. Je besser die Bedingungen entsprechend den Sittenregeln für Bhikkus gestaltet werden, je größer die Wahrscheinlichkeit, dass man zu dem Segen einer Dhammalehre kommt.
Wie überall im Leben, gilt auch hier, dass Lernen als eine "Holschuld" mit Voraussetzungen und das Lehren als eine "Bringschuld" unter vorausgesetzten Bedingungen.
Wie kann man einen "besonderen Bettler" unterstützen und Verpflegen:
Nahrung:
Ein Bhikkhu lebt von dem, was die Gesellschaft übrig hat und nimmt nichts, woran andere hängen oder es benötigen. In der Regel kümmert sich ein Bhikkhu mit einem täglichen Bettelgang um seine Nahrung und die Verpfegung der Sangha. Begegnet man einem Bhikkhu auf seinem Bettelgang kann man das, was man hat und auf das man verzichten kann, teilen und ihm davon abgeben. Man sollte darauf achten, dass man dem Bhikkhu keine lebende oder rohe Nahrung (planzlich wie auch tierischer Herkunft) gibt. Tierische Produkte sollten daher gekocht sein, und Früchte wenn möglich einen gespaltenen Kern haben. Auch sollte man ihn nicht mit Abfall und Verpackungmaterial belasten. Zur Einhaltung der Verhaltensregeln ist es für einen Bhikkhu nur in Ausnahmen zulässig, lagerungfähige Nahrung für länger Zeit zu behalten. Frisch und gesund ist jedenfalls ein guter Anhaltspunkt.
Da ein Bhikkhu in Gegenden mit kalten Jahreszeiten leicht verhungern könnte, da er seinem Bettelgang nicht nachgehen kann, oder kaum Menschen auf der Straße sind, ist die Versorgung der Laien direkt im Kloster unbedingt notwendig. Lagerfähige Nahrung sollte hier stets der gesamten Sangha gegeben werden und jenen Personen, die sich direkt um die Versorgung der Mönche kümmern, übergeben werden. Vor der Übergabe überreicht man das Dana (Spende) symbolisch vor einer Buddhastatue und widmet es dann der gesamten Sangha. Danach kann man es an die Vertrauenspersonen, die den Bhikkus "dienen", überreichen. Auch hier sollte man bei der Auswahl der Gaben auf Gesundheit, Ökonomie und Ökologie für alle beteiligten achten und auch an das Leiden anderer Lebewesen daraus, denken.
Unterkunft:
Ein Bhikkhu ist ein Hausloser und davon abhängig ob Laien ihm eine Unterhunft gewähren. Da das Leben gemeinsam mit Laien nur unter bestimmten Möglichkeiten und für beschränket Zeit erfolgen darf, ist es dienlich Mönchen Aufenthaltsorte (Kloster) zu errichten und diese zu warten, zu versorgen und bereit zu stellen. Die Mönchs-Sangha sollte mit all den Notwendigkeiten, der Erhaltung und der Pflege nicht belastet werde.
Als Laienunterstützer sollte man vermeiden, Bhikkhus abhängig zu machen und an einen Platz zu binden. In Südost Asien kommt es sehr oft zu Situationen, wo die Bhikkhu Sangha sehr oft an gut versorgte Schauspieler erinnern.
Die Überlassung einer Unterkunft für Bhikkus ermöglicht ihr Wechseln von Orten und unterstütz die Verbreitung des Dhammas. Eine Errichtung eine Bleibe ohne die Unterstützung von Laien ist in unseren Breiten rechtlich nicht möglich und aus der Ablehnung von Besitz und Eigentum dem Bhikkhu nicht zugänglich.
Bietet man einem Mönch eine Unterkunft in seinem Hause an, ist dafür zu sorgen, dass dieser Paltz abgeschieden liegt und auf jedenfall getrennt von Frauen.
Andere Unterstützung:
Bis auf wenige geringe Bedarfsdinge haben "besondere Bettler" keinen Besitz, keinen Eigentum und kein Vermögen. Da es speziell in kalten Regionen der Erde, mehr bedarf als nur Nahrung ist es gut sich mit den Betreuern der Bhikkhu Sangha abzusprechen. Materielle Gegenstände sollte man in der Regel nur jenen Personen geben, die sich um die Bhikkhus kümmern, oder für die Verteilung innerhalb der Shangha zuständig sind. Bhikkus ist es für die Einhaltung der Regeln nicht gestattet Geld oder andere Zahlungsmittel anzunehmen. Weltliche Dinge sollten daher stets von den Laien übernommen werden.
Die Annahme von Kleidung (Robe) bespricht man auch am besten mit geschulten Vertrauten der Mönche oder macht sich in den "Mönchsreglen" selbst schlau, da dies vieler Punkte des Einhaltens bedarf.
Bhikkus das Reisen zu ermöglichen, ihnen eine Mitfahrgelegenheit anzubieten oder ein Reiseticket zu schenken Einem Bhikkhu eine Mitfahrgelegenheit anzubieten, ihm bei der Reise zu unterstützen oder ein Ticket zu schenken, dient der Verbreitung des Dhammas in großem Masse. Auch Schulungen zu fördern vervielfacht die Gabe in großem Maße. Arztliche Verpflegung bedarf ebenfalls der Unterstützung der Laien.
Wie bei allen anderen Gaben, sollte man auch hier darauf achten, keine Abhängigkeiten oder letztlich Sorgen zu schenken und auf alle anderen Lebewesen in Fagen der Ökolögie und Gesundheit rücksicht zu nehmen.
"Weniger und mit dem Herzen ist mehr als Viel aus dem Portemonai" und persönlich mit eigener Kraft mitzuhelfen besser als hunderte Profihandwerker.
Wie reagiert man, wenn sich ein "besonderer Bettler" ungebührend verhält:
Zuerst sollte man davon ausgehen, dass man nicht sehr viel über die Lebensweise und das Dhamma versteht und viele Missverständnisse auf eigenes Unverstehen beruhen können. Sollte dennoch ein Misstand vorhanden sein, ist es dienlich sich zu überlegen, ob es den beteiligten etwas bringt sich darüber zu ärgern. Man sollte nie vergessen, dass auch Bhikkus Menschen sind und nicht immer nur heilige. Wichtig ist es jedoch in solch einem Fall den Menschen zu erkennen und nicht Groll oder Ärgen gegenüber der Sangha zu entwickeln. Missgeschicke breit zu tretten und anderen von Fehlverhalten zu erzählen ist bei weiten nicht so nützlich wie sich selbst mit der Situation auseinander zu setzen und seine Lehren daraus zu ziehen. Es spricht aber auch gar nichts dagegen seinen Unmut bei einem unziemlichen Verhalten dem Bhikkhu gegenüber zu zeigen.
In Südostasien wird aus der Weisheit der Sangha keinen Schaden zu zufügen aus fehlendem Verstandnis heraus ein Bhikkhu immer als Heiliger bedrachtet und Fehlverhalten so gut wie nie beanstandet. Im Europa wird wohl leicht das Gegenteil der Fall sein, da im Westen die Menschen grundsätzlich zur Überheblichkeit neigen. Auch ist das Denken oft schwarz/weis. Es empfiehlt sich immer in die Situation des anderen zu versetzen und sich auch über alle Gründe gedanken zu machen bevor man nicht nur sich selber schadet sondern auch der Sangha als Ganzes. Daher immer zwischen dem Bhikkhu als einer der einen heiligen Weg geht und dem Menschen unter der Robe unterscheiden.
Warum ein "besonderer Bettler" das alles nicht lehrt:
Ein "besonderer Bettler" schreibt niemandem vor wie er sich zu verhalten hat, noch bittet er um Dinge die er braucht. Je aufmerksamer und weiser Laien, "gewöhnliche" Menschen sind, desto eher werden "besondere Bettler" auch in Gegenden erscheinen wo sie normalerweise nicht leben würden.
All diese Umgangsformen sind natürlich auch im Umgang mit ganz gewöhnlichen Menschen von größtem Segen.
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Es wäre sicher schön, wenn neben diesen kargen Worten auch andere unbeteiligte Ergänzungen anbringen und so das viele eventuellen Fettnäpfchen entkommen können. Natürlich sind diese Empfehlungen nicht frei von Fehlern daher empfiehlt es sich immer sich mit den möglichst originalen Überlieferungen selbst auseinaderzusetzen.
Abschließend sei vielleicht noch daran zu erinnern, dass besonders im Internet und "heiligen" Plätzen wie in einem Forum wie diesem auch versucht werden sollte auf all diese Dinge dem Grunde nach einzugehen.
Ein reines Herz und ein ungetrübter Geist schützt immer vor Fehlern und belässt Einem nichts verschlossen in seinem Leben.