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Kodex für buddhistische

Kodex für buddhistische

Einsiedler II: Kapitel 21

Summary:

Kodex für buddhistische Einsiedler II

Kapitel 21

Schisma

von

Ehrwürdigen Thanissaro Bhikkhu

Übersetzung ins Deutsche von: (Info Sie sind herzlich eingeladen Ihre Übersetzung hier beizutragen oder bei den Arbeiten hier zu helfen)

Laien für ZzE

Alternative Übersetzung: noch keine vorhanden

Alternative Formate: bmc2.pdf (??pages/2.7MB) Gedruckte Ausgaben des Buches können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Für Bestellungen aus Amerika oder Afrika, schreiben Sie bitte an: Mettā Forest Monastery, P.O. Box 1409, Valley Center, CA 92082, USA. Für Bedarf in Europa, schreiben Sie bitte an: Amaravati Buddhist Monastery, St. Margarets Lane, Great Gaddesden, Hemel Hempstead, Hertfordshire HP1 3BZ, England. Für eine Lieferung nach Asien, Australien oder den pazifischen Raum, schreiben Sie bitte an: Wat Pah Nanachat, Bahn Bung Wai, Amper Warin, Ubon 34310, Thailand.

Einleitung | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15

16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | A1 | A2 | A3 | A4 | A5 | Glossar | Literaturverz.

Ein Schisma (saṅgha-bheda, wörtlich, eine Spaltung in der Saṅgha) ist eine Entzweiung der Gemeinde, in welcher zwei Gruppen von Bhikkhus von gemeinsamer Zugehörigkeit, mit mindestens fünf in der einen Gruppe und mindestens vier in der anderen, Gemeinschaftsangelegenheiten separat innerhalb des gleichen Territoriums nachgehen. Die Diskussion unter Sg 10 analysiert, wie ein Schisma zustande kommt. Hier werden wir diskutieren, wie Bhikkhus, Bhikkhunīs und Laienunterstützer sich verhalten sollten, sobald ein Schisma in Gang geraten ist und wie sie es zu einem Ende bringen sollten.

Der Buddha verdammte Schisma in den stärksten Begriffen, sagend, dass eine Person, die eine Spaltung in einer Gemeinschaft, welche ursprünglich vereint um ein korrektes Verständnis von Dhamma und Vinaya war, wissend oder vermutend, dass er nicht auf Seiten von Dhamma und Vinaya steht, dazu bestimmt ist, für ein Äon in der Hölle zu kochen (AN V.129; Cv.VII.5.3-4). Der Buddha formulierte auch zwei Saṅghādisesa-Regeln (Sg 10 & 11) zu helfen, Spaltungen aufzufangen, und gab spezielle Erlaubnisse für Bhikkhus, zu versuchen, Schismen zu vermeiden, zu verhindern oder zu beenden, selbst wenn dies bedeutete, ihren Regenzeitaufenthalt zu unterbrechen (siehe Kapitel 11). Nichtsdestotrotz stellen die Khandhakas den Buddha nicht als davor warnend dar, in einer Spaltungssituation eine Position einzunehmen. Statt dessen weist er dazu an, in die Sache hinein zu sehen und der Gruppe auf Seiten des Dhamma beizustehen. Er ermutigt auch nicht eine allzu hastige Heilung einer Spaltung. Wenn eine gespaltene Gemeinschaft versucht, ihre Differenzen zusammen zu flicken, ohne zur Wurzel der Sache vorzudringen, wird die Abwicklung, durch welche Einigkeit verkündet wird, ungültig, und die Sache muss noch einmal neu eröffnet werden. Daher ist der Buddha kein Verfechter von oberflächlicher Einigkeit zum Selbstzweck auf Kosten des Dhamma, sondern ermutigt statt dessen, dass das Dhamma klar gegen Nicht-Dhamma verteidigt werde, und dass Unterscheidung zwischen den beiden klar gehalten werde.

Verhalten während einer Spaltung. Wenn ein Bhikkhu erfahren hat, dass ein Disput zu einer Spaltung geführt hat und involviert werden will, soll er der Seite beistehen, welche auch immer auf Seiten des Dhamma steht. Entsprechend Mv.X.5.4 wird ein Sprecher von Nicht-Dhamma nicht als solcher erkannt, wenn er Nicht-Dhamma als 'Dhamma' erklärt … Dhamma als 'Nicht-Dhamma' … Nicht-Vinaya als 'Vinaya' … Vinaya als 'Nicht-Vinaya' … was nicht gesagt wurde, nicht erwähnt wurde vom Tathāgata als 'gesprochen, erwähnt vom Tathāgata' … was nicht regelmäßig praktiziert wurde vom Tathāgata als 'regelmäßig praktiziert vom Tathāgata' … was regelmäßig praktiziert wurde vom Tathāgata als 'nicht regelmäßig praktiziert vom Tathāgata' … was formuliert wurde vom Tathāgata als 'nicht formuliert vom Tathāgata' … ein Nichtverstoß als 'ein Verstoß' … einen Verstoß als 'ein Nicht-Verstoß' … einen leichten Verstoß als 'ein schwerer Verstoß' … einen schweren Verstoß als 'ein leichter Verstoß' … einen unheilbaren Verstoß als 'ein heilbarer Verstoß' … einen heilbaren Verstoß als 'ein unheilbarer Verstoß' … einen ernsthaften Verstoß als 'ein nicht-ernsthafter Verstoß' … einen nicht-ernsthaften Verstoß als 'ein ernsthafter Verstoß'„. Ein Sprecher von Dhamma wird als solcher dadurch erkannt, dass er Nicht-Dhamma als „Nicht-Dhamma“, Dhamma als „Dhamma“ erklärt und so weiter.

Daher erfordert die Fähigkeit, sich auf eine Seite zu stellen, dass man gut informiert über die Lehren des Buddha ist. Wenn man nicht klar beurteilen kann, welche Seite richtig liegt (es mag sein, dass beide Seiten falsch liegen, oder dass sie sich über eine Grauzone zerspalten haben, wo die Texte verschiedenen Interpretationen Raum geben), ist es das Beste, nicht involviert zu werden. Mv.III.11.5 gibt Erlaubnis für einen Bhikkhu, seinen Regenzeit-Aufenthalt zu unterbrechen, wenn Bhikkhus in seiner Gemeinschaft eine Spaltung anstreben und er beim schließlichen Bruch nicht anwesend sein möchte. Von dieser Erlaubnis her argumentierend, würde es Sinn machen, dass, wenn ein Bhikkhu in einer Gemeinschaft ankommt, wo die Spaltung aufgetreten ist und er nicht darin involviert sein will, er gut daran täte, woanders hin zu gehen.

Bhikkhunīs, die mit einer Gemeinschaft in Verbindung stehen, welche sich gespalten hat, sollten beide Seiten der gespaltenen Gemeinschaft anhören und dann jener den Vorzug geben, welche auch immer auf Seiten des Dhamma steht. Sie sollten sich für jegliche Dienste, die sie von der Bhikkhu-Saṅgha erwarten, an die Dhamma-Fraktion wenden: wie etwa Belehrung und die zeitliche Bestimmung des Uposatha-Tages (siehe Kapitel 23). Was die Laienschaft angeht, so zitieren die Texte den Buddha als sagend, dass sie Gaben an beide Fraktionen geben sollten und sich ihr Dhamma anhören. Dann, nach reiflicher Erwägung, sollten sie der Dhamma-Fraktion den Vorzug geben. Bemerken Sie hier jedoch, dass im Anweisen der Laienschaft, der einen Fraktion Vorzug vor der anderen zu geben, der Buddha nicht sagt, dass nur eine Fraktion Almosen erhalten sollte. Schließlich mag die Laienschaft über das Dhamma missinformiert sein und in einer schlechten Position, um zu sagen, welche Seite richtig liegt und welche falsch. Gleichzeitig wurde vom Buddha niemals irgendwo aufgezeichnet, dass er erklärt hätte, dass ein Lebewesen unwürdig der Gaben sei, denn das wäre gleichbedeutend damit, zu sagen, dass dieses Lebewesen nicht würdig zu leben wäre. Dennoch gibt es da diese instruktive Geschichte, zu finden in Mv.X, die von dem Schisma in Kosambī erzählt. Nachdem beide Seiten den Anstrengungen des Buddha, ihre Differenzen zu klären, widerstanden hatten, verließ er Kosambī. Die Laien-Unterstützer erzwangen dann eine Beilegung, indem sie verweigerten, sowohl der einen wie auch der anderen Seite Almosen zu geben.

Praktisches. Obwohl die beiden Seiten eines Schisma separate Rezitationen des Pāṭimokkha und andere Gemeinschaftsakte innerhalb desselben Territoriums getrennt ausführen mögen, werden diese Tätigkeiten als gültig anerkannt, solange sie den korrekten Abläufen und Bestimmungen folgen, die für diese Akte angemessen sind. Keine Seite kann erfolgreich protestieren oder die Abläufe der anderen Seite für ungültig erklären, denn sie gelten als von unterschiedlicher Zugehörigkeit (siehe Mv.X.1.9-10; Mv.IX.4.7). Allerdings — obwohl keiner der Texte die Verbindung zwischen Mv.X.1.9-10 und Mv.IX.4.2 diskutiert, welches sich um gegebene und nicht gegebene Beschlussfähigkeit dreht — würde es scheinen, dass, wenn das Quorum der einen Seite aufgefüllt werden müsste, indem sie Bhikkhus einschließen, die ihrer Fraktion aus korrupten Motiven beitraten, wissend oder vermutend, dass, was sie taten, nicht auf Seiten des Dhamma war, ihre Verfahren automatisch ungültig sein würden.

Wenn die beiden Seiten einer Spaltung schlecht zueinander stehen, sollten die Bhikkhus jeder Seite, wann immer sie sich hinsetzen, weit genug von den Mitgliedern der Gegenseite entfernt sitzen, so dass sie sich nicht unangemessen gegenüber einander verhalten (§). Wenn die beiden Seiten einander jedoch freundlich gesonnen sind, sollte ein Bhikkhu auf der einen Seite nahe einem Bhikkhu auf der anderen Seite sitzen, einen Zwischenraum von einem Sitz dazwischen belassend (§).

Wenn eine spalterische Fraktion in einem Kloster eintrifft, sollte den Mitgliedern der Gruppe jegliche verfügbare freie Lagerstatt gegeben werden (§). Wenn es keine freien Unterkünfte gibt, sollten einige frei gemacht werden, obwohl dies so arrangiert werden sollte, dass die ältesten Bhikkhus nicht aus Unterkünften vertrieben werden, um Platz für jüngere Bhikkhus zu machen. Der Vorteil dieses Arrangements ist, dass die bewohnenden Bhikkhus nicht in die Spaltung einbezogen werden und ihnen zur selben Zeit etwas Ruhe vor den Argumenten der Spalter gegeben wird. Wenn zwei spalterische Fraktionen zur selben Zeit eintreffen, wäre es weise — den obigen Einwurf in Bezug auf Sitzplätze im Geist haltend — ihnen separate Unterkünfte zu geben.

Gaben, die an die Gemeinschaft gegeben wurden, sollten zwischen beiden Fraktionen aufgeteilt werden. Dieses Prinzip gilt unabhängig davon, ob die Spenden vor oder nach der Spaltung gegeben wurden. Gaben an eine bestimmte Fraktion nach der Spaltung sind ausschließlich für diese Fraktion.

Schismen beenden. Der Kanon enthält zwei Muster zur Auflösung eines Schisma, basierend auf den verschiedenen Arten, wie die zwei Schismen zur Lebzeit des Buddha gelöst wurden. Von diesen zwei Mustern her verallgemeinernd, können wir die folgenden Beobachtungen machen:

Ein Schisma kann nur rechtmäßig beendet werden, wenn beide Seiten in der Lage sind, die Gründe (d.h. den Streitpunkt um den sich die Spaltung kristallisiert hat) zu untersuchen, zur Wurzel zu gelangen (den Geisteszuständen, welche die Spaltung motiviert haben — siehe Cv.IV.14.3-4), und dann aufzulösen, welche Seite recht hatte, basierend auf Dhamma und Vinaya. (Siehe die Anweisungen zum Beilegen von Disputen in BMC1, Kapitel 11.) Nachdem die Angelegenheit geklärt wurde, müssen sich alle Mitglieder beider Fraktionen treffen: Keiner darf seine Zustimmung senden, und selbst jene, die krank sind, müssen zu dem Treffen kommen. Einer der Bhikkhus rezitiert die Verfahrensfestellung, welche die Vereinigung der Gemeinschaft verkündet, und ein Gemeinschafts-Uposatha wird dann gehalten (siehe Kapitel 15). Das beendet das Schisma.

Diese Methode funktioniert nur in Fällen, wo beide Fraktionen in gutem Glauben handelten, jede annehmend, dass sie das Dhamma-Vinaya richtig interpretieren. In solchen Fällen können Differenzen beigelegt werden durch Berufung auf Bhikkhus, deren Wissen über das Dhamma-Vinaya autoritativ ist. Es gibt allerdings Fälle, wo Bhikkhus eine Spaltung in korrupter Absicht wurzelnd angezettelt oder sich ihr angeschlossen haben, wissend oder vermutend, dass ihre Ansichten und Handlungen vom Dhamma-Vinaya abweichen. In diesen Fällen ist volle Einigung unmöglich. Jene, die aus korrupter Absicht handelten, sind aus der Saṅgha auszuschließen (Mv.I.67). Jene, die der spalterischen Fraktion durch Unwissenheit folgten, sollten für die Dhamma-Seite gewonnen werden, indem ihnen wahres Dhamma-Vinaya erklärt wird. Wenn sie die Fraktion verlassen und in ihre Gemeinschaft zurückkehren, müssen sie einen Thullaccaya-Verstoß bekennen und sind wieder reguläre Mitglieder ihrer Gemeinschaft wie vorher.

Regeln

Wurzeln von Spaltung

Wurzeln von Disputen: drei unheilsame und drei heilsame

[Eine Liste eingefügt, die sechs ungeschickte Eigenschaften gibt:] Ein Bhikkhu, der:

  • 1) leicht verärgert ist und einen Groll hegt;
  • 2) gemein und gehässig;
  • 3) eifersüchtig und besitzergreifend;
  • 4) berechnend und betrügerisch;
  • 5) böse Absichten hat und falsche Ansichten
  • 6) an seinen eigenen Sichtweisen hängt, starrsinnig, unfähig, von ihnen loszulassen.

Solch ein Bhikkhu lebt ohne Achtung oder Respekt vor dem Buddha, dem Dhamma, der Sangha; vervollständigt nicht die Übung. Wenn er einen Disput in der Gemeinschaft verursacht, kommt es zum Schaden, dem Unglück, dem Niedergang vieler Leute, zum Schaden und Leid menschlicher und himmlischwer Wesen. — Cv.IV.14.3

Drei ungeschickte Wurzeln: Geisteszustände, die habgierig, korrupt oder verwirrt sind. Drei geschickte Wurzeln: Geisteszustände, die nicht habgierig, korrupt oder verwirrt sind. — Cv.IV.14.4

Ein Riss in der Gemeinschaft, eine Spaltung in der Gemeinschaft

Ehrw. Upāli: “'Ein Riss in der Gemeinschat, ein Riss in der Gemeinschaft (saṅgha-rāji)', wird es gesagt. Zu welchem Ausmaß ist da ein Riss in der Gemeinschaft, aber nicht eine Spaltung in der Gemeinschaft? Zu welchem ist da ein Riss in der Gemeinschaft und eine Spaltung in der Gemeinschaft?

Der Buddha: „Wenn da einer auf der einen Seite ist und zwei auf der anderen Seite, und ein Vierter eine Verkündigung macht und sie einen Stimmzettel nehmen lässt: 'Dies ist das Dhamma. Dies ist das Vinaya. Dies ist die Anweisung des Lehrers. Nehmt dies. Stimmt diesem zu.' Dies ist ein Riss in der Gemeinschaft, aber nicht eine Spaltung in der Gemeinschaft. Wenn da zwei auf der einen Seite sind und zwei auf der anderen Seite und und ein Fünfter eine Verkündigung macht… Wenn da zwei auf der einen Seite sind und drei auf der anderen und ein Sechster eine Verkündigung macht… Wenn da drei auf der einen Seite sind und drei auf der anderen und ein Siebter eine Verkündigung macht… Wenn da drei auf der einen Seite sind und vier auf der anderen und ein Achter eine Verkündigung macht… ist da ein Riss in der Gemeinschaft, aber nicht eine Spaltung in der Gemeinschaft. Wenn da vier auf der einen Seite sind und vier auf der anderen Seite, und ein Neunter eine Verkündigung macht… Wenn da vier auf der einen Seite sind und vier auf der anderen Seite und ein Neunter eine Verkündigung macht und sie einen Stimmzettel nehmen lässt: 'Dies ist das Dhamma. Dies ist das Vinaya. Dies ist die Anweisung des Lehrers. Nehmt dies. Stimmt diesem zu.' Dies ist ein Riss in der Gemeinschaft und eine Spaltung in der Gemeinschaft. Mit neun oder mehr als neun ist da ein Riss in der Gemeinschaft und eine Spaltung in der Gemeinschaft.

„Eine Bhikkhunī spaltet nicht eine Gemeinschaft, selbst wenn sie eine Spaltung anstrebt. Eine Übende spaltet nicht eine Gemeinschaft. Ein Novize… eine Novizin… Ein Laienanhänger… eine Laienanhängerin spaltet nicht eine Gemeinschaft, selbst wenn sie eine Spaltung anstrebt. Ein gewöhnlicher Bhikkhu, von gewöhnlicher Zugehörigkeit, im selben Territorium stehend, spaltet die Gemeinschaft.“ — Cv.VII.5.1

Ehrw. Upāli: “'Eine Spaltung in der Gemeinschaft, eine Spaltung in der Gemeinschaft (saṅgha-bheda)', so wird es gesagt. Zu welchem Ausmaß ist die Gemeinschaft gespalten?„

Der Buddha: „Da ist der Fall, wo sie Nicht-Dhamma als 'Dhamma' erklären … Dhamma als 'Nicht-Dhamma' … Nicht-Vinaya als 'Vinaya' … Vinaya als 'Nicht-Vinaya' …. was nicht gesprochen, nicht erwähnt vom Tathāgata als 'gesprochen, erwähnt vom Tathāgata' … was gesprochen, erwähnt wurde vom Tathāgata als 'nicht gesprochen, nicht erwähnt vom Tathāgata' … was nicht regelmäßig praktiziert wurde vom Tathāgata als 'regelmäßig praktiziert vom Tathāgata' … was regelmäßig praktiziert wurde vom Tathāgata als 'nicht regelmäßig praktiziert vom Tathāgata' … was nicht formuliert wurde vom Tathāgata als 'formuliert vom Tathāgata' … was formuliert wurde vom Tathāgata als 'nicht formuliert vom Tathāgata' … ein Nicht-Verstoß als 'ein Verstoß' … ein Verstoß als 'ein Nicht-Verstoß' … ein leichter Verstoß als 'ein schwerer Verstoß' … ein schwerer Verstoß als 'ein leichter Verstoß' … ein Verstoß mit Überbleibsel als 'ein Verstoß ohne Überbleibsel' … ein Verstoß ohne Überbleibsel als 'ein Verstoß mit Überbleibsel' … ein ernster Verstoß als 'ein nicht-ernster Verstoß' … ein nicht-ernster Verstoß als 'ein ernster Verstoß.' Auf diesen acht Grundlagen ziehen sie weg, ziehen auseinander, sie führen einen separaten Uposatha aus, führen eine separate Einladung aus, führen eine separate Gemeinschaftshandlung aus. Zu diesem Ausmaß ist die Gemeinschaft gespalten..“ — Cv.VII.5.2

Ehrw. Upāli: “'Gemeinschafts-Einigkeit, Gemeinschafts-Einigkeit,' wird es gesagt. Zu welchem Ausmaß ist da Gemeinschafts-Einigkeit?„

Der Buddha: „Da ist der Fall, wo sie Nicht-Dhamma als 'Nicht-Dhamma' erklären… Dhamma als 'Dhamma' … ein schweres Vergehen als 'ein schweres Vergehen' … ein nicht-schweres Vergehen als 'ein nicht-schweres Vergehen.' Auf Grundlage dieser achtzehn Grundlagen ziehen sie nicht weg, ziehen nicht auseinander, sie führen nicht einen separaten Uposatha aus, führen nicht eine separate Einladung aus, führen nicht eine separate Gemeinschaftshandlung aus. Zu diesem Ausmaß ist da Gemeinschafts-Einigkeit.“ — Cv.VII.5.3

Ehrw. Upāli: „Die Gemeinschaft gespalten habend, die vereint war, was erwirkt man sich?“

Der Buddha: „Eine Gemeinschaft gespalten habend, die vereint war, erwirkt man Ungerechtigkeit, die für ein Äon dauert und wird in der Hölle gekocht für ein Äon…“

Ehrw. Upāli: „Eine Gemeinschaft geeinigt habend, die gespalten war, was erwirkt man sich?“

Der Buddha: „Eine Gemeinschaft geeinigt habend, die gespalten war, erwirkt man sich Brahma-Verdienst (brahma-puññaṃ in der Thai-Ausgabe), der für ein Äon dauert und erfreut sich im Himmel für ein Äon…“ — Cv.VII.5.4

Ehrw. Upāli: „Welcher Schismatiker ist zum Elend bestimmt, zur Hölle bestimmt, verdammt für ein Äon, unheilbar?“

Der Buddha: „Da ist der Fall, wo ein Bhikkhu Nicht-Dhamma als Dhamma erklärt. Diese (Erklärung) als Nicht-Dhamma ansehend, eine Spaltung als Nicht-Dhamma ansehend, seine eigene Ansicht fehldarstellend, seine eigene Präferenz fehldarstellend, seine eigene Zustimmung fehldarstellend, seinen eigenen Zustand (des Geistes) fehldarstellend, macht er eine Verkündigung, lässt (die Bhikkhus) Stimmzettel nehmen (sagend), 'Dies ist das dhamma, dies ist das Vinaya, dies ist die Anweisung des Lehrers. Nehmt dies. Stimmt diesem zu.' Dies ist ein Schismatiker, der zum Elend bestimmt ist, zur Hölle bestimmt, verdammt für ein Äon, unheilbar.

„Dann wiederum erklärt ein Bhikkhu Nicht-Dhamma als Dhamma. Diese Erklärung als Nicht-Dhamma ansehend und eine Spaltung als Dhamma ansehend… diese Erklärung als Nicht-Dhamma ansehend und im Zweifel über eine Spaltung… diese Erklärung als Dhamma ansehend und eine Spaltung als Dhamma ansehend … diese Erklärung als Dhamma ansehend und im Zweifel über eine Spaltung … diese Erklärung als Dhamma ansehend und eine Spaltung als Nicht-Dhamma ansehend … diese Erklärung als Dhamma ansehend, eine Spaltung als Nicht-Dhamma ansehend … diese Erklärung als Dhamma ansehend, im Zweifel über eine Spaltung … im Zweifel über diese Erklärung und eine Spaltung als Nicht-Dhamma ansehend … im Zweifel über diese Erklärung und im Zweifel über eine Spaltung, seine eigene Ansicht fehldarstellend, seine eigene Präferenz fehldarstellend, seine eigene Zustimmung fehldarstellend, seinen eigenen Zustand (des Geistes) fehldarstellend, macht er eine Verkündigung, lässt (die Bhikkhus) Stimmzettel nehmen (sagend), 'Dies ist das Dhamma, dies ist das Vinaya, dies ist die Anweisung des Lehrers. Nehmt dies. Stimmt diesem zu.' Dies ist ein Schismatiker, der zum Elend bestimmt ist, zur Hölle bestimmt, verdammt für ein Äon, unheilbar. (Ähnlich für jeden der übrigen siebzehn Gründe für eine Spaltung.)“

Ehrw. Upāli: „Und welcher Schismatiker ist nicht bestimmt zum Elend, nicht bestimmt zur Hölle, nicht verdammt für ein Äon, unheilbar?“

Der Buddha: „Da ist der Fall, wo ein Bhikkhu Nicht-Dhamma als Dhamma erklärt. Diese Erklärung als Dhamma ansehend, eine Spaltung als Dhamma ansehend, nicht seine Ansicht fehldarstellend, nicht seine Präferenz fehldarstellend, nicht seine Zustimmung fehldarstellend, nicht seinen Zustand (des Geistes) fehldarstellend, macht er eine Verkündigung, lässt (die Bhikkhus) Stimmzettel nehmen (sagend), 'Dies ist das Dhamma, dies ist das Vinaya, dies ist die Anweisung des Lehrers. Nehmt dies. Stimmt diesem zu.' Dies ist ein Schismatiker, der nicht zum Elend bestimmt ist, nicht zur Hölle bestimmt, nicht verdammt für ein Äon, nicht unheilbar. (Ähnlich für jeden der übrigen siebzehn Gründe für eine Spaltung.)“ — Cv.VII.5.5-6

Während der Spaltung

„Wenn die Gemeinschaft gespalten ist und in unhöflicher Weise miteinander auskommt, nicht im Einklang mit dem Dhamma, dann sollte man sich in einem Sitz (weit genug weg von einem Mitglied der Gegenfraktion) niedersetzen, zu dem Ausmaß, dass (§) „Wir werden nicht irgendwelche unangemessenen körperlichen Handlungen oder verbalen Handlungen aneinander ausüben, wir werden nicht einander (§) mit den Händen ergreifen.' Wenn die Gemeinschaft gespalten ist und in höflicher Weise im Einklang mit dem Dhamma miteinander auskommt, mag man sich niedersetzen und dabei den Zwischenraum von einem Sitzplatz (§) (von einem Mitglied der Gegenfraktion) belassen.“ — Mv.X.2.1

Ehrw. Sāriputta: „Wie sollte ich mich verhalten in Bezug auf diese (schismatischen) Bhikkhus?“

Der Buddha: „In diesem Fall, Sāriputta, nimm deinen Standpunkt im Einklang mit dem Dhamma ein.“

Ehrw. Sāriputta: „Und wie sollte ich wissen, was Dhamma ist und was Nicht-Dhamma ist?“ — Mv.X.5.3

Der Buddha: „Da sind diese achtzehn Gründe, durch welche ein Sprecher von Nicht-Dhamma erkannt wird. Er erklärt Nicht-Dhamma als 'Dhamma' … Dhamma als 'Nicht-Dhamma' … Nicht-Vinaya als 'Vinaya' … Vinaya als 'Nicht-Vinaya' … was nicht gesprochen, nicht erwähnt wurde vom Tathāgata als 'gesprochen, erwähnt vom Tathāgata' … was gesprochen, erwähnt wurde vom Tathāgata als 'nicht gesprochen, nicht erwähnt vom Tathāgata' … was nicht regelmäßig praktiziert wurde vom Tathāgata als 'regelmäßig praktiziert vom Tathāgata' … was regelmäßig praktiziert wurde vom Tathāgata als 'nicht regelmäßig praktiziert vom Tathāgata' … was nicht formuliert wurde vom Tathāgata als 'formuliert vom Tathāgata' … was formuliert wurde vom Tathāgata als 'nicht formuliert vom Tathāgata' … einen Nicht-Verstoß als 'einen Verstoß' … einen Verstoß als 'einen Nicht-Verstoß' … einen leichten Verstoß als 'einen schweren Verstoß' … einen schweren Verstoß als 'einen leichten Verstoß' … einen Verstoß mit Überbleibsel als 'einen Verstoß ohne Überbleibsel' … einen Verstoß ohne Überbleibsel als 'einen Verstoß mit Überbleibsel' … einen ernsthaften Verstoß als 'einen nicht-ernsthaften Verstoß' … einen nicht-ernsthaften Verstoß als 'einen ernsthaften Verstoß.' Dies sind die achtzehn Gründe, durch welche ein Sprecher von Nicht-Dhamma zu erkennen ist. — Mv.X.5.4

„Da sind diese achtzehn Gründe, durch welche ein Sprecher von Dhamma zu erkennen ist. Er erklärt Nicht-Dhamma als 'Nicht-Dhamma' … Dhamma als 'Dhamma' … Nicht-Vinaya als 'Nicht-Vinaya' … Vinaya als 'Vinaya' … was nicht gesprochen, nicht erwähnt wurde vom Tathāgata als 'nicht gesprochen, nicht erwähnt vom Tathāgata' … was gesprochen, erwähnt wurde vom Tathāgata als 'gesprochen, erwähnt vom Tathāgata' … was nicht regelmäßig praktiziert wurde vom Tathāgata als 'nicht regelmäßig praktiziert vom Tathāgata' … was regelmäßig praktiziert wurde vom Tathāgata als 'regelmäßig praktiziert vom Tathāgata' … was nicht formuliert wurde vom Tathāgata als 'nicht formuliert vom Tathāgata' … was formuliert wurde vom Tathāgata als 'formuliert vom Tathāgata' … einen Nicht-Verstoß als 'einen Nicht-Verstoß' … einen Verstoß als 'einen Verstoß' … einen leichten Verstoß als 'einen leichten Verstoß' … einen schweren Verstoß als 'einen schweren Verstoß' … einen Verstoß mit Überbleibsel als 'einen Verstoß mit Überbleibsel' … einen Verstoß ohne Überbleibsel als 'einen Verstoß ohne Überbleibsel' … einen ernsthaften Verstoß als 'einen ernsthaften Verstoß' … einen nicht-ernsthaften Verstoß als 'einen nicht-ernsthaften Verstoß.' Dies sind die achtzehn Gründe, durch welche ein Sprecher von Dhamma zu erkennen ist.“ — Mv.X.5.5

Mahāpajāpatī Gotamī: „Wie soll ich mich verhalten in Bezug auf diese (schismatischen) Bhikkhus?“

Der Buddha: „In dem Fall, Gotamī, hört das Dhamma von beiden Seiten an. Das Dhamma von beiden Seiten angehört, gebt Vorzug der Ansicht, Zustimmung, Präferenz und Glauben der Seite jener, die Dhamma sprechen. Und was immer die Gemeinschaft von Bhikkhunis von der Gemeinschaft der Bhikkhus erwartet, sollte alles von der Seite jener erwartet werden, die Dhamma sprechen.“ — Mv.X.5.7

Anāthapiṇḍika (and Visākhā): „Wie soll ich mich verhalten in Bezug auf diese (schismatischen) Bhikkhus?“

Der Buddha: „In dem Fall, Haushälter, gebt Geschenke an beide Seiten. Geschenke an beide Seiten gegeben, hört das Dhamma von beiden Seiten an. Das Dhamma von beiden Seiten angehört, gebt Vorzug der Ansicht, Zustimmung, Präferenz und Glauben der Seite jener, die Dhamma sprechen.“ — Mv.X.5.8 (9)

Ehrw. Sāriputta: „Wie sollte ich handeln in Bezug auf ihre Unterkünfte?“

Der Buddha: „In dem Fall, Sāriputta, sollten freie (§) Unterkünfte an sie gegeben werden.“

Ehrw. Sāriputta: „Und wenn es keine freien Unterkünfte gibt, was sollte ich tun?“

Der Buddha: „Sie sollten gegeben werden, nachdem sie frei gemacht wurden. Aber in keiner Weise sage ich, dass die Unterkunft eines älteren Bhikkhu in Beschlag genommen werden sollte. Wer immer sie in Beschlag nehmen sollte: ein Verstoß des Falschtuns.“

Ehrw. Sāriputta: „Und wie sollte ich mich in Bezug auf materielle Gaben verhalten?“

Der Buddha: „Materielle Gaben sollten gleich unter allen aufgeteilt werden.“ — Mv.X.5.10

„Da ist der Fall, wo Bhikkhus die Regenzeit verbracht haben, und die Gemeinschaft spaltet sich, bevor Robenstoff ankommt. Leute geben Wasser zur einen Fraktion und Robenstoff an die andere Fraktion, sagend: 'Wir geben der Gemeinschaft.' Das ist für die (gesamte) Gemeinschaft… Leute geben Wasser an eine Fraktion und Robenstoff an dieselbe Fraktion, sagend: 'Wir geben der Gemeinschaft.' Das ist für die (gesamte) Gemeinschaft. Leute geben Wasser an eine Fraktion und Robenstoff an die andere Fraktion, sagend: 'Wir geben dieser Fraktion.' Das ist nur für diese Fraktion. Leute geben Wasser an eine Fraktion und Robenstoff an dieselbe Fraktion, sagend: 'Wir geben dieser Fraktion.' Das ist bloß für diese Fraktion.“ — Mv.VIII.30.4-5

„Da ist der Fall, wo Bhikkhus die Regenzeit verbracht haben und, wenn Robenstoff aufgekommen ist, aber bevor er aufgeteilt wird, sich die Gemeinschaft spaltet. Das sollte gleich unter allen aufgeteilt werden.“ — Mv.VIII.30.6

Spaltung beenden

Ehrw. Sāriputta (nach dem Zurückholen, gemeinsam mit dem ehrw. Moggallana, der neu-ordinierten Bhikkhus, die unwissend Devadatta in einer Spaltung gefolgt waren): „Ehrwürdiger Herr, es wäre gut, wenn die Nachfolger des Schismatikers wieder aufgenommen (reordiniert würden).“

Der Buddha: „Genug, Sāriputta, von Eurer Bevorzugung für die Wiederaufnahme der Nachfolger des Schismatikers. In dem Fall solltest du die Nachfolger des Schismatikers eine schwere Übertretung gestehen lassen.“ — Cv.VII.4.4

Prozedur zur Erreichung von Einigkeit in der Gemeinschaft: „Einer und alle sollten sich zusammen versammeln, die Kranken und die Nichtkranken. Zustimmung sollte nicht für irgendjemanden übermittelt werden.“ Verfahrensfeststellung. „Unmittelbar sollte der Uposatha getan werden, die Pāṭimokkha ist zu rezitieren.“ — Mv.X.5.14

„Wenn die Gemeinschaft, ohne die Angelegenheit entschieden zu haben, ohne zu den Wurzeln für einen Disput in der Gemeinschaft … ein Schisma in der Gemeinschaft, eine Spaltung in der Gemeinschaft, ein Auseinanderfallen der Gemeinschaft, eine Teilung der Gemeinschaft vorgedrungen zu sein — eine Gemeinschafts-Vereinigung durchführt, ist das eine nicht-dhammische Gemeinschafts-Vereinigung.

„Wenn die Gemeinschaft, nachdem sie die Angelegenheit beurteilt haben, zu den Wurzeln für einen Disput in der Gemeinschaft … ein Schisma in der Gemeinschaft, eine Spaltung in der Gemeinschaft, ein Auseinanderfallen der Gemeinschaft, eine Teilung der Gemeinschaft vorgedrungen sind, — eine Gemeinschafts-Vereinigung ausführt, ist das eine Dhamma-Gemeinschafts-Vereinigung.“ — Mv.X.6.1

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de/lib/authors/thanissaro/bmc2/bmc2.ch21.txt · Zuletzt geändert: 2021/04/18 11:03 von Johann