Umgang mit buddhistischen Ordinierten in der Theravada-Tradition.Vorweg muss gesagt werden:
Buddhistische Ordinierte (Mönche und Nonnen) dürfen laut ihren Regeln (Vinaya) kein Geld annehmen. Sie müssen von dem leben, was ihnen freiwillig, ohne danach zu fragen gegeben wird (Dāna).
Dāna bedeutet Geben, Gabe, Almosenspende. Als Gaben an die Ordinierten werden die so genannten "Vier Erfordernisse" angesehen. D.h. Nahrung, Kleidung, Unterkunft (Miete) und Medizin (Krankenkasse).
Nahrung:Ordinierte dürfen zwischen Sonnenaufgang und Sonnenhöchststand essen.
Sonnenaufgang ist, wenn sich ein heller Streifen (Morgendämmerung) am Horizont abzeichnet. Sonnenhöchststand ist heute mit 12:00 Uhr Mittags bzw. da wo Sommerzeit mit einer Stunde Zeitverschiebung, wie bei uns in Deutschland herrscht mit 13:00 Uhr festgelegt.
Nahrung dient dem Ordinierten zum Erhalt des Körpers und nicht der Geschmäckigkeit. Sehr eklige oder krankmachende Dinge wie zum Beispiel Fischsuppe über den Pudding gegossen, verdorbene Speisen oder Blätter in der Schale muss der Ordinierte nicht essen.
Laien sollten bei der Gabe in die Schale ein wenig darauf achten wie und wohin sie es dort geben.
Der Ordinierte selber
(außer bei den oben genannten Gründen) darf nicht wählerisch in die Schale greifen. Er muss von der Mitte heraus essen.
Normalerweise gehen Ordinierte täglich auf Almosengang (Piṇḍapāta). Das heißt, sie gehen in Wohngebiete und bleiben schweigend und mit gesenktem Blick vor einem Haus stehen. Die Laien geben dann Nahrung in die Schale.
Nicht wundern, wenn sich der Ordinierte nicht bedankt. Man gibt ohne Anhaftung der Robe/dem Orden und nicht einer Person.Hat der Ordinierte genug in der Schale, hält er als Zeichen die flache Hand darüber.
Falls viele Dana-Geber anstehen, schaut man, dass man nicht zu große Mengen in die Schale gibt, damit andere auch noch die Möglichkeit haben zu geben, Verdienste zu erwirken.
Die Gabe an Ordinierte gilt als hohes Verdienstfeld für Laien.
Es ist auch möglich Speisen in die Klöster zu bringen oder Ordinierte zu sich nach Hause einzuladen.
Zu beachten ist dabei, dass ein Ordinierter sich nicht allein mit einem oder mehreren Gegengeschlechtlichen in geschlossenen Räumen (Wohnung) aufhalten darf.
Ordinierte leben zölibatär. Damit verzichten sie auf jegliches erotische Verhalten. Jedes erotische Verhalten (Gesten, Rede usw.) sind grobe Regelverstöße.
Da das nicht immer deutlich sichtbar ist und der Ordinierte sich vor „übler Nachrede“ schützen muss, geht man so weit wie möglich auf Distanz zu Gegengeschlechtlichen bzw. ist nie alleine mit dem anderen Geschlecht.
Wenn z.B. eine Frau einen Mönch besuchen möchte, muss sie immer einen "verständigen Mann" dabei haben.
Aus den oben genannten Gründen wird auch auf „Händeschütteln“ mit Ordinierten verzichtet.
Zurück zur
Nahrung.
Die Nahrung
(Brockenspeise) sollte so zubereitet werden, dass der Ordinierte nicht abbeißen muss, sprich Mundgerecht dargereicht werden, sodass der Ordinierte es mit einer Hand aus der Schale direkt in den Mund befördern kann.
Gibt man Obst mit Samen, sollte der Samen entfernt werden. Zumindest sollte die Frucht angeritzt und damit zulässig gemacht werden. Am besten macht man das „anritzen“ direkt vor dem Ordinierten und sagt. „Ich mache dies zulässig Ehrwürdige/r.“
Ist der Samen vorher entfernt worden, kann die Frucht auch ohne „Zulässigmachen“ vom Ordinierten verzehrt werden.
Wenn ein Tier eigens für Ordinierte geschlachtet bzw. gekauft wurde und sie haben davon Kenntnis, dürfen Ordinierte dies nicht annehmen.
Die meisten Ordinierten „bevorzugen“ aus ethischen Gründen vegetarische Speisen. Dies sollte man bedenken. Erhält der Ordinierte z.B. bei einem Hausbesuch die Speisen auf einem Teller gereicht, so muss der Teller in die Hand des Ordinierten gegeben werden. Nur was von Hand zu Hand gegeben wird, gilt als Gegeben.
Dies gilt auch für jegliches andere Dana.
Gibt z. B. eine Frau einem Mönch (Mann einer Nonne) und besteht die Gefahr des Berührens, kann man den Gegenstand auch auf ein Tablett oder Tuch legen um den Abstand zu vergrößern.
Manche Nahrungsmittel gelten als Medizin und dürfen von Kranken bis zu 7 Tagen aufbewahrt und zu jeder Tageszeit verzehrt werden.
Darunter fallen Butteröl (Ghee), Butter, Öl, Honig, Melasse, Zucker.
Medikament im Bedarfsfall auch länger. Am besten man fragt nach.
Gefilterte Fruchtsäfte ohne Fruchtfleisch dürfen eine Tag (von Morgendämmerung bis Morgendämmerung) aufbewahrt und verzehrt werden.
Milch- oder Milchmischgetränke gelten als Nahrungsmittel und dürfen nach dem Mittag nicht mehr verzehrt werden.
„Körperpflegemittel“/Hygieneartikel (Cremes, Öle, Zahnpaste usw.) und z.B. Augentropfe dürfen zu jeder Zeit gegeben und unbegrenzt aufbewahrt werden.
BesitzEs gibt 8 Pflichtbesitztümer für einen Mönch:
Drei Gewänder (Doppel-, Ober- und Untergewand)], Schale, kleines Messer, Nadel, Gürtel und ein Wasserfilterstoff.
Alles weitere an Besitz muss jeder selber entscheiden, sofern es erlaubt ist.
Unpassend für einen Ordinierten sind Luxusgüter
Nicht erlaubt ist der Umgang mit Geld (Bargeld, Kreditkarte usw.).
Möchte man Geld spenden, so gibt man es den Klosterhelfern oder Laienverwalter.
Diese bezahlen davon dann Unterkunft, Krankenkasse, Medizin, Fahrtkosten usw.
Ohne Einladung (Pavāraṇā), kann der Ordinierte die 4 Bedarfsgegenstände bei folgenden Personen erbitten:
Mutter, Vater, Bruder, Schwester, Tante, Onkel, Großmutter, Großvater, sowie alle Sahadhammikā. Wenn der Ordinierte krank ist, darf er/sie auch andere Personen um Medizin bitten.
Wenn der Ordinierte vorher dazu eingeladen wurde (Pavāraṇā), kann er/sie die vier Bedarfsgegenstände von jedem Laien erbitten.
Diese Einladung zum Erbitten wird vom Laien auf einen Gegenstand oder eine gewisse Zeit beschränkt.
Allgemeiner Umgang in Stichpunkten:Auf das Händeschütteln wird verzichtet.
Man legt die Hände in Brusthöhe oder höher aneinander und verbeugt sich.
Man kann sich auch kniend verbeugen.
Wenn ein Ordinierter keine Schuhe trägt, zieht man vor dem Besuch/Gespräch usw. die Schuhe aus.
Klöster, Tempel usw. betritt man
immer ohne Schuhe.
Es wird keine Kopfbedeckung getragen.
Die Kleidung bei einem Klosterbesuch oder bei einem Treffen mit einem Ordinierten ist schlicht, nicht aufreizend (keine Miniröcke, kurze Hosen, nicht Bauch-oder Schulterfrei usw.) und möglichst hell oder noch besser weiß.
Es werden bei einer Belehrung keine Gegenstände wie Stöcke, Schirme, Waffen o.Ä. in der Hand gehalten.
Es werden niemals die Fußsohlen gegen eine Buddha-Statue/Bild oder einen Ordinierten oder Lehrer gerichtet.
Betritt man einen Tempel, verbeugt man sich kniend erst (3 mal) vorder/dem Buddha -Statue/Bild und dann vor den/m Ordinierten. Das Selbe gilt beim Hinausgehen.
Man versucht zu vermeiden den Ordinierten beim Hinausgehen den Rücken zuzukehren.
Man befindet sich nicht mit Gegengeschlechtlichen Ordinierten alleine in einem geschlossenen Raum/Wohnung.
Nonnen dürfen sich nur in Sichtweite alleine vom Kloster entfernen.
Man kann als Frau Nonnen anbieten
(Dana) sie zu einer Einladung abzuholen oder sie auf Reisen zu begleiten.
Ein Laie sitzt immer tiefer als ein Ordinierter.
Ein Laie bleibt nicht stehen, wenn ein Ordinierter sitzt.
Im Stehen Nahrung zu sich zu nehmen gilt für Ordinierte, als auch für einen Laien als unschicklich.
Laien essen erst nach den Ordinierten und in einem separaten Raum, sofern nicht vorher etwas anderes besprochen wurde.
Einem Ordinierten wird kein Geld in die Hand oder Schale gegeben. Auch kein Umschlag mit Geld.
Im Bedarf immer den Ordinierten fragen wie er was haben möchte, bzw. nach den Regeln fragen.
Grundsätzlich gilt; lieber etwas zurück halten als sich gegenseitig in unangenehme Situation zu bringen, sprich dem Ordinierten einen Regelverstoß aufzunötigen.
Mit einem guten Benehmen der Laien wird das monastische Leben und somit der Orden des historischen Buddha gefördert und die Lehre für die nachfolgenden Generationen erhalten.
Soooo, ich hoffe, dass ich nichts vergessen habe. Ansonsten fragt einfach nach oder ergänzt.